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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung Hundesteuer

Jeder Hundehalter ist nach der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer verpflichtet, sein Tier an- bzw. abzumelden. Hundehalter ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat und einen Hund in seinem Haushalt, in seine Haushaltsgemeinschaft oder Betrieb aufgenommen hat.

Diese Verpflichtung wird nicht immer beachtet. Wir weisen daher alle Hundehalter auf Folgendes hin:

1.

Wer einen Hund hält, hat dies binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der für seinen Wohnort zuständigen Gemeinde oder Verbandsgemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

2.

Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhandengekommen oder eingegangen ist oder mit dem er wegzieht, ebenfalls innerhalb 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbers anzugeben.

Verstöße gegen die Anzeigepflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Außerdem kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen. Es liegt daher im Interesse jedes Hundehalters, der vorstehenden Anzeigeverpflichtung nachzukommen. Hierfür sollte sich jeder Hundehalter der beigefügten Vordrucke bedienen.

Weitere Vordrucke und Auskünfte sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 29 (Frau Korres), Tel. 06550/ 974-129, erhältlich. Gerne nehmen wir Ihre Meldungen auch telefonisch oder per E-Mail (bettina.korres@vg-arzfeld.de) entgegen.

54687 Arzfeld, 02.02.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister