Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 17.01.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2024 | 2025 |
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| (Euro) | (Euro) |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.515.230 | 1.538.161 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.654.963 | 1.681.517 |
| der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf | -139.733 | -143.356 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.459.731 | 1.484.394 |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.576.878 | 1.605.603 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -117.147 | -121.209 |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 | 0 |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 | 0 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 | 0 |
| der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | 0 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | 0 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | 0 |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 170.513 | 174.575 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 53.366 | 53.366 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 117.147 | 121.209 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite für 2024 auf — 0,00 EUR
2025 auf — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2024 und 2025 nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt
für 2024 auf — 1.449.000,00 EUR
für 2025 auf — 1.508.000,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2024 | 2025 |
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| (v. H.) | (v. H.) |
| Grundsteuer A auf | 500 | 500 |
| Grundsteuer B auf | 500 | 500 |
| Gewerbesteuer auf | 380 | 380 |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
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| 2024 | 2025 |
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| (Euro) | (Euro) |
| für den ersten Hund | 52 | 52 |
| für den zweiten Hund | 77 | 77 |
| für jeden weiteren Hund | 104 | 104 |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2024 und 2025 neu festgesetzt:
| 1. | Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2024 und 2025 festgesetzt. |
| 2. | Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach § 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren werden für das Jahr 2024 auf 33,00 Euro und 2025 auf 33,00 Euro je lfdm. Grabfläche festgesetzt. |
| 3. | Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt festgesetzt: |
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| 2024 | 2025 |
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| (Euro) | (Euro) |
| je Grab (Erdbestattung) | 500,00 | 500,00 |
| je Grab (Erdbestattung Tiefengrab) | 600,00 | 600,00 |
| je Grab (Urnenbestattung) | 200,00 | 200,00 |
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 2022 614.795,20
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres 2023 — 572.659,20
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres 2024 — 432.926,20
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres 2025 — 289.570,20
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 13.02.2024 bis 23.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.