Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022 |
| 3. | Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2024/2025 als Doppelhaushalt gemäß § 7 GemHVO |
| 3.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs |
| 3.2 | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes |
| 4. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß $ 94 Absatz 3 GemO |
| 5. | Auftragsvergabe |
| 6. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 7. | Verschiedenes |
| 7.1 | Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung) |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Mitteilungen |
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Wortmeldungen vor.
| Zu Punkt 2. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022 |
Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2022 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
a) Feststellung Jahresabschluss 2022:
Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
b) Entlastungserteilung:
Dem / Der Ortsbürgermeister/in, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Ortsbürgermeister und der Beigeordnete nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.
| Zu Punkt 3. | Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2024/2025 als Doppelhaushalt gemäß § 7 GemHVO |
| Zu Punkt 3.1. | Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs |
Es sind keine Eingaben der Einwohnerschaft eingegangen.
| Zu Punkt 3.2. | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes |
Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2024/2025 als Doppelhaushalt wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Der Entwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und wird im Bürger- und Ratsinformationssystem als Anlage bereitgestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert.
| Zu Punkt 4. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß $ 94 Absatz 3 GemO |
Die Ortsgemeinde Kesfeld erhält eine Spende in Höhe von 500,00 Euro für die Instandsetzung eines Wegekreuzes.
Der Annahme der Spende wurde zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
| Zu Punkt 5. | Auftragsvergabe |
Aufgrund der Starkregenereignisse vom 14. und 15. Juli 2021 kam es im Bereich der Gemarkung Kesfeld zu zahlreichen Schäden an Wirtschafts- und Waldwegen.
Das technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld hat alle Schäden zusammengefasst und dokumentiert. Zur Schadensbeseitigung wurde eine Förderung mit Bewilligungsbescheid vom 04.05.2023 i. H. v. 73.439,56 € durch die ADD zugesagt.
Die für die Ortsgemeinde entstehenden Kosten sind somit über eine öffentliche Förderung durch den Wiederaufbaufonds des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gedeckt.
Durch das technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld wurde eine öffentliche Ausschreibung zusammen mit den Schäden in den Ortsgemeinden Großkampenberg und Leidenborn durchgeführt.
Die Kosten für die Schadensbeseitigung werden jeweils nach den gebildeten Losen auf die Ortsgemeinden verteilt. Lediglich die Baustelleneinrichtung stellt ein gemeinsames Los dar.
Zum Submissionstermin lagen insgesamt vier Angebote vor. Die Eignung konnte für alle anbietenden Unternehmen bestätigt werden.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
Der Auftrag zur Schadensbeseitigung soll an die mindestfordernde Firma, Weiland HTS, Irrhausen, auf Grundlage ihres Angebotes i. H. v. 195.095,92 € erteilt werden. Hiervon entfallen auf die Ortsgemeinde Kesfeld 69.158,72 €. Die Verwaltung wird zur Auftragserteilung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
| Zu Punkt 6. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Wortmeldungen vor.
| Zu Punkt 7. | Verschiedenes |
a) Vergabe Hausnummer
Für die vermietete Wohnung (In der Bölz) des Vorsitzenden muss noch eine Hausnummer vergeben werden. Die Verwaltung wird um Klärung gebeten.
b) Pflege Straßenränder Kreisstraße
Nach Auffassung des Rates erfolgt die Pflege nicht ordnungsgemäß. Der Rat sprach sich dafür aus für verschiedene Mäharbeiten Herrn Roland Kotz zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
Ratsmitglied Roland Kotz hat aufgrund von Ausschließungsgründen nach § 22 Abs. 1 S. 1 GemO an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.
c) Verkehrsschau
Die Gemeinde Kesfeld sieht vor bei der nächsten Verkehrsschau teilzunehmen. Dies betrifft besonders den Bereich der Bushaltestelle beim DGH.
Die Verwaltung wird gebeten das Erforderliche zu veranlassen.
d) Lärm durch Veranstaltungen im DGH
Durch Bürger der Gemeinde wurde kundgetan, dass bei Veranstaltungen im DGH (bspw. Geburtstagsfeiern) ein enormer Lärm durch zu laute Musik bzw. zu starkem Bass, auch spät nachts/früh morgens, entsteht.
Nach reger Diskussion hat der Gemeinderat verschiedene Möglichkeiten erörtert. U. a. soll im Mietvertrag festgehalten werden, dass bis zu einer gewissen Uhrzeit die Musik (und der Bass) auf eine angemessene Lautstärke gestellt werden muss. Weitere Einschränkungen bzw. Bestimmungen im Mietvertrag behält sich der Rat vor.
e) Bücherecke
Eine Bürgerin regte an, eine Bücherecke für Kinder einzurichten. Der Rat wird diesbezüglich nach Möglichkeiten suchen.
f) Fenster Wartehalle
Der Vorsitzende teilte mit, dass eine Reparatur notwendig sei.
g) Spende Kriegsgräberfürsorge
Der Gemeinderat sprach sich dafür aus auch in diesem Jahr eine feste Spende zu leisten und nicht innerhalb der Gemeinde Spenden einzusammeln.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
h) Anfrage Wickeltisch im DGH
Ein Ratsmitglied erkundigte sich über die Möglichkeit einen Wickeltisch im DGH zu installieren. Potentiell könnte dieser auf der Behindertentoilette errichtet werden.
Entsprechende Angebote sollen eingeholt werden mit anschließender Auftragsvergabe.
Um sicherzustellen, ob gewisse Anforderungen erforderlich oder Vorgaben an einen Wickeltisch in einem öffentlichen Gebäude gegeben sind, bittet der Rat um Klärung seitens der Verwaltung.
| Zu Punkt 7.1. | Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung) |
Es wurde über den Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR informiert.
Der gesamte Netto-Auszahlungsbetrag liegt bei EUR 47.671,62, der Anteil der Ortsgemeinde Kesfeld beträgt EUR 656,96.