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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Irrhausen

am Dienstag, 26.09.2023, 18:30 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Irrhausen

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Erlass einer 2. Nachtragshaushaltssatzung und eines 2. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 7 GemHVO

2.1

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

2.2

Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes

3.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde

gemäß § 94 Absatz 3 GemO

4.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

5.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Mitteilungen

Der Ortsbürgermeister informierte den Rat über:

-

den fertiggestellten Anstrich des Dorfgemeinschaftshauses,

-

die fertiggestellten Arbeiten an der Irsen,

-

die erfolgte Prüfung des Spielplatzes

.

Zu Punkt 2.

Erlass einer 2. Nachtragshaushaltssatzung und eines 2. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 7 GemHVO

Zu Punkt 2.1.

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.

Zu Punkt 2.2.

Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.

Zu Punkt 3.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde

gemäß § 94 Absatz 3 GemO

Die Ortsgemeinde Irrhausen erhält eine Spende in Höhe von 500,00 Euro zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spende noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden kann, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Irrhausen umgehend gefasst wird. Die Spende ist der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 20.07.2023 angezeigt worden.

Der Rat hat der Annahme der Spende zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 4.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

4.1 Wasserrechtliche Erlaubnis Az.: BA-WE-2023-085

Vollzug der Wassergesetze Gewässerausbau;

Wasserrechtliche Plangenehmigung zur Erneuerung der Bachverrohrung des Hausenerbaches (Gewässers III. Ordnung) im Zuge des Ausbaus der L14 "Irsentalstraße" in der Ortsdurchfahrt Irrhausen

Gemarkung Irrhausen - Flur 1 – Flurstücke 2, 106, 112, 114

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

4.2 Bauantrag Az.: BA-BA-2023-092

Teilumbau Modernisierung "Altes Mühlenanwesen" in Irrhausen

Teilabschnitt 2: Umbau zu Ferienwohnungen mit 4 Wohneinheiten

und Gemeinschaftsräume, Anbau Hackschnitzelbunker

Gemarkung Irrhausen - Flur 3 - Flurstück 106/10 (Hauptstraße 4, Irrhausen)

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 5.

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.