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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld -Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 13 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

und

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) -

Beschluss über die Aufstellung der 26. Fortschreibung des FNP, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid:

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13.07.2023 beschlossen, das Verfahren der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB:

In seiner Sitzung am 13.07.2023 hat der Verbandsgemeinderat den Entwurf der 26. Flächennutzungsplanfortschreibung angenommen und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der 26. Fortschreibung des FNP, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid:

Die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld hat im Rahmen der aktuell rechtswirksamen 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ im Jahr 2016 Sondergebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen.

Diese Sondergebiete bleiben vollumfänglich erhalten.

Die Verbandsgemeinde Arzfeld möchte als Folge der geänderten politischen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung zusätzliche Flächen zur Verfügung stellen.

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat deshalb in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, den Teilbereich „Windkraft“ des Flächennutzungsplanes fortzuschreiben.

Es soll ergänzend zu den bestehenden Sondergebieten aus der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG-Arzfeld im Jahr 2016 ein zusätzliches Sondergebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Dieses zusätzliche Sondergebiet „Geweberwald“ weist eine Fläche von 81 ha aus.

Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgte eine Betrachtung möglicher Umwelteinwirkungen, die sich aus der Ausweisung dieses zusätzlichen Sondergebietes ergeben.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für keines der betrachteten Umweltschutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.

Da die Grundzüge der Planung nach § 245e Abs. 1 BauGB mit dieser Änderung nicht berührt sind, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Die Anpassung an das WindGB (Rotor-Out-Regelung und Erfüllung der Flächenbeitragswerte) erfolgt in einem gesonderten FNP-Änderungsverfahren.

Lage und Geltungsbereich der 26. Fortschreibung des FNP, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid:

Der räumliche Änderungsbereich der 26. Fortschreibung des FNP beschränkt sich auf Teilflächen im Südosten der VG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich Geweberwald.

(unmaßstäbliche Verkleinerungen des Sondergebietes „Windkraft Geweberwald)

Die gemäß dem aktuell rechtswirksamen Teilflächennutzungsplan aus dem Jahr 2016 bestehenden Sondergebiete für Windenergienutzung innerhalb der VG Arzfeld bleiben vollumfängliche erhalten.

Der von dem Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossene Kriterienkatalog („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien), der der Ausweisung zugrunde liegt wird nicht geändert.

Die neu auszuweisende Fläche „Geweberwald“ entspricht vollumfänglich dem Kriterienkatalog.

Diese Fläche wurde im Zuge der 3. Teilfortschreibung des FNP im Jahre 2016 im Rahmen der Abwägung aus dem Verfahren genommen und nicht wegen Überlagerung mit Ausschlusskriterien ausgeschlossen.

Bei der Konfliktbewertung dieser Faktoren (die zum damaligen Verzicht der Fläche „Geweberwald“ geführt haben) haben sich seit 2016 weitreichende Änderungen ergeben, so dass das Konfliktpotential gegenüber der Windenergienutzung heute als deutlich geringer einzustufen ist.

Die nach dieser Neubewertung verbleibenden Konflikte sind auf der Ebene der Einzelgenehmigung lösbar.

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Hiermit wird bekannt gemacht, dass die 26. Fortschreibung des FNP, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, bestehend aus Planzeichnungen und städtebaulicher Begründung mit integriertem Umweltbericht, im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

12. Februar 2024 bis einschließlich 12. März 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich ausliegt.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Entwurf der 26. Fortschreibung des FNP, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, schriftlich oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache zur Niederschrift vorgebracht werden.

Des Weiteren kann der Entwurf der 26. Fortschreibung des FNP, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, einschließlich der dazugehörigen weiteren Unterlagen, während des Auslegungszeitraums, auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden.

Gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Planungsträger deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Arzfeld, 02.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister