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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 02.02.2025, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für Bundestagswahl am 23.02.2025 zugestellt. Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl erfolgt der Druck der Stimmzettel erst Ende Januar 2025.

Somit liegt zwischen der Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag eine Zeitspanne von lediglich 10 bis 12 Tagen.

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich erst ab Montag, 10. Februar 2025 versendet.

Dieser enge Zeitrahmen sowie die Dauer des postalischen Versands sollten bei der Entscheidung für die Teilnahme per Briefwahl beachtet werden.

Die Beantragung der Wahlunterlagen kann folgendermaßen erfolgen:

1.

schriftlich, durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld,

2.

online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3.

online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung www.vg-arzfeld.de,

4.

per Fax oder

5.

durch einfache Email an briefwahl@vg-arzfeld.de

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, Vorname, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld schicken oder unmittelbar in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld eingeht.

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl dürfen am Wahltag nicht im Wahllokal abgegeben werden, sondern müssen zur Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld befördert werden.