Vor Beginn der Beratungen bat Bürgermeister Kuhl um Zustimmung zur Ergänzung der Tagesordnung im öffentlichen Teil um den neuen Beratungspunkt 3 (Ermächtigung zur Auftragsvergabe für die Kanalbauarbeiten im Rahmen Ausbau der Mühlenstraße in Arzfeld). Die folgenden Punkte verschieben sich entsprechend.
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Zu Punkt 1. Neubau der Kläranlage Arzfeld
Auftragsvergabe für die Lieferung eines Transformators
Zu diesem Punkt nahmen vom beauftragten Ingenieurbüro H. Berg Partner, Aachen Herr Dipl.-Ing. Jürgen Neuß und Frau Kim-Kira Jensen, sowie von der Fa. BIT- Control Herr Michael Fischer an der Sitzung teil.
Für dieses Gewerk war bereits im Juni 2022 eine erste Ausschreibung erfolgt. Zum Submissionstermin am 15.07.2022 lag dann lediglich ein Angebot vor, das um 144 % über der Kostenberechnung des Planungsbüros und einem Richtpreisangebot vom März 2022 lag. Eine Auftragserteilung ist daraufhin nicht erfolgt, der Verbandsgemeinderat hat mit Beschluss vom 20.07.2022 die Werkleitung zur Aufhebung der Ausschreibung ermächtigt. Anschließend wurden drei Anbieter zur Angebotsabgabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens aufgefordert.
Dipl.-Ing. Neuß erläuterte anhand einer PowerPoint-Präsentation den Verfahrensgang und die Verhandlungsergebnisse.
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung eines Transformators für den Neubau der Kläranlage Arzfeld wird als Ergebnis des durchgeführten Vergabeverfahrens an die Firma Bitburger Hochspannungsanlagen GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 22, Bitburg zum Brutto-Angebotspreis von 94.066,94 EUR erteilt.
Zu Punkt 2. Erschließung des Neubaugebietes „Bahnhof“ in Üttfeld
Auftragsvergabe für den Bau der Abwasseranlagen
Die Ausführungsplanung für die ausstehende restliche abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Bahnhof“ in Üttfeld wurde dem Werkausschuss in der Sitzung am 24.03.2022 vorgestellt. Zwischenzeitlich erfolgte zusammen mit der Ortsgemeinde die öffentliche Ausschreibung sämtlicher Erschließungsarbeiten. Zum Submissionstermin am 17.11.2022 haben drei Angebote vorgelegen.
Nach Beantwortung verschiedener Fragen wurde folgender Beschluss gefasst:
Für den Bau der restlichen Abwasseranlagen im Neubaugebiet „Bahnhof“ in Üttfeld wird der Auftrag an den Mindestbieter für die Gesamtmaßnahme (incl. Bau der Erschließungsstraßen und Wasserversorgungsanlagen), die Firma Praum Tief- und Straßenbau, Auw zum anteiligen Brutto-Angebotspreis von 331.384,92 EUR (incl. anteilige Kosten für die Baustelleneinrichtung) erteilt.
Zu Punkt 3. Ermächtigung zur Auftragsvergabe für die Kanalbauarbeiten im Rahmen Ausbau der „Mühlenstraße“ in Arzfeld
Die Ortsgemeinde Arzfeld hat für das Jahr 2023 den Ausbau der „Mühlenstraße“ vorgesehen. Eine TV-Untersuchung des auf einer Strecke von ca. 120 m vorhandenen Kanalbestandes hat ergeben, dass keine Reparaturarbeiten in offener Bauweise erforderlich sind. Allerdings müssen fünf Schachtabdeckungen sowie die bestehenden Hausanschlüsse erneuert werden. Die Gesamtmaßnahme wurde inzwischen ausgeschrieben, die Submission ist für den 08.12.2022 terminiert. Wegen der Bindefrist bis 07.01.2023 sollte die Werkleitung zur Vergabe der Kanalarbeiten an den günstigsten Anbieter ermächtigt werden.
Beschluss:
Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe für die erforderlichen Kanalbauarbeiten im Rahmen des anstehenden Ausbaues der Gemeindestraße „Mühlenstraße“ in Arzfeld an den Mindestbieter für die Gesamtmaßnahme.
Zu Punkt 4. Auftragsvergaben für Ingenieurleistungen
Für verschiedene anstehende Bauprojekte müssen noch die Beschlüsse zur Beauftragung der ingenieurtechnischen Leistungen erfolgen. In allen Fällen müssen noch Preisanfragen bei mindestens 3 Anbietern erfolgen, wobei in Fällen von Gemeinschaftsmaßnahmen eine gemeinsame Vergabe mit den jeweiligen beteiligten Bauträgern (Ortsgemeinden) angestrebt wird.
a) Erschließung des Gewerbegebietes Arzfeld
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 das Ing.-Büro H. Berg & Partner, Aachen mit den Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für die Kanalerweiterung zur abwassermäßigen Erschließung des Gewerbegebietes in Arzfeld beauftragt. Für das Teilgebiet „entlang der Halenbacher Straße“ wurden zusätzlich auch die Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt.
Beschluss:
Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe für die bisher nicht vergebenen ingenieurtechnischen Leistungen der Leistungs-phasen 5 bis 9 zur abwassermäßigen Erschließung des Gewerbegebietes Arzfeld im Teilbereich „Am Sportplatz“ nach Einholung und Wertung entsprechender Honorarangebote an den Mindestbieter.
b) Kanalsanierung im Rahmen Ausbau der B 410 in einem Teilbereich der Ortslage Arzfeld
Der LBM Gerolstein beabsichtigt den Ausbau der B 410 in dem Teilbereich etwa ab der Raiffeisenbank bis zum Ortsausgang in Richtung Irrhausen. Nach dem vorliegenden Kanalsanierungskonzept sind nur wenige Arbeiten in offener Bauweise erforderlich, überwiegend kann mittels Inliner saniert werden.
Beschluss:
Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe der erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI für die Kanalsanierung im Rahmen des anstehenden Ausbaus der Bundesstraße 410 in einem Teilbereich der Ortslage Arzfeld nach Einholung und Wertung entsprechender Honorarangebote an den Mindestbieter.
c) Abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Birkenweg“ in Dahnen
Das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vom Ing.-Büro H. Berg & Partner erstellte Entwässerungskonzept wurde in der letzten Werkausschuss-Sitzung am 22.09.2022 vorgestellt. In dem Gebiet sollen insgesamt 13 neue Baustellen geschaffen werden.
Beschluss:
Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe der erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Verlängerung Birkenweg“ in Dahnen nach Einholung und Wertung entsprechender Honorarangebote an den Mindestbieter.
d) Abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes in Lascheid
Das Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Lascheid zur Ausweisung eines Neubaugebietes mit insgesamt 7 Baustellen ist soweit fortgeschritten, dass die Umsetzung in 2023 angegangen werden soll.
Beschluss:
Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe der erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Erweiterung Hauptstraße“ in Lascheid nach Einholung und Wertung entsprechender Honorarangebote an den Mindestbieter.
e) Abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Unterm Lambertsberg III und IV“
Für die Erschließung des Gebietes „Unterm Lambertsberg III“ hat der Werkausschuss bereits in der Sitzung am 10.11.2020 die Werkleitung zur Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen ermächtigt, eine Auftragserteilung war aber bisher noch nicht erforderlich. Nunmehr wurden die Planungen der OG erweitert und es soll gleichzeitig auch das Gebiet „Unterm Lambertsberg IV“ erschlossen werden, so dass eine Bearbeitung des Gesamtgebietes durch ein Büro sinnvoll ist.
Beschluss:
Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe der erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI für die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebietes „Unterm Lambertsberg III und IV“ in Lambertsberg nach Einholung und Wertung entsprechender Honorarangebote an den Mindestbieter.
f) Optimierung des Regenüberlaufbeckens vor der Kläranlage in Lambertsberg
Nach Inbetriebnahme der neuen Kläranlage in Lambertsberg 2003 wurde die Altanlage zum Regenüberlaufbecken umfunktioniert. Eine mechanische Vorreinigung findet nicht statt. Eine Verbesserung könnte durch die Vorschaltung einer möglichst einfach gehaltenen Rechenanlage im Zulauf des RÜB erreicht werden. Zur Prüfung der Möglichkeiten sollte ein Fachbüro eingeschaltet werden. Dabei sollte gleichzeitig geprüft werden, ob durch den Einbau eines Geröllfanges vor der Kläranlage eine Optimierung im Reinigungsbetrieb möglich ist.
Beschluss:
Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe der erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI für die Prüfung zur Optimierung des Regenüberlaufbeckens und den möglichen Einbau eines Geröllfanges vor der Kläranlage in Lambertsberg nach Einholung und Wertung entsprechender Honorarangebote an den Mindestbieter.
g) Optimierung des Regenüberlaufbeckens in Lünebach (altes Kläranlagengelände)
Das Regenüberlaufbecken auf dem alten Kläranlagengelände in Lünebach bereitet zunehmend Probleme, da die vorhandene Drosseleinrichtung mittlerweile sehr unzuverlässig arbeitet und damit die nachgeschalteten Pumpwerke (Kinzenburg, an der Eisenbahnbrücke vor Waxweiler und am Zulauf der Kläranlage in Waxweiler) unnötig belastet und damit schneller verschleißen. Auch hier könnte durch die Vorschaltung einer Rechenanlage mit gleichzeitiger Erneuerung des Drosselorgans und Verbesserung der Leitungsführung eine deutliche Optimierung erreicht werden.
Beschluss:
Der Werkausschuss des Verbandsgemeinderates Arzfeld ermächtigt die Werkleitung zur Auftragsvergabe der erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI für die Prüfung zur Optimierung des Regenüberlaufbeckens mit gleichzeitiger Erneuerung der Drosseleinrichtung und Verbesserung der Leitungsführung nach Einholung und Wertung entsprechender Honorarangebote an den Mindestbieter.
Zu Punkt 5. Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2023
Entsprechend den anwendbaren Bestimmungen der EigAnVO, der Betriebssatzung und der GemO hat der Werkausschuss den Entwurf des vom Verbandsgemeinderat festzustellenden Wirtschaftsplanes vorzuberaten.
Werkleiter Herbert Gierenz erläuterte anhand einer PowerPoint-Präsentation die wesentlichen Punkte des Planwerkes im Vergleich zu den Vorjahren und ging auf Fragen der Ausschussmitglieder ein.
5.1 Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze für das Wirtschaftsjahr 2023
Insgesamt ergibt sich für das Planungsjahr 2023 ein Mehraufwand von 435.000 EUR, der keinesfalls mit den geltenden Entgeltssätzen aufgefangen werden kann. Zur Vermeidung von überproportionalen Steigerungen der Entgelte hat der Aufsichtsrat der Windkraft Arzfeld GmbH signalisiert, dass zum teilweisen Ausgleich der Energiepreisverteuerung die Zahlung eines Erstattungsbetrages an das Abwasserwerk möglich ist. Hierfür ist bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ein Betrag vorgesehen, der allerdings noch der endgültigen Zustimmung des Aufsichtsrates der Windkraft Arzfeld GmbH bedarf.
Dennoch ergibt sich die Notwendigkeit zur Steigerung der Umsatzerlöse, um das Ergebnis in einem verträglichen Umfang darstellen zu können. Die eingestellten Erlöse beinhalten eine Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühr um 30 Cent auf 4,00 EUR pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch und der Grundgebühr für jeden genutzten Schmutzwasserhausanschluss um 10,00 EUR auf 60,00 EUR.
Damit ergibt sich im Ergebnis ein voraussichtlicher Jahresverlust von 60.000 EUR.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes basiert auf den nachfolgend genannten Entgeltsätzen:
I. Laufende Entgelte
| A. | Schmutzwasser | |
| Leitungsgebundene Entsorgung: | ||
| 1. | Kanalbenutzungsgebühr (pro m³ Frischwasserverbrauch) | 4,00 EUR |
| 2. | Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (pro m² Grundstücksfläche) | 0,07 EUR |
| 3. | Grundgebühr (pro genutzten Schmutzwasserhausanschluss) | 60,00 EUR |
| Mobile Entsorgung: | ||
| 1. | aus geschlossenen Gruben (pro m³ abgefahrener Menge) | 30,00 EUR |
| 2. | aus Kleinkläranlagen (pro m³ abgefahrener Menge) | 65,00 EUR |
| B. | Niederschlagswasser | |
| 1. Wiederkehrender Beitrag (pro m² mögliche Abflussfläche) | 0,24 EUR | |
| 2. | Benutzungsgebühr (pro m² tatsächlich bebaute, befestigte und angeschlossene Fläche) | 0,23 EUR |
| C. | Abwasserabgabe | |
| Für Kleineinleiter beträgt die Abwasserabgabe nach § 33 ESA für 2023 je Einwohner 17,90 EUR. | ||
| D. | Straßenentwässerung | |
| Die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden als Straßenbaulastträger für die gemeindlichen Flächen wird nach tatsächlichem Aufwand erhoben. | ||
| II. Einmalige Entgelte | ||
| A. | Erstmalige Herstellung | |
| 1. der Beitragssatz für das Schmutzwasser beträgt: | ||
| ● pro qm Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse | 4,30 EUR | |
| 2. der Beitragssatz für das Niederschlagswasser beträgt | ||
| ● pro qm mögliche Abflussfläche | 3,60 EUR | |
| B. | Ausbau (räumliche Erweiterung) | |
| 1. der Beitragssatz für das Schmutzwasser beträgt: | ||
| ● pro qm Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse | 6,10 EUR | |
| 2. der Beitragssatz für das Niederschlagswasser beträgt | ||
| ● pro qm mögliche Abflussfläche | 28,80 EUR | |
| 5.2 | Erfolgsplan | |
| Der Erfolgsplan schließt unter den v. g. Voraussetzungen mit einem voraussichtlichen Jahresverlust von 60.000 EUR. Dieser Verlust wird nicht ausgabewirksam und muss daher nicht von der Verbandsgemeinde als Träger der Abwasserbeseitigung ausglichen werden. | ||
| 5.3 | Vermögensplan | |
| Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 7.000.000 EUR eingestellt, wovon auf bauliche Investitionen 5.363.000 EUR entfallen. Davon sind allein für den Neubau der Kläranlage in Arzfeld 3.000.000 EUR vorgesehen und weitere 1.090.000 EUR für die Erschließung von verschiedenen Neubaugebieten. | ||
| 5.4 | Finanzplan | |
| Der Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 hat ein Gesamtvolumen von 19.700.000 EUR, wobei auch hier mit 5,85 Mio. EUR der größte Posten auf den Neubau der Kläranlage Arzfeld entfällt. | ||
| 5.5 | Stellenübersicht | |
| Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sind die Grundlage für die Personalkostenberechnung im Erfolgsplan. | ||
Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat:
Der Verbandsgemeinderat stellt gemäß § 32 GemO in Verbindung mit §§ 2 und 15 ff der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 nebst Anlagen in der vorliegenden Entwurfsfassung fest.
Diese Festsetzung umfasst auch die Entgeltskalkulation und die sich daraus ergebenden Sätze der laufenden und einmaligen Entgelte für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerk Arzfeld“ nach § 5 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2023.
Zu Punkt 6. Zwischenbericht zum Wirtschaftsplan 2022 gemäß § 21 EigAnVO
Nach den Bestimmungen der §§ 4 Abs. 2 und 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung hat die Werkleitung den Bürgermeister und den Werkausschuss zum 30. September jeden Jahres schriftlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan und über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist keine wesentliche Verschlechterung des Jahresergebnisses mit Auswirkungen auf die Haushaltslage der Verbandsgemeinde zur erwarten, so dass gemäß § 15 Absatz 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) auf den Erlass eines Nachtragsplanes verzichtet werden kann.
Der Werkausschuss nahm den Zwischenbericht zustimmend zur Kenntnis.
Zu Punkt 7. Mitteilungen / Verschiedenes
Stellv. Werkleiter Stefan Ziewers informierte über folgende Punkte:
a. KA Dahnen Erneuerung des innenliegenden Nachklärbeckens
Die Montage vor Ort ist ab dem 12.12.2022 vorgesehen und soll bis zum 20.12.2022 abgeschlossen sein.
a. Lünebach Gewässerkreuzung „Prüm“
Die Bauarbeiten sind abgeschlossen und die Abnahme der Baumaßnahme ist ohne Mängel erfolgt, vorbehaltlich der noch durchzuführenden Optischen Inspektion und Dichtheitsprüfung.
b. Waxweiler Gewässerkreuzung „Prüm“
Die Bauarbeiten sind abgeschlossen und die Abnahme der Baumaßnahme ist ohne Mängel erfolgt.
c. Plütscheid Leitungsverlegung entlang L 33
Die Kanalbauarbeiten sind abgeschlossen, allerdings steht die Wiederherstellung der Straßen- und Oberflächen zum Teil noch aus.