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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses des Verbandsgemeinderates Arzfeld

am Donnerstag, 09.01.2025, 16:00 Uhr,

im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Erschließung des Neubaugebietes "Windbusch" in Lützkampen

Vorstellung der Entwurfsplanung

2.

Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Birkenweg" in Dahnen

Vorstellung der Entwurfsplanung

3.

Kanalsanierung im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme beim Ausbau der L 14 in der Ortslage Irrhausen

Vorstellung der Entwurfsplanung

4.

Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2025 und 2026 Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat Arzfeld

5.

Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Arzfeld für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Kreuzstraße"

6.

Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Daleiden für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Unterstraße"

7.

Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Eschfeld für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Talweg"

8.

Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Plütscheid für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Kehrweg"

9.

Mitteilungen / Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Erschließung des Neubaugebietes "Windbusch" in Lützkampen Vorstellung der Entwurfsplanung

Zu diesem Punkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Max Senger vom beauftragten Planungsbüro

HSI Consult GmbH, Trier.

Die Ortsgemeinde Lützkampen beabsichtigt, die Erschließung des Neubaugebietes „Windbusch“ für die Schaffung von 22 neuen Baugrundstücken in 2025 umzusetzen. Voraussetzung ist die Vorlage der wasserrechtlichen Genehmigung für die gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers in den Vorfluter. Der Wasserrechtsantrag wurde am 27.09.2024 bei Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eingereicht, der Bescheid liegt aber noch nicht vor.

Herr Senger stellte die Planung anhand einer Power-Point-Präsentation vor und erläuterte den Sachstand des Projektes.

Das Plangebiet von insgesamt rund 2,74 ha. liegt am westlichen Rand der Ortslage Lützkampen. Die vorgesehene Entwässerung im Trennsystem umfasst die Ableitung des Schmutzwassers in die bestehende Mischwasserkanalisation der Ortslage, sowie Rückhalt bzw. Ableitung des Niederschlagswasser in ein Erdbecken mit einem Volumen von rd. 320 m³ und anschließend über eine Drosselleitung in ein Gewässer 3. Ordnung.

Ferner soll nördlich des Plangebietes anfallendes Außengebietswasser in einer weiteren Erdmulde zurückgehalten und versickert werden. Die Anlegung dieser Erdmulde erfolgt in der Zuständigkeit und auf Kosten der Ortsgemeinde, da das Abwasserwerk nicht für die Beseitigung des Außengebietswassers zuständig ist.

Die Kosten der abwassermäßigen Erschließung einschl. Regenrückhaltung belaufen sich laut der aktuellen Kostenschätzung auf rund 791.000 € brutto.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Windbusch“ in der Ortsgemeinde Lützkampen zu.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 2.

Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Birkenweg" in Dahnen

Vorstellung der Entwurfsplanung

Zu diesem Punkt begrüßte der Vorsitzende Frau Jana Siebertz vom beauftragten Ingenieurbüro

H. Berg & Partner GmbH, Aachen.

Die Ortsgemeinde Dahnen beabsichtigt, die Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Birkenweg“ für die Schaffung von 14 weiteren Baugrundstücken in 2025 umzusetzen. Voraussetzung ist die Vorlage der wasserrechtlichen Genehmigung für das Retentionsbecken zur Niederschlagswasserbewirtschaftung. Der Wasserrechtsantrag wurde am 27.05.2024 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion in Trier eingereicht, der Bescheid liegt aber noch nicht vor.

Frau Siebertz stellte anhand einer Power-Point-Präsentation das Projekt vor und erläuterte die wesentlichen Bestandteile.

Das anfallende Schmutzwasser soll im Trennsystem in das in der Hauptstraße vorhandene Kanalnetz eingeleitet werden, während für das anfallende Niederschlagswasser eine zentrale Versickerungsanlage mit einem Speichervolumen von rund 585 m³ vorgesehen ist.

Die geschätzten Gesamtinvestitionskosten für die kompletten Entwässerungsanlagen liegen bei rund 413.700 € brutto.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Birkenweg“ in der Ortsgemeinde Dahnen zu.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 3.

Kanalsanierung im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme beim Ausbau der L 14 in der Ortslage Irrhausen

Vorstellung der Entwurfsplanung

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt stellte Jana Siebertz vom Ingenieurbüro Berg & Partner GmbH, Aachen, die Entwurfsplanung vor.

Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein beabsichtigt, den Vollausbau der Landesstraße 14 in der Ortslage Irrhausen mit gleichzeitiger Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Mannerbach im Laufe des Jahres 2025 umzusetzen. Dabei sollen gleichzeitig die erforderlichen Kanalsanierungsarbeiten an der vorhandenen rund 44 Jahre alten Mischwasserkanalisation mit ausgeführt werden. Hierfür wurde im Vorfeld eine Bestandsaufnahme mittels TV-Untersuchung durchgeführt und eine Sanierungsplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH, Aachen erstellt.

Insgesamt acht Hausanschlussleitungen müssen erneuert werden, weitere drei bisher nicht vorhandene Hausanschlussleitungen an Baulücken werden neu hergestellt. Diese Arbeiten werden in offener Bauweise durchgeführt, während weitere punktuelle Reparatur- und Renovierungsarbeiten nach Abschluss der Straßenbauarbeiten in geschlossener Bauweise vorgesehen sind.

Im Rahmen der Erneuerung der Mannerbachbrücke muss ein vorhandenes Schachtbauwerk zurückgebaut werden, was allerdings wegen der relativ kurzen Haltungslänge der Kanalisation ohne weitere Probleme möglich ist.

Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 418.800 € brutto. Der Baubeginn für die Arbeiten in offener Bauweise ist für Frühjahr 2025 vorgesehen; für die Arbeiten in geschlossener Bauweise ist der Baubeginn im Frühjahr 2026 geplant.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung für die Kanalsanierungsarbeiten im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme beim anstehenden Ausbau der L 14 in der Ortslage Irrhausen zu.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 4.

Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2025 und 2026

Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat Arzfeld

Gemäß § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, aufzustellen. Außerdem ist als Anlage ein fünfjähriger Finanzplan beizufügen. Die Feststellung erfolgt nach der Vorberatung im Werkausschuss durch den Verbandsgemeinderat gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 EigAnVO.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes war der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Hierin sind weitergehende ausführliche Erläuterungen zum Geschäftsverlauf und zu einzelnen Planansätzen sowie die Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze für die Jahre 2025 und 2026 enthalten.

Werkleiter Herbert Gierenz erläuterte anhand einer Präsentation die wesentlichen Punkte des Planentwurfs im Vergleich zum Vorjahr und ging auf die Fragen der Ausschussmitglieder ein.

Nachdem für das Jahr 2024 keine Veränderungen der Abwasserentgelte gegenüber dem Vorjahr er-folgten, sind nunmehr Anpassungen für die Folgejahre unumgänglich notwendig, da ansonsten Verluste drohen, die in der Folge zu einer ungewollten Abschmelzung der verfügbaren Rücklagen führen.

Daher sind folgende Anpassungen im vorliegenden Planentwurf eingearbeitet:

Schmutzwasser:

Kanalbenutzungsgebühr

für 2025

+ 0,15 EUR

auf 4,15 EUR

ab 2026

+ 0,15 EUR

auf 4,30 EUR

Wiederkehrende Beitrag SW

ab 2025

+ 0,01 EUR

auf 0,08 EUR

Entsorgungsgebühr Fäkalwasser

ab 2025

+ 10,00 EUR

auf 40,00 EUR

Entsorgungsgebühr Fäkalschlamm

ab 2025

+ 10,00 EUR

auf 75,00 EUR

Niederschlagswasser:

Einleitungsgebühr NW

ab 2025

+ 0,02 EUR

auf 0,25 EUR

Wiederkehrender Beitrag NW

ab 2025

+ 0,02 EUR

auf 0,26 EUR

Damit ergibt sich im Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 ein Fehlbetrag von 30.000 EUR, der trotz einer weiteren Anhebung der Kanalbenutzungsgebühr im Folgejahr 2026 auf 70.000 EUR ansteigt. Unter Berücksichtigung der erwirtschafteten Überschüsse in den Vorjahren sind die kalkulierten negativen Ergebnisse in den Jahren 2025 und 2026 vertretbar. Da die Verluste nicht ausgabewirksam werden, ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Verbandsgemeinde als Träger der Abwasserbeseitigung. Ausgabewirksame Verluste sind gemäß § 11 Absatz 8 der EigAnVO „spätestens im folgenden Jahr aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.“

Der Vermögensplan weist für 2025 ein Volumen von 7.100.000 EUR und für 2026 weitere 3.000.000 EUR aus. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass für die anstehenden Kanalsanierungen im Rahmen der Gemeinschaftsmaßnahmen bei Ausbau der Bundesstraße 410 in Dasburg sowie der Kreisstraße 123 in Waxweiler (Pintesfelder Straße), sowie für den Neubau der Niederschlagswasserleitung in der Ortslage Lichtenborn und im Ortsteil Eulenbruch auf Grund der eingetretenen Verzögerungen bei den Ausführungen erneute Veranschlagungen der Finanzierungsmittel erforderlich werden.

Der Finanzplan für den Fünfjahreszeitraum 2024 bis 2028 hat ein Gesamtvolumen von 20.200.000 Euro. Im investiven Bereich ist dabei die Restfinanzierung für den Neubau der Kläranlage Arzfeld die größte Einzelposition. Durch den steigenden Anteil der Fremdfinanzierungen ergeben sich in der Folge auch steigende Tilgungsleistungen.

Im Stellenplan ist die Überleitung der Beschäftigten im Technischen Bereich in den Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe ab dem Jahr 2026 berücksichtigt. Eine Mehrausweisung von Planstellen ist nicht vorgesehen, allerdings ist weiterhin eine Stelle als Klärwärter nicht besetzt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Arzfeld die Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2025 und 2026 für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerk Arzfeld“ entsprechend dem vorgelegten Entwurf.

Dies umfasst auch die Festsetzung der Entgeltssätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung nach § 5 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arzfeld für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 5.

Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Arzfeld für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Kreuzstraße"

Ausschussmitglied Thomas Klar beteiligte sich als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Arzfeld nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt und nahm im Zuhörerraum Platz.

Die Ortsgemeinde Arzfeld beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Kreuzstraße“ einzuleiten. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Die Grundstücke im Planbereich sind noch in Privatbesitz, vorgesehen ist ein Erwerb durch die Ortsgemeinde Arzfeld.

Durch die beabsichtigte Maßnahme sollen etwa 9 weitere neue Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Arzfeld geschaffen werden. Die abwassermäßige Erschließung des Plangebietes soll über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk – erfolgen.

Vertragsgegenstand ist die Herstellung der Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes durch die Ortsgemeinde Arzfeld auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des noch zu erstellenden Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung und der Ausführungsplanung, die in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellt wird.

Sämtliche Kosten für die abwassermäßige Erschließung werden vom Erschließungsträger, der Ortsgemeinde Arzfeld übernommen. Gleichzeitig wird die Ortsgemeinde Arzfeld als Eigentümerin der erschlossenen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 14.03.2000 freigestellt.

Nach Fertigstellung und mangelfreier Abnahme werden die Abwasseranlagen unentgeltlich an die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk Arzfeld – als zuständigem Träger der Abwasserbeseitigung übertragen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld beschließt, die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Kreuzstraße“ in der Ortsgemeinde Arzfeld über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Arzfeld und der Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – sicherzustellen.

Die Ortsgemeinde Arzfeld stellt die Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des noch zu erstellenden Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung und der in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellten Ausführungsplanung als Gesamterschließungsträger her.

Nach unentgeltlicher Übernahme der Abwasseranlagen durch die Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – wird die Ortsgemeinde Arzfeld als Eigentümerin der erschlossenen neuen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen freigestellt von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 14.03.2000.

Die Werkleitung wird ermächtigt, den Vertrag gemäß Anlage mit der Ortsgemeinde Arzfeld abzuschließen und die Abwasseranlagen nach mangelfreier Herstellung und Abnahme in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes zu übernehmen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 6.

Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Daleiden für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Unterstraße"

Die Ortsgemeinde Daleiden beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Unterstraße“ einzuleiten. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Die Grundstücke im Planbereich sind noch in Privatbesitz, vorgesehen ist ein Erwerb durch die Ortsgemeinde Daleiden.

Durch die beabsichtigte Maßnahme sollen etwa 13 weitere neue Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Daleiden geschaffen werden. Die abwassermäßige Erschließung des Plangebietes soll über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk – erfolgen.

Vertragsgegenstand ist die Herstellung der Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes durch die Ortsgemeinde Daleiden auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des noch zu erstellenden Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung und der Ausführungsplanung, die in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellt wird.

Sämtliche Kosten für die abwassermäßige Erschließung werden vom Erschließungsträger, der Ortsgemeinde Daleiden übernommen. Gleichzeitig wird die Ortsgemeinde Daleiden als Eigentümerin der erschlossenen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 04.11.1999 freigestellt.

Nach Fertigstellung und mangelfreier Abnahme werden die Abwasseranlagen unentgeltlich an die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk Arzfeld – als zuständigem Träger der Abwasserbeseitigung übertragen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld beschließt, die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Unterstraße“ in der Ortsgemeinde Daleiden über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Daleiden und der Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – sicherzustellen.

Die Ortsgemeinde Daleiden stellt die Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des noch zu erstellenden Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung und der in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellten Ausführungsplanung als Gesamterschließungsträger her.

Nach unentgeltlicher Übernahme der Abwasseranlagen durch die Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – wird die Ortsgemeinde Daleiden als Eigentümerin der erschlossenen neuen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen freigestellt von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 04.11.1999.

Die Werkleitung wird ermächtigt, den Vertrag gemäß Anlage mit der Ortsgemeinde Daleiden abzuschließen und die Abwasseranlagen nach mangelfreier Herstellung und Abnahme in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes zu übernehmen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 7.

Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Eschfeld für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Talweg"

Die Ortsgemeinde Eschfeld beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Talweg“ einzuleiten. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Die Grundstücke im Planbereich sind noch in Privatbesitz, vorgesehen ist ein Erwerb durch die Ortsgemeinde Eschfeld.

Durch die beabsichtigte Maßnahme sollen etwa 6 weitere neue Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Eschfeld geschaffen werden. Die abwassermäßige Erschließung des Plangebietes soll über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk – erfolgen.

Vertragsgegenstand ist die Herstellung der Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes durch die Ortsgemeinde Eschfeld auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des noch zu erstellenden Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung und der Ausführungsplanung, die in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellt wird.

Sämtliche Kosten für die abwassermäßige Erschließung werden vom Erschließungsträger, der Ortsgemeinde Eschfeld übernommen. Gleichzeitig wird die Ortsgemeinde Eschfeld als Eigentümerin der erschlossenen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 30.12.1999 freigestellt.

Nach Fertigstellung und mangelfreier Abnahme werden die Abwasseranlagen unentgeltlich an die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk Arzfeld – als zuständigem Träger der Abwasserbeseitigung übertragen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld beschließt, die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Talweg“ in der Ortsgemeinde Eschfeld über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Eschfeld und der Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – sicherzustellen.

Die Ortsgemeinde Eschfeld stellt die Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des noch zu erstellenden Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung und der in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellten Ausführungsplanung als Gesamterschließungsträger her.

Nach unentgeltlicher Übernahme der Abwasseranlagen durch die Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – wird die Ortsgemeinde Eschfeld als Eigentümerin der erschlossenen neuen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen freigestellt von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 30.12.1999.

Die Werkleitung wird ermächtigt, den Vertrag gemäß Anlage mit der Ortsgemeinde Eschfeld abzuschließen und die Abwasseranlagen nach mangelfreier Herstellung und Abnahme in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes zu übernehmen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 8.

Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Ortsgemeinde Plütscheid für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes "Verlängerung Kehrweg"

Die Ortsgemeinde Plütscheid beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Kehrweg“ einzuleiten. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Aufstellungsverfahren. Eigentümerin des betreffenden Grundstückes die Ortsgemeinde Plütscheid.

Durch die beabsichtigte Maßnahme sollen etwa 8 weitere neue Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Plütscheid geschaffen werden. Die abwassermäßige Erschließung des Plangebietes soll über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk – erfolgen.

Vertragsgegenstand ist die Herstellung der Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes durch die Ortsgemeinde Plütscheid auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des noch zu erstellenden Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung und der Ausführungsplanung, die in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellt wird.

Sämtliche Kosten für die abwassermäßige Erschließung werden vom Erschließungsträger, der Ortsgemeinde Plütscheid übernommen. Gleichzeitig wird die Ortsgemeinde Plütscheid als Eigentümerin der erschlossenen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 08.11.1999 freigestellt.

Nach Fertigstellung und mangelfreier Abnahme werden die Abwasseranlagen unentgeltlich an die Verbandsgemeinde – Verbandsgemeindewerk Arzfeld – als zuständigem Träger der Abwasserbeseitigung übertragen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld beschließt, die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Kehrweg“ in der Ortsgemeinde Plütscheid über eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Plütscheid und der Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – sicherzustellen.

Die Ortsgemeinde Plütscheid stellt die Abwasseranlagen im Zuge der Gesamterschließung des Neubaugebietes auf der Grundlage des Bebauungsplanes, des noch zu erstellenden Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan, der Vorgaben aus der ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung und der in Abstimmung mit dem Verbandsgemeindewerk Arzfeld erstellten Ausführungsplanung als Gesamterschließungsträger her.

Nach unentgeltlicher Übernahme der Abwasseranlagen durch die Verbandsgemeinde Arzfeld – Verbandsgemeindewerk – wird die Ortsgemeinde Plütscheid als Eigentümerin der erschlossenen neuen Baugrundstücke und als Straßenbaulastträger der neuen Erschließungsstraßen freigestellt von der Zahlung einmaliger Entwässerungsbeiträge nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen sowie von der Zahlung der Investitionskostenanteile für die Straßenentwässerung entsprechend dem bestehenden Vertrag zur Ableitung von Niederschlagswasser von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 08.11.1999.

Die Werkleitung wird ermächtigt, den Vertrag gemäß Anlage mit der Ortsgemeinde Plütscheid abzuschließen und die Abwasseranlagen nach mangelfreier Herstellung und Abnahme in das Anlagevermögen des Verbandsgemeindewerkes zu übernehmen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 9.

Mitteilungen / Verschiedenes

Stellv. Werkleiter Stefan Ziewers informierte über folgende Themen:

Kanalbaumaßnahmen

Arzfeld Resterschließung Gewerbegebiet

Das Regenrückhaltebecken im Bereich der Siedlungsstraße ist größtenteils fertiggestellt.

Es stehen lediglich noch Landschaftsbauarbeiten aus, die witterungsbedingt erst in diesem Jahr ausgeführt werden können.

Die Umlegung des Mischwasserkanals im Bereich Siedlungsstraße/Gartenstraße ist abgeschlossen.

Die Neuverlegung des Niederschlagswasserkanals DN 700 mm wurde bislang vom Regenrückhaltebecken bis kurz vor die Kreuzung Siedlungsstraße/Industriestraße/Im Gewerbegebiet/Halenbacher Straße ausgeführt.

Für die Durchführung der Kanalverlegearbeiten in der Halenbacher Straße wurde zwischenzeitlich durch das bauausführende Unternehmen Weiland HTS GmbH eine Vollsperrung beantragt.

Lichtenborn, Regenrückhaltebecken an der K 122 (in Richtung Eulenbruch)

Das Regenrückhaltebecken an der K 122 ist weitestgehend fertiggestellt; es stehen lediglich noch einige Restarbeiten aus.

Üttfeld, Resterschließung NBG Üttfeld-Bahnhof

Die Verlegung des Trennsystems innerhalb der Verkehrsflächen ist abgeschlossen, die Abnahme ist bereits erfolgt.

Das vorgesehene Regenrückhaltebecken ist noch nicht komplett fertig gestellt und wurde von der Abnahme noch ausgenommen.

Waxweiler, Kanalsanierung in offener Bauweise Luxemburger Straße

Die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen im ersten Bauabschnitt, der etwa den Bereich ab der Engstelle „Am Kanal“ bis zum Einmündungsbereich „Alter Weg“ (Eisdiele) umfasst, ist abgeschlossen.

Waxweiler, Kanalsanierung / -erneuerung in offener Bauweise Pintesfelder Straße

Mit den Arbeiten wurde in KW 02/2025 begonnen.

Kläranlagen

Kläranlage Arzfeld

Derzeit werden insbesondere Arbeiten im Bereich der Maschinen- und Elektrotechnik ausgeführt.

Kurzfristig sind Projektstartgespräche zur Installation des Blitzschutzes und zur Installation der Photovoltaik-Dachflächenanlagen vorgesehen.

Weiterhin ist eine zeitnahe Versendung der Angebotsanfragen zur Lieferung der erforderlichen Betriebs- und Werkstattausstauung vorgesehen.

Eine Inbetriebnahme der neuen Kläranlage Arzfeld wird für das zweite Quartal 2025 angestrebt.

Kläranlage Fuchswiese B 410

Derzeit erfolgen Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Mobilität bezüglich der Errichtung einer Dauerzählstelle (Verkehrszählung) im Bereich der Kläranlage.

Abwasserpumpwerke

Pumpwerk Dahnen-Bornweg

Zeitnah ist eine Erneuerung der Maschinentechnik innerhalb des Pumpwerkes vorgesehen.

Pumpwerk Kinzenburg

Es werden Planungen zur Erneuerung der Druckleitung des Pumpwerkes Kinzenburg in die Wege geleitet, eventuell kann in einer der nächsten Sitzungen schon detaillierter hierüber informiert werden.

Sonstiges

Machbarkeitsstudie Energieoptimierung

Es ist vorgesehen, im ersten Quartal 2025 eine Angebotsanfrage zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Energieoptimierung der Anlagen des Verbandsgemeindewerkes zu versenden.