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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Dahnen für das Haushaltsjahr 2025 vom 03.12.2025

Der Ortsgemeinderat Dahnen hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, der nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 19.11.2025 hiermit beknnat gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neue festgesetzt von bisher 0,00 EUR auf 881.860,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 5 Steuersätze

werden nicht geändert.

§ 6 Gebühren und Beiträge

werden nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital

wird nicht verändert.

54689 Dahnen, 03.12.2025
Axel Jakoby
Ortsbürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 15.12.2025 bis 23.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 03.12.2025
Johannes Kuhl
Bürgermeister