(unmaßstäbliche Darstellung des Plangebietes)
erneute, verkürzte öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetz-buch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB
Der Ortsgemeinderat Lambertsberg hat in seinen Sitzungen am 09.12.2021 und 09.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterm Lambertsberg IV“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB und die Umwandlung in ein Verfahren nach § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.
Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist in Form einer öffentlichen Auslegung vom 14. März 2023 bis einschließlich 14. April 2023 durchgeführt worden.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 14. März 2023 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 14. April 2023 aufgefordert worden.
In der Sitzung vom 18. Juli 2023 hat die Ortsgemeinde Lambertsberg über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerbeteiligung und der TÖB-Beteiligung beraten und abgewogen.
Aufgrund der Stellungnahme der ART in Bezug auf den erforderlichen Durchmesser des Wendehammers ist eine Anpassung der Planunterlagen erforderlich.
Unter Einarbeitung der geänderten planerischen Festsetzungen wurde die erneute, auf 3 Wochen verkürzte, öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB sowie die erneute, verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB beschlossen.
Zweck der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Unterm Lambertsberg IV“:
Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans „Unterm Lambertsberg IV“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes i. S. d. § 4 BauNVO geschaffen werden.
Das Plangebiet „Unterm Lambertsberg IV“ ist im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als Dauergrünland extensiv, Offenhaltung von Wiesentälern ausgewiesen. Die Fläche wird derzeit vorrangig als Mähwiese intensiv genutzt. Die Umgebungsnutzung besteht aus gewerblicher Bebauung und Wohnbebauung in Form von Einfamilien- und Reihenhäusern. Südlich des Plangebietes befindet sich eine landwirtschaftlich genutzte Wiese.
Die Fläche bietet Platz für sechs Baugrundstücke.
Ziel der Planung ist die Errichtung von Einfamilienhäusern in offener Bauweise mit zugeordneten Garagen und Nebenanlagen.
Daher hat die Ortsgemeinde Lambertsberg die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterm Lambertsberg IV“ im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans „Unterm Lambertsberg IV“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung einer Wohnbebauung geschaffen werden. Zur Umsetzung der Planung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterm Lambertsberg IV“:
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Lambertsberg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unterm Lambertsberg IV“ grenzt unmittelbar an die östlich verlaufende Straße „Im Neuen Garten“ an. Im nördlichen Bereich schließt sich das in der Aufstellung befindliche Plangebiet „Unterm Lambertsberg III“, im westlichen Bereich Feldgehölze mit dahinterliegender Wiese an das Plangebiet an.
Das Plangebiet fügt sich an das im Zusammenhang bebaute Wohngebiet an und stellt somit eine sinnvolle wohnbauliche Erweiterung am Ortsrand von Lambertsberg dar.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von circa 7.460 m² und umfasst in der Ortsgemeinde Lambertsberg folgende Flurstücke:
Gemarkungsname Greimelscheid,
Flur 2, Flurstück 44 (teilweise).
Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist im nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
In einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurden die Umweltbelange geprüft. Dabei wurde gem. § 1a Abs. 3 BauGB die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (‚Scoping‘):
Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind:
erneute, verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und erneute, verkürzte öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Unterm Lambertsberg IV“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Gutachten sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung und der umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen der Bürger und Behörden im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB in der Zeit vom
19. Dezember 2023 bis einschließlich 9. Januar 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 56, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausliegt.
Hierbei wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB gleichzeitig mit der erneuten Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB durchzuführen.
Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Bebauungsplan schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit können nur Anregungen vorgebracht werden die sich auf die nachträglichen Änderungen bzw. Ergänzungen des Entwurfs des Bebauungsplans „Unter dem Lambertsberg IV“ beziehen.
Des Weiteren kann der Entwurf zum Bebauungsplan „Unterm Lambertsberg IV“ einschließlich der dazugehörigen Unterlagen und Gutachten, mit dem Umweltbericht incl. Umweltprüfung, während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden.
Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.