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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Niederschrift

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld am Donnerstag, 21.09.2023, 16:30 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

2.

Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des Glasfasernetzes im Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld

3.

Beratung und Beschlussfassung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für den Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld

4.

Jahresabschluss des Verbandgemeindewerkes zum 31.12.2022Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses sowie nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben

5.

12. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld-Teilbereich: Bebauungsplan "Unterm Lambertsberg III und IV", Ortsgemeinde Lambertsberg

5.1

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. §4a Absatz 3 BauGB erfolgten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. §4a Absatz 3 BauGB erfolgten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

5.2

Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

6.

Beschaffung zweier Mehrzweckfahrzeuge für die Freiwilligen Feuerwehren Dackscheid und Irrhausenhier: Lieferung von zwei Fahrzeugaufbauten

7.

Turnhalle Waxweiler - Erneuerung der Dacheindeckung

8.

Anträge und Anfragen

9.

Mitteilungen / Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

Es lagen keine Fragen aus der Einwohnerschaft vor.

Zu Punkt 2.

Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des Glasfasernetzes im Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld

Ergänzend zu den Erläuterungen führte Bürgermeister Kuhl aus, dass dies ein Zukunftsthema sei, dem man sich nicht verschließen könne. Insbesondere positiv hervorzuheben ist der Vorteil, der unbestritten für die Gewerbetreibenden innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld kommen würde.

Aus der Mitte des Rates fragte Fraktionssprecher Hoffmann nach, hinsichtlich der Finanzierung wobei Bürgermeister Kuhl darauf verwies, dass der Ausbau zwischen vier und sechs Jahren benötigen wird. Daher ist der Eigenanteil entsprechend zu splitten wodurch die jährliche Belastung nicht so hoch wird und das Ganze über mehrere Jahre verteilt werden kann.

Eine Umlagenerhöhung ist nicht vorgesehen wobei gegebenenfalls hier Einnahmen aus der Windkraftnutzung eingesetzt werden könnten.

Anschließend fasste der Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss

„1. Der Verbandsgemeinderat Arzfeld sieht die Herstellung eines flächendeckenden Glasfasernetzes bis in die Gebäude im gesamten Eifelkreis Bitburg-Prüm als wichtigen Beitrag zur Sicherung der Standortattraktivität, der Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit der Region.

2. Der Verbandsgemeinderat Arzfeld ermächtigt den Bürgermeister, den vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen für die Verbandsgemeinde Arzfeld zu unterzeichnen.

3. Der Verbandsgemeinderat Arzfeld beschließt, den notwendigen anteiligen Eigenanteil an der Wirtschaftlichkeitslücke zu tragen und die entsprechenden haushaltsmäßigen Vorkehrungen zu treffen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

-

Zu Punkt 3.

Beratung und Beschlussfassung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für den Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld

Vorlage 2023/45VG/082

Laut Wirtschafts- und Klimaschutzministerium wird in Deutschland rund 35 Prozent der gesamten Endenergie in Gebäuden verbraucht, insbesondere in Wohnungen und Wohnhäusern etwa für Heizungen und Warmwasser. Das Ministerium geht davon aus, dass in diesem Bereich nicht nur viel Energie eingespart werden könne. Es müsse auch auf andere Energieträger umgestiegen werden. Im Gesetzentwurf für die Wärmeplanung heißt es: „Der Anteil erneuerbarer Energien für die Raumheizung in privaten Haushalten beträgt aktuell lediglich rund 18 Prozent.“

Eine Schlüsselrolle bei der Wärmewende sollen Städte und Gemeinden spielen, weil sie für Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur zentral seien.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristig angelegter Prozess. Ziel ist die weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden bis zum Jahr 2045. Rheinland-Pfalz will laut Koalitionsvertrag insgesamt bereits zwischen 2035 und 2040 klimaneutral sein.

Alle Kommunen in Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung in den kommenden Jahren Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen. Darin sollen sie angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme zum Beispiel über Biomasse verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll.

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen laut Gesetzentwurf bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen müssten sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung derzeit mit 90 % gefördert, besonders finanzschwache Gemeinden können bis 31.12.2023 eine 100% Förderung erhalten.

Wärmeplanung für einzelne Ortsgemeinden zu erstellen ist wenig sinnvoll, deshalb wird von der Energieagentur Rheinland-Pfalz empfohlen auf Ebene der Verbandsgemeinde eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Voraussetzung zur Beantragung der Fördermittel ist ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Verbandsgemeinderates.

Ohne weitere Aussprache und nach nochmaliger Erläuterung wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat beschließt für die die Verbandsgemeinde Arzfeld und ihre Ortsgemeinden eine kommunalen Wärmeplanung erstellen zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah, spätestens bis zum 31.12.2023 einen entsprechenden Förderantrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin, zu stellen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

-

Zu Punkt 4.

Jahresabschluss des Verbandgemeindewerkes zum 31.12.2022

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses sowie nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben

Vorlage 2023/45VG/078

Nach § 89 (1) GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes “Verbandsgemeindewerk - Abwasserbeseitigung“ durch einen sachverständigen Abschlussprüfer i. S. d. § 319 (1) HGB i. V. m. den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 zu prüfen.

Hierzu ist für das Wirtschaftsjahr 2022 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH in Koblenz beauftragt worden.

Die nach § 3 (4) der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen geforderte Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister, dem Werkleiter und dem Werkausschuss im Beisein des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm findet in der Sitzung statt.

Dabei hat der Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat eine Beschlussempfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu unterbreiten. Außerdem ist eine Beschlussfassung zu den geleisteten über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben erforderlich.

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Überschuss von 95.248,93 EUR. Damit liegt das Ergebnis deutlich besser als der im Wirtschaftsplan ausgewiesene kalkulierte Verlust von 25.000,00 EUR. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet es eine geringfügige Verschlechterung um rund 18.291,17 EUR.

Die Entgeltssätze lagen im Berichtsjahr unverändert zum Vorjahr 2021, wurden aber für das laufende Jahr 2023 auf Grund der eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere bei den Energiekosten, angepasst.

Gegenüber dem Vorjahr 2021 bzw. den Planzahlen im Wirtschaftsplan 2022 zeigen sich die folgenden größeren Abweichungen:

Bezeichnung

Ist 2022

Ist 2021

Differenz 2022 / 2021

Plan 2022

Differenz Ist/Plan 2022

Kanalgebühren

1.424.073,10

1.419.460,00

4.613,10 1.390.000,00

34.073,10

Anteile Straßen

228.813,73

240.356,62

- 11.542,89

249.000,00

- 20.186,27

Zuschüsse Hochwasser

382.189,09

132.710,98

249.478,11

0,00

382.189,09

Stromkosten

215.445,61

238.106,13

- 22.660,52

250.000,00

- 34.554,39

Kosten Hochwasser

365.675,37

170.378,56

195.296,81

0,00

365.675,37

Personalaufwand

677.245,83

656.605,78

20.640,05

695.000,00

- 17.754,17

Sonst. betriebl. Aufwand

164.794,02

152.752,98

12.041,04

154.000,00

10.794,02

Darlehenszinsen

38.422,05

40.548,20

- 2.126,15

62.000,00

- 23.577,95

Gesamtergebnis

95.248,93

113.540,10

-18.291,17

-25.000,00

120.248,93

Die gestiegenen Erlöse bei der Kanalgebühr sind auf eine höhere abrechenbare Abwassermenge zurückzuführen. Für die Beseitigung der restlichen Hochwasserschäden aus dem Ereignis vom Juli 2021 wurden im Berichtsjahr zwar höhere Zuschüsse ausgezahlt als Kosten berechnet wurden, allerdings beziehen sich verschiedene Zuschusszahlungen noch auf entsprechende Kosten aus dem Vorjahr.

Der Zinsaufwand liegt deutlich unter den Planzahlen, was insbesondere durch den verzögerten Baubeginn für den Neubau der Kläranlage in Arzfeld begründet ist.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Die Bilanzsumme liegt zum Abschlussstichtag mit 42.327.538,13 EUR um rund 407 TEUR über dem Vorjahreswert (41.856.404,94 EUR). Auf der Aktivseite der Bilanz hat sich das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 133 TEUR erhöht und ist mit 40.945 TEUR (= 96,73 %) weiterhin der größte Posten. Dabei stehen den Anlagenzugängen von insgesamt 1.809 TEUR Abschreibungen von 1.664 TEUR und Anlagenabgänge von 12 TEUR entgegen.

Die größten Einzelposten bei den Anlagenzugängen sind:

  • Neubau Kläranlage Arzfeld 534,1 TEUR
  • Erschließung Neubaugebiet „Zum Eichelsberg“ in Arzfeld 213,0 TEUR
  • Erneuerung Kombibecken Kläranlage Dahnen 94,9 TEUR
  • Erschließung Neubaugebiet „Hauptstraße“ in Dahnen 41,7 TEUR
  • Erschließung Neubaugebiet „Im Suttert“ in Lünebach 66,5 TEUR
  • Neubau Kläranlage und Kanalsanierungen in Plütscheid 591,4 TEUR

Zur Finanzierung der Investitionsaufwendungen wurden verschiedene Zuschüsse in Höhe von 555,2 TEUR und zinslose Darlehen von 515,7 TEUR als Fördermittel des Landes ausgezahlt. Außerdem wurden Ertragszuschüsse für Entwässerungsbeiträge und als Investitionskostenanteile der Straßenbaulastträger über insgesamt 233 TEUR vereinnahmt. Die verbleibende Differenz wurde aus Eigenmittels des Werks finanziert.

Der Finanzierungsanteil des Eigenkapitals am Anlagevermögen liegt nunmehr bei 34,8 v. H. und damit um 1,4 v. H. über dem Vorjahreswert.

Darlehenstilgungen wurden in Höhe von insgesamt 1.239 TEUR geleistet. Unter Berücksichtigung der Neuaufnahme von 515,7 TEUR ergibt sich zum Abschlussstichtag eine langfristige Verschuldung von 20.951 TEUR, die damit um 723 TEUR unter dem Vorjahreswert liegt.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind im Bereich der Investitionsausgaben in Höhe von insgesamt 481 T€ bei verschiedenen Positionen angefallen, für die im Rahmen der Gesamtdeckung Finanzierungsmittel eingestellt waren.

Weitergehende Auswertungen und Zahlenvergleiche sowie der Lagebericht der Werkleitung sind im Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich dargestellt und erläutert. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde vom Abschlussprüfer erteilt.

Ein Vertreter der Prüfungsgesellschaft wird das Ergebnis und den Bericht in der Sitzung vorstellen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Nach Kenntnisnahme des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Werkleitung, des abschließenden Prüfungsergebnisses und des Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers fasst der Verbandsgemeinderat auf Vorschlag des Werkausschusses nachstehenden Beschluss:

1. Der Jahresabschluss des Verbandsgemeindewerkes Arzfeld für das Wirtschaftsjahr 2022 wird in der Erfolgsrechnung festgestellt

-

in Erträgen auf

3.572.040,62 EUR

-

in Aufwendungen

auf 3.476.791,69 EUR

und die Bilanzsumme auf

42.327.538,13 EUR.

2. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 95.248,93 EUR für das Wirtschaftsjahr 2022 wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

3. Die über- und außerplanmäßigen Investitionsausgaben werden nachträglich genehmigt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

-

Zu Punkt 5.

12. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

-Teilbereich: Bebauungsplan "Unterm Lambertsberg III und IV", Ortsgemeinde Lambertsberg

Zu Punkt 5.1.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der

- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. §4a Absatz 3 BauGB erfolgten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. §4a Absatz 3 BauGB erfolgten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Vorlage 2023/45VG/080

Der Verbandsgemeinderat der VG Arzfeld hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beraten und aufgrund der Hinzunahme des Teilbereichs „Unterm Lambertsberg IV“ in selbiger Sitzung eine erneute Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die Ortsgemeinde Lambertsberg beabsichtigt die 2 Bebauungspläne „Unterm Lambertsberg III und IV“ aufzustellen.

Das Baugebiet „Unterm Lambertsberg III“ soll sich räumlich an bereits bestehende Bebauung im Norden anschließen. Weiterhin soll das Baugebiet „Unterm Lambertsberg IV“ zukünftig an das Baugebiet „Unterm Lambertsberg III“ angrenzen. Die 12. Fortschreibung des FNP beinhaltete bisher lediglich den Teilbereich des zukünftigen Baugebietes „Unterm Lambertsberg III“.

Der Änderungsbereich des Entwurfs der vorliegenden 12. Fortschreibung des FNP unterscheidet sich im Vergleich zum Entwurf der Offenlage hinsichtlich der Flächengröße und beinhaltet neben dem Teilbereich „Unterm Lambertsberg III“ auch den Teilbereich „Unterm Lambertsberg IV“.

Der der Bebauungsplan „Unterm Lambertsberg IV“ bisher nach § 13 b BauGB aufgestellt wurde, sich im Verfahren jedoch herausgestellt hat, dass die Anwendungsvoraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB nicht als erfüllt angesehen werden, ist ein Verfahrenswechsel erforderlich und der Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen.

Bei Durchführung eines Regelfahrens zum Baugebiet „Unterm Lambertsberg IV“ bedarf es der Durchführung einer Umweltprüfung, als auch der Änderung des Flächennutzungsplanes in einem förmlichen Verfahren.

Aufgrund des räumlichen und inhaltlichen Zusammenhangs der beiden Bebauungspläne, hat sich der Verbandsgemeinderat dazu entschieden, den Änderungsbereich der 12. Fortschreibung des FNP um den Bereich des Baugebietes „Unterm Lambertsberg IV“ zu erweitern und diesen erneut offenzulegen.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft in extensivem Dauergrünland dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans in eine gemischte Baufläche sowie eine Wohnbaufläche notwendig. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Lambertsberg ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die 12. Fortschreibung des FNP erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren zu der Aufstellung der Bebauungspläne „Unterm Lambertsberg III und IV“.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:

(unmaßstäbliche Darstellung des Geltungsbereiches)

Der Verbandsgemeinderat der VG Arzfeld hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 den Beschluss gefasst, die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 03. Juni 2023, Ausgabe 22/2023, veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 13. Juni 2023 bis einschl. 14. Juli 2023, zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß§ 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 12. Juni 2023 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 14. Juli 2023 Anregungen geltend machen.

Vom Planungsbüro ISU, Bitburg, wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.

Diese Tabelle ist als Anlage beigefügt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.

Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren zu In-Rechtskraft-Setzung der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

-

Zu Punkt 5.2.

Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO

Vorlage 2023/45VG/081

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der betroffenen Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der betroffenen Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage des unter Tagesordnungspunkt 5.1 gefassten Beschlusses ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

-

Zu Punkt 6.

Beschaffung zweier Mehrzweckfahrzeuge für die Freiwilligen Feuerwehren Dackscheid und Irrhausen

hier: Lieferung von zwei Fahrzeugaufbauten

Vorlage 2023/45VG/072

Entsprechend der Beschlusslage durch den Verbandsgemeinderat wurde eine öffentliche Ausschreibung zur Anschaffung zweier Fahrzeugaufbauten für die Mehrzweckfahrzeuge (MZF) 1 für die Freiwillige Feuerwehr Dackscheid und Irrhausen durchgeführt.

Die öffentliche Ausschreibung ist am 26.07.2023 erfolgt. Die Submission hat am 24.08.2023 stattgefunden. Zum Submissionstermin lagen insgesamt 1 Angebote vor. Günstigster Anbieter ist die Firma MANDL Engineering, Vulkanhöhe II Nr. 3, 54552 Dreis-Brück mit einem Angebotspreis von 104.136,90 €.

Von der ADD wurde zur Anschaffung dieser Fahrzeuge ein Zuschuss von jeweils 15.000,00 € in Aussicht gestellt.

Ohne weitere Aussprache wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat stimmt der Auftragsvergabe, vorbehaltlich der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen, an die Firma MANDL Engineering, Vulkanhöhe II Nr.3, 54552 Dreis-Brück zum Angebotspreis 104.136,90 € zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

-

Zu Punkt 7.

Turnhalle Waxweiler - Erneuerung der Dacheindeckung

Vorlage 2023/45VG/073

Bereits in der Sitzung am 25.05.2023 hat sich der Rat mit dem Thema Sanierung der Dacheindeckung an der Turnhalle befasst. Im Zuge der Generalsanierung der Turnhalle Waxweiler wurde festgestellt, dass die vorhandene Dacheindeckung nicht mehr dicht ist. Die vorhandene Eindeckung mit Betondachsteinen ist auf Grund der geringen Dachneigung und Dachlänge nicht geeignet bzw. in der Lage, das Regenwasser bei stärkeren Regenfällen zuverlässig abzuleiten.

Aus diesem Grund muss die Eindeckung erneuert werden. Vom Planungsbüro Berg, Waxweiler, wird auf Grund der geringen Neigung und der wesentlichen längeren Haltbarkeit und Wartungsfreiheit eine Eindeckung mit Alublechen oder Stehfalz empfohlen. Nach einer Kostenberechnung des Planungsbüro Berg ist hier mit Kosten von 238.000,00 € zu rechnen.

Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme muss über Kreditaufnahme erfolgen. Die Kommunalauf-sicht der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat die Genehmigung eines Kredites im vorliegenden Falle in Aussicht gestellt. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssten somit in den Haushalt der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Jahr 2024 eingestellt werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld erkennt die Notwendigkeit der Sanierung der Dacheindeckung der Turnhalle Waxweiler an. Das Planungsbüro Berg, Waxweiler, wird mit der Ausschreibung und Überwachung der Baumaßnahme beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Jahr 2024 einzustellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

-

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Zu Punkt 8.

Anträge und Anfragen

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Wortmeldungen vor.

Zu Punkt 9.

Mitteilungen / Verschiedenes

Bürgermeister Kuhl informierte über die Terminierung des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu ergehen noch separate Einladungen.