(unmaßstäbliche Darstellung des Plangebietes)
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Bebauungsplan Eckelsbach |
| 2.1 | Vorstellung der Planung |
| 2.2 | Grundsatzbeschluss über die Bauabschnitte und Quartiere |
| 3. | 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Zahnen Technik" gemäß § 2 BauGB |
| 3.1 | Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit |
| 3.2 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
| 3.3 | Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB |
| 4. | Verkehrsregelung Industriestraße |
| 5. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 5.1 | Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für den Neubau eines Einfamilienhauses Gemarkung Arzfeld, Flur 7, Flurstrück Nr. 1/1 |
| 6. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
Der Vorsitzende informierte über:
Betriebsjahr 2022 = — 58.096,95€
./. Kirchengemeinde — - 6.021,90€
Auszahlung 2022 = — 52.096,95€
Abschlag für 2023 = — 37.751,95€
Vergleich 2020 = — 25.275,00€
Vergleich 2021 = — 19.129,00€
Gründe für die Steigerung der Pacht- und Abschlagszahlungen sind der Auslauf der Zinsbindung mit hoher Belastung von 2021 und einer erheblich besseren neuen Vereinbarung. Ebenfalls ist die Strompreissteigerung zu betrachten.
Zu Punkt 2. Bebauungsplan Eckelsbach
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Zimmermann vom Planungsbüro ISU, Bitburg
Zu Punkt 2.1. Vorstellung der Planung
Herr Zimmermann stellte anhand einer Power-Point-Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, die von ihm ausgearbeiteten Varianten einer möglichen Bebauungsstruktur im geplanten Neubaugebiet „Eckelsbach“ vor.
Zu Punkt 2.2. Grundsatzbeschluss über die Bauabschnitte und Quartiere
Nach ausgiebiger Diskussion im Rat über die vorgestellten Varianten einer möglichen Bebauung fasste der Rat folgenden Grundsatzbeschluss:
„Der Rat stimmt der weiteren Planung des Neubaugebietes „Eckelsbach“ auf der Grundlage der vom Büro ISU erarbeiteten Mischbebauung mit Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern zu. Die von den Ratsmitgliedern angebrachten Änderungen und Anpassungen sollen in die weiteren Planungen eingearbeitet werden.
Das Baugebiet wird in 3 Bauabschnitte aufgeteilt. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen einer Bebauung sollen für alle 3 Bauabschnitte komplett durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes, unabhängig der späteren abschnittsweisen Umsetzung, geschaffen werden.
Für die geplanten Mehrfamilienhäuser werden maximal 6 Wohneinheiten, als verträgliches Höchstmaß, im späteren Plangebiet pro Gebäude festgesetzt.
Das Planungsbüro ISU wird beauftragt auf dieser Grundlage einen Planungsentwurf für den Bebauungsplan „Eckelsbach“ zu erarbeiten, damit im Rat im 1. Quartal 2024 die weiteren Beschlüsse zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens gefasst werden können.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
Zu Punkt 3. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Zahnen Technik" gemäß § 2 BauGB
Die Firma Zahnen Technik GmbH beabsichtigt eine 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Zahnen Technik“. Für das Betriebsgelände „Zahnen Technik“ wurde im Jahr 2012 ein Bebauungsplan aufgestellt, der die Grundlage für die Aussiedlung des Betriebs an den Ortsrand geschaffen hat. Die Firma erwägt nun, das Betriebsgelände, angrenzend an den bisherigen Standort nach Nordosten/Südosten auszuweiten, um hier ein zusätzliches Bürogebäude und im rückwärtigen Bereich eine Halle sowie zusätzliche Stellplätze zu schaffen.
Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans „Zahnen Technik, 1. Änderung und Erweiterung“ sollen auch für die Flächen, die der Firmenerweiterung dienen, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.
Die bisherigen textlichen Festsetzungen und die ursprüngliche Planzeichnung des Bebauungsplanes „Zahnen Technik“ werden geändert und ersetzt. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Zahnen Technik“ soll als Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt werden.
Da ein Großteil der Fläche bereits als gewerbliche Fläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist und somit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, kann in Abstimmung mit der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm auf eine förmliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich Ortsgemeinde Arzfeld, durch die Beantragung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 18 LPlG verzichtet werden.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortseingang und grenzt unmittelbar an die vorhandene Bebauung an. Aufgrund der guten Erschließung und der direkten Lage zum bereits existierenden Firmenareal bietet sich die Erweiterung des Firmenareals an vorgenanntem Standort besonders an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Gemarkung Arzfeld, Flur 5, Flurstück-Nrn.: 6, 7/2 und 7/3.
Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist im nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
In einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurden die Umweltbelange geprüft. Dabei wurde gem. § 1a Abs. 3 BauGB die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt.
Zu Punkt 3.1. Beratung und Beschlussfassung über die geäußerten Anregungen im Rahmen der nach § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
Der vom Ortsgemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes hat in Ausführung der Beschlussfassung vom 28. Februar 2022 in der Zeit vom 18. April 2023 bis einschließlich 19. Mai 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen wurden unter Tagesordnungspunkt 3.2 mit abgehandelt.
Die erforderlichen Beschlüsse wurden ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 3.2 gefasst.
Zu Punkt 3.2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der nach § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage 2023/01ARZ/012
Mit Schreiben vom 18.04.2023 wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum 19. Mai 2023 gebeten.
Den Ratsmitgliedern wurden die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie die Eingaben aus der Öffentlichkeit (aus TOP 3.1) einzeln und in ihrer Gesamtheit vorgetragen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Rat stimmt nach ausgiebiger Diskussion und Beratung den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie der Eingaben aus der Öffentlichkeit, mit den dazugehörigen Beschlussvorlagen wie vorgelesen und erläutert zu.
Ebenfalls stimmt der Gemeinderat der Gesamtplanung mit den eingearbeiteten textlichen und zeichnerischen Änderungen wie vorgetragen zu.
Die Abwägungstabelle inkl. der erforderlichen Begründungen, die sich der Ortsgemeinderat zu Eigen machte, ist der späteren Niederschrift als Anlage beizuheften.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
Zu Punkt 3.3. Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Nachdem die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Zahnen Technik“ öffentlich ausgelegen hat und über die während der Offenlage vorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der vorliegende Entwurf, der ein eigenständiges Dokument ist, zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht mehr erforderlich.
Bei der Aufstellung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das beauftragte Planungsbüro ISU Bitburg wird die eingebrachten Anregungen und Änderungen einarbeiten und den überarbeiteten Satzungsentwurf schnellstmöglich der Verwaltung übermitteln.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Inkraftsetzung nach § 10 BauGB einzuleiten. Sie wird ermächtigt alle Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
Zu Punkt 4. Verkehrsregelung Industriestraße
Seitens der Ortsgemeinde wurde vorgetragen, dass die Industriestraße zu schnell befahren wird. Daher beantragte die Gemeinde die Überprüfung einer möglichen Verkehrsberuhigung in diesem Bereich. Das Anliegen wurde auf der Verkehrsschau am 13.12.2022 besprochen und als nicht zweckmäßig betrachtet.
Aus diesem Grund beantragt die Gemeinde nun die Errichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich der Industriestraße.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Im Bereich der Industriestraße wird eine Tempo-30-Zone mit sachgemäßer Beschilderung und der Markierung von „rechts vor links“-Bereichen errichtet.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
Zu Punkt 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Die triguard Projekte 2 GmbH & Co. KG betreibt eine PVA-Anlage, sowie eine PV-Anlage in Masthorn und Arzfeld. Um den Netzanschluss zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Grundbesitzflächen der Ortsgemeinde Arzfeld zu nutzen. Hierzu liegt eine Vereinbarung zur Einräumung eines Leitungsrechts vor.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Rat stimmt der Vereinbarung zur Einräumung eines Leitungsrecht zwischen der triguard Projekte 2 GmbH & Co. KG und der Ortsgemeinde Arzfeld zu, sodass der Grundbesitz der Ortsgemeinde zur Verlegung von Erd-Strom-Kabeln genutzt werden kann.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
Zu Punkt 5.1 Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides, Gemarkung Arzfeld,Flur 7, Flurstück Nr. 1/1
Der Rat erteilt dem Bauvorbescheid zum Teilen des Grundstückes zum Erbau eines zweiten Wohnhauses sein Einvernehmen gemäß § 36 I BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
Zu Punkt 6. Verschiedenes
Der Vorsitzende teilte Folgendes mit:
• Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 07.11.2023 und die nächste Ältestenratssitzung am 30.10.2023 statt.