Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
| 2. | Mitteilungen |
| 3. | Auftragsvergaben |
| 3.1 | Sportplatzgebäude Lünebach Sanierung der Umkleide und Sanitärräume nach dem Hochwasser |
| 3.2 | Grillhütte Lünebach Erneuerung der Fenster, Finanzierung |
| 4. | Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet am Seifenbergermühlgraben" gemäß § 2 BauGB |
| 4.1 | Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung |
| 4.2 | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Bezeichnung des Bebauungsplanes |
| 4.3 | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB |
| 4.4 | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB |
| 5. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 6. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
Das bisherige Ratsmitglied Adam Seger ist leider verstorben.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz ist Herrn Jörg Loges als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Lünebach einzuberufen.
Herrn Loges ist nicht zur Sitzung erschienen. Eine Verpflichtung konnte somit nicht erfolgen.
| Zu Punkt 2. | Mitteilungen |
Der Vorsitzende informierte über
| • | die seit der letzten Ratssitzung abgeschlossenen Kaufverträge, |
| • | den Bewilligungsbescheid des Zuschusses für die Sanierung des Sportplatzgebäudes, |
| • | die personellen Veränderungen in der Kindertagesstätte Lünebach, |
| • | die Anbringung der Blitzschutzanlage am Bürgerheim. |
| Zu Punkt 3. | Auftragsvergaben |
| Zu Punkt 3.1. | Sportplatzgebäude Lünebach Sanierung der Umkleide und Sanitärräume nach dem Hochwasser |
Aufgrund des Hochwasserereignisses sind Sanierungsarbeiten im Sportplatzgebäude im Sanitärbereich erforderlich. Leider ist der Versuch der selbstständigen Trocknung im vergangenen Jahr gescheitert. Weiterhin befindet sich eine hohe Feuchtigkeit hinter den Fliesen im Sanitär- und Umkleidebereich. Die Maßnahme wird durch den Wiederaufbau gefördert. Der Bewilligungsbescheid mit Neben-bestimmungen zur Auftragsvergabe liegt vor.
Ing. Michael Otto, Lierfeld, hat für die Sanierungsarbeiten die Planung vorgenommen und für die einzelnen Gewerke ein Leistungsverzeichnis erstellt. Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld wurden am 23. Mai 2023 Preisanfragen an mindestens drei Firmen je Gewerk gestellt (Anforderung aus dem Bewilligungsbescheid). Die Angebote waren für den 05.06.2023 angefragt. Die Fachtechnische Prüfung der Angebote hat Ing. Otto durchgeführt. Damit die Ausführung der Arbeiten sofort beginnen können, hat Ortsbürgermeister Albert Tautges in Absprache mit den Beigeordneten die Aufträge an die Mindestbietenden Firmen bereits frei gegeben. Der Ortsgemeinderat Lünebach wird gebeten der Auftragserteilung nachträglich zuzustimmen.
Abbrucharbeiten
Es wurden Preisanfragen an 6 Firmen gestellt.
Ein Angebot ging nur von 1 Firma ein.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Lünebach stimmt der Auftragserteilung für die Abrissarbeiten nachträglich an den Anbieter Palzkill, Rittersdorf, zu.
Die Angebotssumme beträgt 11.590,60 Euro.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | - | - |
Fliesenarbeiten
Es wurden Preisanfragen an 8 Firmen gestellt.
Ein Angebot ging nur von 3 Firmen ein.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung nachträglich zu dem Gewerk Fliesenarbeiten der Fa. Winter, Wißmannsdorf, zu. Die Angebotssumme beträgt 35.486,66 Euro.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | - | - |
Schreinerarbeiten
Es wurden Preisanfragen an 3 Firmen gestellt.
Ein Angebot ging nur von 2 Firmen ein.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung nachträglich zu dem Gewerk Schreinerarbeiten der Fa. Becker, Echternach, zu. Die Angebotssumme beträgt 10.530,31 Euro.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | - | - |
Hochwasserschutzelemente
Es wurden Preisanfragen an 3 Firmen gestellt.
Ein Angebot ging nur von 1 Firma ein.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung nachträglich zu dem Gewerk Hochwasserschutzelemente der Metallelemente Hoffmann, Lünebach, zu.
Die Angebotssumme beträgt 7.673,12 Euro.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | - | - |
Kanalarbeiten/Rückhalteklappe
Es wurden Preisanfragen an 3 Firmen gestellt.
Ein Angebot ging nur von 1 Firma ein.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung nachträglich zu dem Gewerk Hochwasserschutzelemente der Fa. Palzkill, Rittersdorf, zu.
Die Angebotssumme beträgt 3.808,00 Euro.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | - | - |
Trocknungs- und Malerarbeiten
Es wurden Preisanfragen an 3 Firmen gestellt.
Zum Abgabetermin lag kein Angebot vor. Es erfolgte eine erneute Preisanfrage und es wurde ein Angebot mit pauschalen Stundensätzen eingereicht. Ing. Otto hat das Angebot auf den geschätzten Stundenumfang gerechnet und es ergab sich damit ein Angebotspreis.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt nachträglich der Auftragserteilung zu dem Gewerk Trocknungs- und Malerarbeiten der Fa. Peters, Pronsfeld, zu. Die Angebotssumme beträgt 4.868,44 Euro.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | - | - |
Heizung /Sanitär
Es wurden Preisanfragen an 3 Firmen gestellt.
Da zum Submissionstermin kein Angebot vorlag, wurden die Firmen per Telefon um eine Angebotsabgabe gebeten. Leider konnte keine Firma aufgrund fehlender Kapazitäten ein Angebot abgeben. Nach weiterer Suche, konnte die Firma Paul Gompelmann, Euscheid, für die Arbeiten gewonnen werden. Diese wird die Arbeiten in Stundenlohn ausführen.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt nachträglich der Auftragserteilung zu dem Gewerk Heizung Sanitär der Fa. Paul Gompelmann, Euscheid, zu.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | - | - |
Elektroarbeiten
Aufgrund des geringen Auftragsvolumens erfolgte nach Vorlage eines Angebotes ein Direktauftrag an die Firma Gompelmann, Lünebach. Die Angebotssumme beträgt 471,84 Euro.
Seitens der Ortsgemeinde, Verwaltung und Ingenieurbüros wird sofort Kontakt zu den Firmen aufgenommen um eine schnelle Ausführung der Arbeiten zu erreichen.
| Zu Punkt 3.2. | Grillhütte Lünebach Erneuerung der Fenster, Finanzierung |
Die Ortsgemeinde Lünebach beabsichtigt die Erneuerung der Fenster in der Grillhütte Lünebach. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 5.385,94 Euro.
Die Finanzierung erfolgt mit 3.168,20 Euro aus der LEADER-Förderung und 2.217,74 Euro Eigenanteil aus der Fischereikasse Lünebach
Der Ortsgemeinderat Lünebach wird gebeten der Finanzierung des Eigenanteils durch eine nicht gebundene Spende der Fischereigenossenschaft zuzustimmen.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Lünebach stimmt der Finanzierung des Eigenanteils für die Erneuerung der Fenster durch eine nicht gebundene Spende aus der Fischereikasse zu.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | - | - |
| Zu Punkt 3.2. | Grillhütte Lünebach Erneuerung der Fenster, Finanzierung |
Die Ortsgemeinde Lünebach beabsichtigt die Erneuerung der Fenster in der Grillhütte Lünebach. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 5.385,94 Euro.
Die Finanzierung erfolgt mit 3.168,20 Euro aus der LEADER-Förderung und 2.217,74 Euro Eigenanteil aus der Fischereikasse Lünebach
Der Ortsgemeinderat Lünebach wird gebeten der Finanzierung des Eigenanteils durch eine nicht gebundene Spende der Fischereigenossenschaft zuzustimmen.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Lünebach stimmt der Finanzierung des Eigenanteils für die Erneuerung der Fenster durch eine nicht gebundene Spende aus der Fischereikasse zu.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | - | - |
| Zu Punkt 4.1. | Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung |
Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet Hahnengasse“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für Sicherung des baulichen Bestandes und der Erweiterungsmöglichkeit der beiden betroffenen Gewerbebetriebe geschaffen werden.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht
gemäß §§ 2 Abs.4 und § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Gewerbe dargestellt wird.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht notwendig.
Die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens werden komplett von den Investoren übernommen.
Die textlichen Festsetzungen und der Entwurfsplan des Bebauungsplanes wurden den Ratsmitgliedern als Tischvorlage ausgehändigt.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Rat fasst nach kurzer Diskussion und Beratung den Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen. Dem Entwurfsplan des Plangebietes wird entsprechend des vorgelegten Entwurfes zugestimmt.
Die Verwaltung wird vom Rat ermächtigt die erforderlichen Schritte einzuleiten und eventuell erforderliche Fachgutachten in Auftrag zu geben.
Die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens müssen komplett von den Investoren getragen werden.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | 2 |
| Zu Punkt 4.2. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Bezeichnung des Bebauungsplanes |
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Vom Gemeinderat wird dem Entwurf des Bebauungsplanes wie vorgestellt zugestimmt
Als Bezeichnung des Bebauungsplanes wird „Gewerbegebiet Hahnengasse“ festgelegt.
Der Entwurfsplan ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | 2 |
| Zu Punkt 4.3. | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB |
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Rat fasst den Beschluss, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten und nach Eingang der Ergebnisse weitere Entscheidungen zu treffen.
Die Verwaltung soll alle erforderlichen Schritte einleiten.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | 2 |
| Zu Punkt 4.4. | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB |
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Rat fasst den Beschluss, dass die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt werden sollen. Das Ergebnis ist als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | 2 |
| Zu Punkt 5. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
Errichtung einer Lagerhalle für Glas- und Aluminiumwerkstoffe;
Gemarkung Lünebach, Flur 12, Flurstück 189
Der zur Bebauung vorgesehene Standort auf dem oben genannten Grundstück befindet sich nach dem Ergebnis unserer Überprüfung innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungs-planes der Verbandsgemeinde Arzfeld und innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „1. Teiländerung des Bebauungsplanes Bornwiese“ der Ortsgemeinde Lünebach.
Es handelt sich daher um eine Bebauung im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sodass sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB beurteilt.
Das Bauvorhaben stimmt mit folgenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht überein:
| • | Überbaubare Grundstücksfläche |
Der Antragssteller beabsichtigt einen Teil der Bebauung außerhalb der im maßgeblichen Bebauungsplan ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksfläche.
| • | Maß der baulichen Nutzung |
Der Antragssteller beabsichtigt die Überschreitung der vorgeschriebenen GRZ (0,85 statt 0,80).
| • | Höhe der baulichen Anlage |
Der Antragsteller beabsichtigt die maximale Gebäudehöhe zu überschreiten (8,16 m statt 7,00 m).
Die Planunterlagen lagen dem Ortsbürgermeister im Vorfeld der Sitzung zur Einsichtnahme vor.
Der Vertreter der Verwaltung informierte den Rat ausführlich über das geplante Vorhaben und die rechtliche Zulässigkeit des Antrages.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Nach kurzer Diskussion im Rat wurde das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. Den beantragten Befreiungen bzw. Abweichungen von den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplanes wurde zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | - | - |
| Zu Punkt 6. | Verschiedenes |
Der Vorsitzende informierte über
| • | die Anbringung von zwei Mülleimer bei der Fahrschule Klasen, Waxweilerstraße. |
| • | den Sachstand des Bodenaustauschs an den Spielplätzen „Ortsmitte“ und „Am Sportplatz“. Die Abnahme der Maßnahme ist erfolgt. |
| Aus der Mitte des Rates wurde angemerkt, dass die Arbeiten nicht mängelfrei ausgeführt wurden. Der Vorsitzende wird die zuständige Firma bezüglich der Beseitigung der Mängel kontaktieren. |
| • | die angedachte Auflösung der Grabstelle „Schröder“. Der auf dem Grab befindende „Sandstein“ soll auf dem Friedhof verbleiben. |
| • | die angedachte Ergänzung der Friedhofssatzung um „Wiesengräber“. Die Verwaltung soll einen entsprechenden Entwurf in Absprache mit dem Vorsitzenden erarbeiten. |