Teilbereich: Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB)
Bekanntmachung
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 10. April 2025 beschlossen, das Verfahren der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie, zu betreiben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 22. Juli 2025 bis einschließlich 22. August 2025.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 22. Juli 2025 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis 22. August 2025 aufgefordert worden.
In der Sitzung vom 25. September 2025 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der TöB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie:
Ziel der Fortschreibung ist es, durch eine isolierte Positivplanung zwei bestehende Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen zu ersetzen (Repowering), wobei die neuen Standorte außerhalb bisheriger Sondergebiete liegen. Die neuen Sondergebiete umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha. Damit bleibt die zulässige Höchstgrenze von 25 % zusätzlicher Sondergebietsfläche gemäß § 245e BauGB gewahrt.
Gleichzeitig wird eine ca. 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid, die bisher keine Festlegung zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan aufwies, ausdrücklich als Ausschlussfläche dargestellt.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie:
Der räumliche Änderungsbereich der vorliegenden Teilfortschreibung des Flächennutzungs-plans beschränkt sich auf Teilflächen der Verbandsgemeinde auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Krautscheid, Lauperath und Arzfeld.
Die bestehenden Sondergebiete für Windenergienutzung gemäß dem aktuell wirksamen Teilflächennutzungsplans aus dem Jahr 2016 bleiben vollumfänglich erhalten.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
(unmaßstäbliche Darstellung der Lage und Ausdehnung des FNP-Änderungsbereichs Krautscheid)
(unmaßstäbliche Darstellung der Lage und Ausdehnung des FNP-Änderungsbereichs Krautscheid, Lauperath, Arzfeld-Hölzchen)
(unmaßstäbliche Darstellung der Gesamt-Änderung)
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen öffentlich aus:
- Städtebauliche Begründung mit integriertem Umweltbericht
Sie enthält die Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, die durch die Neuausweisung der Sondergebiete Arzfeld-Lauperath und Krautscheid entstehen können.
Im Einzelnen werden Aussagen zu den Umweltschutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Grund- und Oberflächenwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch und seine Gesundheit getroffen. Mögliche Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter, die bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans absehbar sind, werden beschrieben und es werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von schädlichen Umwelteinwirkungen vorgeschlagen, die auf der Ebene der Bauleitplanung und der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsplanung berücksichtigt werden sollen.
- Landschaftsplan – Teilfortschreibung Windenergie 2016
Der Landschaftsplan als Umweltfachgutachten zum Flächennutzungsplan beschreibt die gesamträumlichen Zusammenhänge der Umweltschutzgüter in der Verbandsgemeinde. Dabei werden in Hinblick auf die Windenergienutzung besonders das Landschaftsbild, der Biotopverbund und die Kernlebensräume windkraftsensibler Arten betrachtet und geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Eingriffen durch die Windenergienutzung aufgezeigt.
- Horstkartierung Dezember 2025
Im Umfeld der geplanten Sondergebiete bis zu einem Abstand von 1.200 m wurden im Dezember 2025 Laubbäume (unbelaubter Zustand) und Nadelbäume auf vorhandene Horste untersucht und vorläufig grob zugeordnet, von welchen windkraftsensiblen Vogelarten die festgestellten Horste möglicherweise genutzt werden könnten.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht:
Themenübergreifend
- Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Hinweise zu Inhalten des Umweltberichts, zu evtl. notwendigen artenschutzfachlichen Untersuchungen auf der Einzelgenehmigungsebene und zu möglichen Auswirkungen von Starkregen
- Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld und Kommunale Netze Eifel AÖR
Hinweise zum Brandschutz
Schutzgut Mensch
- SGD Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht
Hinweise zum Immissionsschutz (Lärm, Schattenwurf und Eisabwurf) und ggf. entstehende Konfliktfälle
Schutzgut Wasser
- SGD Nord Regionalstelle Abwasser, Wasser, Abfall
Feststellung, dass keine Wasserschutzgebiete, keine Oberflächengewässer und keine Bodenschutzflächen betroffen sind und Hinweis zur Berücksichtigung der im Umweltbericht genannten Belange der Starkregenvorsorge
Schutzgut Boden
- keine Hinweise
Schutzgut Fläche
- Landwirtschaftskammer
Hinweise zu Auswirkungen auf landwirtschaftliche Belange
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- keine Hinweise
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE)
Hinweis, dass keine archäologischen Fundstellen betroffen sind
Hinweis, dass denkmalpflegerische Belange, auch im Hinblick auf Kleindenkmäler, zu berücksichtigen sind
Hinweis auf die mögliche Betroffenheit raumwirksamer Kulturdenkmäler (Schloss Hamm und Burg Neuerburg)
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 25. September 2025 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
03. Februar 2026 bis einschließlich 06. März 2026
im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link: https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6 eingesehen werden kann.
Des Weiteren liegt der Entwurf der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 57, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können während der o. g. Frist von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.