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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Irrhausen

am Dienstag, 25.07.2023, 18:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Irrhausen

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Auftragsvergaben

3.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Krings informierte den Rat über:

  • die Spende in Höhe von 2000 € von der Aktion „Aktiv vor Ort“ für die Ausstattung der Gemeindehalle
  • die Spende in Höhe von 500 € von der KSK für den Kräuterwanderweg
  • die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
  • die voraussichtlich im August beginnenden Arbeiten zum Anstrich des Dorfgemeinschaftshauses

Zu Punkt 2. Auftragsvergaben

Wie in den vergangenen Sitzungen bereits mehrfach besprochen, beabsichtigt die Ortsgemeinde Irrhausen die Erneuerung der Bergstraße. Da sich die Honorarsumme für die Planungsleistung unter 25.000,00 € befindet, ist die Durchführung einer formellen Preisanfrage nicht erforderlich.

Vorliegend hat das Planungsbüro Berg und Partner GmbH mit Datum vom 13.04.2023 ein Angebot in Höhe von 24.929,51 € eingereicht. Hierin enthalten sind die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI.

Nach kurzer Diskussion hat der Rat der Beauftragung des Planungsbüro Berg und Partner GmbH zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 3. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

3.1 Bauvoranfrage Az.: BA-BVA-2023-070

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten

Gemarkung Irrhausen - Flur 3 - Flurstücke 76/1 und 77

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Irrhausen versagt das gemeindliche Einvernehmen zur o. g. Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten.

Die Auffassung des Ortsgemeinderates hat sich auch nach Abänderung der Dachform zum seinerzeit geplanten Bauvorhaben (Az.: 06-220044-02) nicht geändert.

Nachfolgend die damalige Begründung im Wortlaut:

„Der Ortsgemeinderat Irrhausen versagt das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses.

Als Begründung fügt der Rat an, dass aufgrund der exponierten Lage des Gebäudes, der exponierten Hanglage und der geplanten dreigeschossigen Bauweise eine weitläufige Einsehbarkeit des neuen Baukörpers gegeben wäre und dieser in der geplanten Bauweise wie ein „Fremdkörper“ in der näheren Umgebung wirken würde.

In der näheren Umgebung des geplanten Vorhabens befinden sich lediglich Einfamilienwohnhäuser.

Aus diesem Grund würde ein Verstoß gegen das in § 34 BauGB aufgeführte Einfügegebot, die gesunden Wohnverhältnisse und das Ortsbild vorliegen.

Des Weiteren muss die Stellplatzanordnung städtebaurechtlich und umgebungsverträglich geplant werden.

Von Seiten des Rates wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Rat den Neubau des Wohngebäudes bzw. Mehrfamilienwohnhauses am geplanten Standort befürwortet. Jedoch muss ein Einfügen des neuen Gebäudes in die nähere Umgebung gewährleistet sein.

Nach Auffassung des Rates kann dies nur unter Anwendung von bauleitplanerischen Instrumenten, in Absprache mit dem Antragsteller, umgebungsverträglich geregelt werden.“

Von Seiten des Rates wird hinsichtlich der zukünftigen Bebauung auf den Parzellen-Nrn. 76/1, 77 und 78 ein bauleitplanerisches Gesamtkonzept gefordert. Die Bebauung auf den vorgenannten Parzellen soll 12 Wohneinheiten nicht überschreiten und sich bezüglich der Gebäudehöhe sowie der Dachform (Satteldach) an die vorhandene Umgebungsbebauung anpassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

3.2 Bauvoranfrage Az.: BA-BVA-2023-070

Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für die Errichtung eines offenen Pferdestalles

Gemarkung Irrhausen - Flur 8 - Flurstück 31

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

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Zu Punkt 4. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.