Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

25. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Bereich: Ortsgemeinde Daleiden

Teilbereich: Bebauungsplan „Olmscheider Weg

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

und

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Beschluss über die Aufstellung der 25. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Olmscheider Weg":

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 15. Dezember 2022 beschlossen, das Verfahren der

25. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Daleiden, Teilbereich Bebauungsplan „Olmscheider Weg“, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 25. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Olmscheider Weg“:

In der Ortsgemeinde Daleiden beabsichtigt der bestehende EDEKA-Markt ihren Lebensmittelmarkt in der Kirchstraße aufgrund mangelnder räumlicher Kapazitäten an den südlichen Ortseingang zu verlagern und dort zu erweitern.

Nach dem aktuellen Planungskonzept soll dabei die bestehende Filiale innerhalb der Ortslage aufgegeben werden und angrenzen an das Mischgebiet am „Falkenaueler Weg“ ein neuer Markt bis zu einer Verkaufsfläche von weniger als 800 m² errichtet werden.

Da die Erweiterung im derzeitigen Außenbereich geplant ist, ist als Voraussetzung zur Realisierung die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 1,1 ha und bietet sich aufgrund seiner guten Erreichbarkeit, seiner Erschließung über die K 142 an die B410, zur Standortsicherung des EDEKA-Markes an.

Der Bebauungsplan wird im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt. Geplant ist ein Gewerbegebiet (GE) i.S.d. § 8 BauNVO.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Olmscheider Weg“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 25. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Olmscheider Weg“:

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von der Ortslage Daleiden, direkt an der Bundesstraße B 410 und der Kreisstraße K 142.

Die unmittelbare Anbindung an die Kreisstraße 142 garantieren eine gute verkehrliche Anbindung.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:

(unmaßstäbliche Verortung des Plangebietes)

(unmaßstäbliche Darstellung des Plangebietes

(unmaßstäbliche Darstellung des FNP „alt“ und „neu“)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 15. Dezember 2022 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Planentwurf zur 25. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Olmscheider Weg“, einschließlich der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom

13. Februar 2024 bis einschließlich 13. März 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) nach Terminabsprache zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Planentwurf der 25. Fortschreibung des FNP schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift nach Terminabsprache vorgebracht werden.

Des Weiteren kann der Planentwurf zur 25. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Olmscheider Weg“, einschließlich der dazugehörigen Begründung während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung eingesehen werden.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Arzfeld, 02. Februar 2024
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister