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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daleiden

am Donnerstag, 19.10.2023, 20:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Daleiden

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Auftragsvergabe

3.

Erlass einer 2. Nachtragshaushaltssatzung und eines 2. Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2022/2023

3.1

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

3.2

Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes

4.

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022

5.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Abs. 3 GemO

6.

Verkehrsregelung "Unterstraße"

7.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

8.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Mitteilungen

a) Haus der Jugend:

Der Vorsitzende informierte über die Einnahmen aus der Verpachtung der Dachflächen für den Betrieb der Photovoltaikanlage.

b) Termin Haushaltssitzung:

Der Termin für die Haushaltssitzung wurde auf Donnerstag, 07.12.2023, 19:00 Uhr, festgesetzt.

Zu Punkt 2.

Auftragsvergabe

Die Ortsgemeinde Daleiden beabsichtigt die Ausweisung eines Neubaugebietes in Verlängerung der Gemeindestraße „Unterstraße“.

Durch die Verwaltung wurden zur Beauftragung der städtebaulichen Planungen fünf Ingenieurbüros angefragt. Alle angefragten Büros haben ein Angebot abgegeben. Die Eignung konnte bei allen Planungsbüros nachgewiesen werden, da bereits Projekte mit allen Planern realisiert wurden.

Die entsprechenden Angebote sowie eine Kostenübersicht liegen dem Vorsitzenden vor.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Rat stimmt der Auftragserteilung zur Durchführung der städtebaulichen Planung an das Planungsbüro WeSt, Ulmen, auf Grundlage des Angebotes vom 05.06.2023 i. H. v. 23.611,24 € zu. Die Verwaltung wird zur Auftragserteilung beauftragt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 3.

Erlass einer 2. Nachtragshaushaltssatzung und eines 2. Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2022/2023

Zu Punkt 3.1.

Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs

Eingaben der Einwohnerschaft zum Nachtragshaushaltsplan liegen nicht vor, so dass keine Beschlussfassung erforderlich ist.

Zu Punkt 3.2.

Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes

Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und eines 2. Nachtragshaushaltsplanes wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Verfügung gestellt, in der Sitzung vorgetragen und erläutert. Ohne weitere Diskussion wurde der 2. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Der Entwurf wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.

Zu Punkt 4.

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022

Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2022 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

a) Feststellung Jahresabschluss 2022:

Der Ortsgemeinderat hat durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

b) Entlastungserteilung:

Dem / Der Ortsbürgermeister/in, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Ortsbürgermeister und der Beigeordnete nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied Dieter Thommes.

Zu Punkt 5.

Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Die Ortsgemeinde Daleiden erhält eine Spende in Höhe von 200,00 Euro für die Kindertagesstätte. Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 6.

Verkehrsregelung "Unterstraße"

Im Zuge der Einrichtung des barrierefreien Komfortwanderweges ist es zur Zertifizierung dieses Weges erforderlich, dass im Bereich der Unterstraße bis zur Fa. Metz die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt wird.

Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

„Im Bereich der Unterstraße ab Einmündung „Dominiksweg“ bis zur Abzweigung der Zufahrt zu der Firma Natursteine Metz wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Der Vorsitzende wird beauftragt, diese Verkehrseinschränkung zur nächsten Verkehrsschau anzumelden und die erforderliche Beschilderung zu beschaffen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

Zu Punkt 7.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

a) Bauantrag Grundstück Flur 2, Nr. 59:

Auf dem Grundstück Gemarkung Daleiden, Flur 2, Nr. 59, wird der Neubau eines Mobilfunkmastes geplant. Nach Einsicht in die Planunterlagen wird das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt. Die Ortsgemeinde Daleiden erklärt sich damit einverstanden, dass die Abstandsflächen für den Mobilfunkmast teilweise auf Wirtschaftswegen der Ortsgemeinde liegen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Zustimmungserklärung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

b) Neugestaltung des Marktplatzes:

Der Vorsitzende informierte den Rat über die Finanzierungsmöglichkeiten für die geplanten Projekte:

-

Neugestaltung des Marktplatzes

-

Anlegung von barrierefreien Haltestellen

-

Attraktionssteigerung der Parkanlage.

Für diese Projekte ist mit Gesamtkosten von 1.236.350,00 € zu rechnen. An Zuschüssen ist eine Gesamtsumme von 849.445,00 € zu erwarten. Die Ortsgemeinde Daleiden muss somit einen Eigenanteil von 386.905,00 € finanzieren. Ortsbürgermeister Maus stellte hierzu verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vor.

Eine endgültige Entscheidung über die Finanzierung ist bei Vorliegen der Förderzusagen zu treffen.

Zu Punkt 8.

Verschiedenes

a) Verkehrsberuhigung Hardter Weg:

Am Ende der Gemeindestraße Hardter Weg wurde von der Ortsgemeinde vor ein paar Jahren zur Verkehrsberuhigung eine Fahrbahnschwelle angebracht. Von den Anliegern wurde nunmehr eine Erhöhung dieser Fahrbahnschwelle beantragt, wobei die Arbeiten in Eigenregie ausgeführt würden. Der Ortsgemeinderat ist der Ansicht, dass die vorhandene Fahrbahnschwelle eine ausreichende Verkehrsberuhigung darstellt und stimmt daher dem Antrag nicht zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

b) Weihnachtsbeleuchtung:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung der vorhandenen Weihnachtsbeleuchtung zu. Die Finanzierung erfolgt zu je 1/3 durch den Gewerbeverein, Vereinsring und die Fischereigenossenschaft. Der Kostenanteil für die Fischereigenossenschaft beträgt ca. 700,00 €.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

-

-

c) Glühweinwanderung:

Der Eifelverein Daleiden-Dasburg bietet am 30.12.2023 die beliebte Glühweinwanderung an. Die Einkehr nach der Wanderung findet im DGH statt. Hierbei sollen die Mitglieder des Ortsgemeinderates die Bewirtung übernehmen.

d) Vorstellung „Familienbuch Daleiden“:

Die Vorstellung des Ortsfamilienbuches Daleiden findet am Samstag, 18.11.2023, 15:00 Uhr, im DGH Daleiden statt.

e) Beseitigung Hochwasserschäden:

Auf Nachfrage eines Ratsmitgliedes erklärte der Vertreter der Verwaltung, dass die Arbeiten zur Beseitigung der Hochwasserschäden an den örtlichen Wald- und Wirtschaftswegen als nächstes vom Technischen Büro der Verbandsgemeindeverwaltung ausgeschrieben werden.