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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vom 30.01.2024

vom 30.01.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 17.01.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite für 2024 auf —  0,00 EUR

2025 auf  — 0,00 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2024 und 2025 nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Vebindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für 2024 auf —  1.449.000,00 EUR

für 2025 auf  — 1.508.000,00 EUR

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

(v. H.)

(v. H.)

Grundsteuer A auf

500

500

Grundsteuer B auf

500

500

Gewerbesteuer auf

380

380

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2024

2025

(Euro)

(Euro)

für den ersten Hund

52

52

für den zweiten Hund

77

77

für jeden weiteren Hund

104

104

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2024 und 2025 neu festgesetzt:

1.

Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2024 und 2025 festgesetzt.

2.

Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach § 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren werden für das Jahr 2024 auf 33,00 Euro und 2025 auf 33,00 Euro je lfdm. Grabfläche festgesetzt.

3.

Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt festgesetzt:

2024

2025

(Euro)

(Euro)

je Grab (Erdbestattung)

500,00

500,00

je Grab (Erdbestattung Tiefengrab)

600,00

600,00

je Grab (Urnenbestattung)

200,00

200,00

§ 7

Eigenkapital

(Euro)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 2022 614.795,20

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres 2023 —  572.659,20

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres 2024 —  432.926,20

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres 2025  — 289.570,20

Lünebach, 30.01.2024
Albert Tautges
Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 13.02.2024 bis 23.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 30.01.2024
Johannes Kuhl
Bürgermeister