Der Jahresabschluss 2023, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der Ortsgemeinde Dahnen wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten Rechnungsprüfungsausschuss am 21.10.2024 gemäß § 112 und 113 GemO geprüft.
Danach wurde der Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Dahnen in Ordnung befunden.
Gemäß § 114 GemO hat der Ortsgemeinderat Dahnen in der Sitzung am 30.10.2024 dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2023 mit den Anlagen liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom 09.12.2024 bis 17.12.2024 während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, öffentlich aus.