am Donnerstag, 21.11.2024, 16:30 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung
Tagesordnung
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung zur 40. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld- Teilbereich Bebauungsplan "Kreuzstraße", Ortsgemeinde Arzfeld |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung zur 41. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld- Teilbereich Bebauungsplan "Batteriespeicherpark Halenbach"; Ortsgemeinde Arzfeld |
| 4. | Beschlussfassung Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan für die Jahre 2024 - 2030 |
| 5. | Abschluss einer Elementarschadensversicherung für die Gebäude der VG Arzfeld im Rahmen der bestehenden Versicherungen |
| 6. | Erneuerung des Schulhofbelages an der Grundschule Lützkampen- Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben |
| 7. | Auftragsvergaben |
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| 7.a Auftragsvergabe für die Objektplanung zur Erweiterung der Grundschule Arzfeld |
| 8. | Erlass einer Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen |
| 9. | Anträge und Anfragen |
| 10. | Mitteilungen / Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
Auf die Frage eines Einwohners hinsichtlich der Belegung der Hausmeisterwohnung in Daleiden wurde darüber informiert, dass diese Wohnung durch die Verbandsgemeinde Arzfeld belegt wurde, um den möglichen Bedarf an Wohnungen für Asylbewerber in der Zukunft abzudecken.
Zu Punkt 2. Beratung und Beschlussfassung zur 40. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld- Teilbereich Bebauungsplan "Kreuzstraße", Ortsgemeinde Arzfeld
Die Ortsgemeinde Arzfeld beabsichtigt auf den Grundstücken in der Gemarkung Arzfeld, Flur 6, Flurstück-Nr.: 15 und 16, die Ausweisung von 7 bis 9 gemeindlichen Baustellen.
Die Ortsgemeinde Arzfeld hat sich mit vorherigen Beschlüssen dazu entschieden, im Bereich „Eckelsbach“ langfristig bauleitplanerisch ein größeres Baugebiet in mehreren Bauabschnitten zu entwickeln.
Diesbezüglich ist der Grunderwerb bereits erfolgt und die ersten planerischen Schritte wurden eingeleitet.
Da die Umsetzung des Gebietes „Eckelsbach“ zeitlich derzeit noch nicht einschätzbar ist, ist seitens der Ortsgemeinde Arzfeld die kurz- bis mittelfristige zusätzliche Ausweisung von 7 - 9 Baugrundstücken erforderlich, um der stetigen Nachfrage nach Baugrundstücken in der Gemeinde nicht entgegenzuwirken.
Eine mögliche räumliche Erweiterung wäre in der „Kreuzstraße“ möglich. Diesbezüglich wurden von Seiten der Ortsgemeinde bereits erste, positive Gespräche mit dem Grundstückeigentümer über eine mögliche Veräußerung der betroffenen Flächen an die Ortsgemeinde geführt.
Das Plangebiet schließt unmittelbar an die bestehende Bebauung an und soll im späteren Verfahren als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden.
Die verkehrliche Erschließung des Vorhabens ist gesichert.
Bei dem gewählten Standort des geplanten Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als Fläche für die „Landwirtschaft, Acker, Grünland oder Sonderkulturen“ dargestellt ist.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes in eine „Wohnbaufläche“ notwendig.
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 40. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Arzfeld in Bezug auf den Bebauungsplan „Kreuzstraße“ der Ortsgemeinde Arzfeld Kenntnis.
Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Arzfeld rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 40. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 und § 4 Baugesetzbuch einzuleiten und soweit erforderlich eine landeplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | - | - |
Zu Punkt 3. Beratung und Beschlussfassung zur 41. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld- Teilbereich Bebauungsplan "Batteriespeicherpark Halenbach"; Ortsgemeinde Arzfeld
Herr Baier von der Firma Buss Solar stellte das geplante Projekt anhand einer Power Point-Präsentation ausführlich vor. Diese Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.
Bei dem gewählten Standort des geplanten Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde als Fläche für „Landwirtschaft, Acker, Grünland oder Sonderkulturen“ dargestellt ist.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes in „Sondergebiet erneuerbare Energien“ notwendig.
Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplanes „Teilbereich Bebauungsplan "Batteriespeicherpark Halenbach“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.
Beschluss:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 41. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Arzfeld in Bezug auf den Bebauungsplan“ Teilbereich Bebauungsplan "Batteriespeicherpark Halenbach“ der Ortsgemeinde Arzfeld Kenntnis.
Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Arzfeld rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 41. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 und § 4 Baugesetzbuch einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.
Die Kosten des Verfahrens sind komplett vom Investor zu tragen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | - | - |
Zu Punkt 4. Beschlussfassung Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan für die Jahre 2024 - 2030
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18.04.2024 wurde der Entwurf des Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanes für die Verbandsgemeinde Arzfeld für die Jahre 2024 bis 2030 bereits einmal durch die Wehrleitung vorgestellt und von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeverordnung (GemO) ist die VG Arzfeld für den Brandschutz und die technische Hilfe zuständig. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren der VG Arzfeld ergeben sich zum einen aus den gesetzlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz, die im Brand- und Katastrophenschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen geregelt sind, zum anderen aus den Gegebenheiten vor Ort.
Die Verbandsgemeinde hat gemäß § 3 LBKG u.a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten.
Mit dem vorliegenden Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan soll aufgezeigt werden, wie die Zukunft der Feuerwehr der VG Arzfeld unter den gegebenen Rahmenbedingungen Qualitätssteigerung der Einsatzkräfte, Steigerung der Sicherheit der Bewohner der VG sowie die Steigerung der Sicherheit der Feuerwehrangehörigen gesichert und ausgebaut werden kann.
Der Plan gibt Erläuterungen zu den einzelnen Ortsgemeinden mit und ohne Feuerwehreinheit, zur Personalentwicklung, der Risikoeinteilung und der Fahrzeugplanung.
Der Entwurf des Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanes wurde auch in einem gemeinsamen Gesprächstermin bei der ADD Trier mit Vertretern der ADD Trier und dem BKI des Eifelkreis Bitburg-Prüm besprochen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren der Wehrleiter Walter Thibol und der stellvertretende Wehrleiter Thomas Zender anwesend und erläuterten nochmals den aufgestellten Feuerwehrbedarfsplan und regten gleichzeitig an, eine Drehleiter für den Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld anzuschaffen.
Für die CDU-Fraktion führte Fraktionssprecher Schausen aus, dass gerade im Bereich der Feuerwehr rund 5 Mio. Euro in den nächsten Jahren zu investieren seien und lediglich 1 Mio. Zuschuss in Aussicht gestellt wurde. Zudem werde derzeit eine Gerätemeisterei für die gesamte Verbandsgemeinde Arzfeld in der Ortsgemeinde Lichtenborn in Angriff genommen.
Auch für die SPD-Fraktion führte Ratsmitglied Brandt aus, dass das hier auch so gesehen wird. An dieser Stelle dankte er der Feuerwehr insgesamt für die erbrachten ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Die Entscheidung für die Beschaffung einer Drehleiter sollte zu einem späteren Zeitpunkt nach Stellungnahme der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die derzeit keine Notwendigkeit hierfür sieht, gefasst werden
Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt vorliegendem Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan für die Verbandsgemeinde Arzfeld für die Jahre 2024 - 2030 zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | - | - |
Zu Punkt 5. Abschluss einer Elementarschadensversicherung für die Gebäude der VG Arzfeld im Rahmen der bestehenden Versicherungen
Angebot der Provinzialversicherung Düsseldorf vom 07.10.19 2024
Für insgesamt 47 öffentliche Gebäude der Verbandsgemeinde Arzfeld (Schulen, Turnhallen, Schwimmbad, Feuerwehrhäuser und Verwaltungsgebäude mit Bauhof) soll eine Elementarversicherung abgeschlossen werden.
Im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung im Schwimmbad Waxweiler wurde dies durch das Land Rheinland-Pfalz gefordert, anderenfalls kann keine 100%ige Kostenerstattung erfolgen.
Die angebotene Elementarversicherung des Bausteines II umfasst:
Überschwemmung-Ausuferung, Starkregen, Rückstau, Erdsenkung/Erdrutsch und Schneedruck, Lawinen/Erdbeben und Vulkanausbruch.
Der Jahresbeitrag für den Einschluss dieser Leistungen beträgt für sämtliche Gebäude insgesamt 8.309,53 Euro.
(Selbstbeteiligung je Schadensfall in Höhe von einmalig 5.000,00 Euro je Schadensereignis).
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige in die Wege zu leiten.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | - | - |
Zu Punkt 6. Erneuerung des Schulhofbelages an der Grundschule Lützkampen
- Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben
An der Grundschule Lützkampen ist der komplette Schulhofbelag zu erneuern. Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 07.03.2024 wurde der Auftrag an die Firma Weiland HTS GmbH, Irrhausen, zum Brutto-Angebotspreis von 173.721,39 € erteilt.
Durch verschiedene Umstände, welche vorher zum Teil nicht zu erkennen waren, ergeben sich Mehrkosten, die zu einer Auftragssumme für die Erneuerung des Schulhofbelages in Höhe von ca. 250.000,00 € führen. Zur Begründung wird auf den Vermerk des technischen Büros der Verwaltung vom 04.11.2024 verwiesen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt der Leistung von überplanmäßigen Ausgaben für die Baumaßnahme Erneuerung des Schulhofbelages an der Grundschule Lützkampen in Höhe von rd. 75.0000,00 € zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | - | - |
Zu Punkt 7. Auftragsvergaben
Zu Punkt 7.a. Auftragsvergabe für die Objektplanung zur Erweiterung der Grundschule Arzfeld
Nach dem Schulentwicklungsplan für die 4 Grundschulen der Verbandsgemeinde Arzfeld muss das Gebäude der Grundschule Arzfeld räumlich erweitert werden, damit auch im Hinblick auf den bevorstehenden Ganztagsanspruch für Grundschulkinder die räumlichen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Schulunterricht geschaffen werden.
Zudem müssen die bestehenden WC-Anlagen saniert werden.
Für die Objektplanung für diese Baumaßnahme wurde eine Honoraranfrage an drei verschiedene Architekturbüros gestellt, die auch alle ein Honorarangebot abgegeben haben. Alle drei Anbieter sind nach Ansicht der Verwaltung geeignet, eine solche Baumaßnahme zu planen und während der Bauphase zu begleiten.
Nach Auswertung der Angebote ist das Planungsbüro Manfred Berg, Waxweiler, der wirtschaftlichste Anbieter. Von der Verwaltung wird daher empfohlen, dem Planungsbüro Berg den Auftrag zu erteilen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld beschließt, dem Planungsbüro Manfred Berg, Bahnhofstraße 25, 54649 Waxweiler, den Auftrag für die Objektplanung für die Erweiterung der Grundschule Arzfeld zu erteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Architektenvertrag mit dem Büro Berg abzuschließen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | - | - |
Wegen Vorliegen von Sonderinteresse hatten die Ratsmitglieder Manfred Berg und Lothar Brandt hierzu im Zuhörerraum Platz genommen.
Zu Punkt 8. Erlass einer Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen
Zweck dieser Verordnung ist der Schutz freilebender Katzen in Gebieten, in denen sie in hoher Anzahl auftreten und z.B. infolge von Krankheiten, mangelnder bzw. fehlender Versorgung und Unterernährung erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind. „Schutz“ im Sinne von § 13 b Satz 1 Tierschutzgesetz bedeutet, dass das Leben, das Wohlbefinden und die Unversehrtheit dieser Tiere geschützt werden sollen. Daraus ergibt sich, dass zur Verminderung oder Begrenzung hoher Katzenpopulationen nur tierschutzgerechte Maßnahmen getroffen werden dürfen.
Grund und Anlass für die Schaffung der Ermächtigungsgrundlage nach § 13 b Tierschutzgesetz waren die Berichte aus zahlreichen Städten und Gemeinden über eine starke Zunahme von Kolonien verwilderter Hauskatzen. Die Verbandsgemeinde Arzfeld ist von Populationen freilebender bzw. herrenloser Katzen in besonderem Maße betroffen; der Bestand ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Bei diesen Tieren handelt es sich um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen, die bei einem dauerhaften Leben außerhalb der menschlichen Obhut über kurz oder lang Schmerzen, Leiden oder Schäden in erheblichem Ausmaß erfahren. Die hohe Vermehrungsrate führt dazu, dass viele freilebende Katzen schon kurz nach der Geburt ein Leben unter schlechten, tierschutzwidrigen Bedingungen führen müssen. Da die freilebende Katzenpopulation auf sich allein gestellt ist und keinerlei Gesundheitsvorsorge - so z. B. Impfungen und Entwurmungen - gegeben ist, verbreiten sich Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV sehr schnell zwischen den Tieren.
Zahlreiche Katzen verenden bereits als Jungtiere qualvoll, da sie entweder von Geburt an mit Krankheitserregern der Elterntiere infiziert oder nachfolgend von Krankheiten der streunenden Katzenpopulation befallen werden. Tiere, die angefahren werden oder sich anderweitig Verletzungen zuziehen, müssen ebenfalls häufig qualvoll verenden oder ein weiteres Leben unter erheblichen Schmerzen und Leiden erdulden, da aufgrund der fehlenden menschlichen Obhut keinerlei tierärztliche Versorgung sichergestellt ist. Auch die amtliche Begründung zu § 13 b Tierschutzgesetz führt hinsichtlich der freilebenden Katzenpopulationen aus, dass Krankheiten oder Verletzungen und Traumata signifikant häufiger auftreten und zu erheblichen Schmerzen und Leiden führen; das Ausmaß nimmt mit steigender Populationsdichte zu.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl an verwilderten, herrenlosen Hauskatzen im Gebiet der Verbandsgemeinde Arzfeld drastisch angestiegen. Die ständige Zunahme dieser streunenden Katzen verschärft das Elend unter den Tieren von Jahr zu Jahr und kommt einem Teufelskreislauf gleich, da der Infektionsdruck parallel ansteigt.
Die Entstehung sowie die weitere Zunahme dieser Katzenpopulation gehen überwiegend auf unkastrierte Katzen von Haltern zurück, die ihren Tieren Freigang gewähren. Zahlen des Tierheimes Altrich belegen, dass der Anteil der unkastrierten Katzen bei Fundtieren, sichergestellten Tieren oder Abgabetieren sich gravierend erhöht hat.
Laut Aussage vom Eifeltierheim Altrich wurden dort bis Anfang Oktober 2024 75 Katzen aus der Verbandsgemeinde Arzfeld aufgenommen, wobei der weitaus größte Anteil der aufgenommenen Tiere als Streunerkatzen zu verzeichnen sind.
Katzen sind bereits im Alter von 4 bis 6 Monaten geschlechtsreif und können zweimal pro Jahr Nachwuchs bekommen, wobei pro Wurf mit bis zu 7 Welpen gerechnet werden muss.
Aus veterinärmedizinischer Sicht ist die Kastration ab dem Ende des 3. Lebensmonats möglich. Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei wildlebenden Katzen nicht auf natürliche Weise.
Unkastrierte, in menschlicher Obhut gehaltene Katzen nehmen beim Freigang unweigerlich Kontakt mit wildlebenden Katzenpopulationen auf, so dass sie kontinuierlich zum Vermehrungsgeschehen beitragen.
Es ist unstrittig, dass mit Anstieg der Populationsdichte auch der Infektionsdruck und somit die Zahl erkrankter Tiere ansteigt. Der Infektionsgefahr sind aufgrund bestehender Kontakte zum wildlebenden Bestand letztendlich auch die Freigängerkatzen ausgesetzt.
Je höher die Populationsdichte, desto knapper wird das Nahrungsangebot für das Einzeltier in der wild lebenden Katzenpopulation und desto größer wird der soziale Stress. Beides begünstigt die Krankheitsanfälligkeit.
In der Verbandsgemeinde Arzfeld bestehen einige Schwerpunktgebiete mit Populationen freilebender Katzen. Diese Gebiete fließen jedoch ineinander über, sodass keine scharfe Trennung zwischen diesen Bereichen erfolgen kann. Daher ist das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Arzfeld als Schutzgebiet für freilebende Katzen festzulegen; die getroffenen Maßnahmen - so die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierverpflichtung hinsichtlich Freigängerkatzen - beziehen sich also auf alle Katzenhalter im Verbandsgemeindegebiet.
Soweit Hauskatzen als reine Wohnungskatzen gehalten werden, also so, dass sie nicht ins Freie gelangen können bzw. Freilauf in gesicherten Bereich erhalten (z.B. katzensicherer Garten, Balkon), bedarf es keiner Kastration.
Im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes richtet sich das Gebot, die Katze kastrieren, kennzeichnen sowie registrieren zu lassen, somit nur an einen Teil der Katzenhalter.
Aus den genannten fachlichen Gründen besteht - auch angesichts der in den letzten Jahren deutlich verschlimmerten Sachlage - dringender Handlungsbedarf. Durch verhältnismäßige Maßnahmen, nämlich der Einführung einer kommunalen Verordnung zur
- Kastrations-
- Kennzeichnungs- und
- Registrierungsverpflichtung (Registrierung ist kostenlos möglich)
von Katzenhaltern, die ihren Tieren unkontrollierten Zugang zum Freien gewähren, kann das Problem des Katzenelends wirkungsvoll gelöst bzw. gemindert werden.
Der Entwurf der Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt dem Erlass einer Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen zu und beauftragt die Verwaltung, die Rechtsverordnung umgehend zu veröffentlichen, damit sie zum 01.01.2025 in Kraft treten kann.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | - | - |
Zu Punkt 9. Anträge und Anfragen
Ärztliche Versorgung in der Verbandsgemeinde Arzfeld
Fraktionssprecher Schausen führte aus, dass die ärztliche Versorgung innerhalb der Verbandsgemeinde, sowie es die Zukunft erahnen lässt, erheblich Verbesserungswürdig ist. Nach seiner Ansicht sollten alle Ortsgemeinden einen festen Betrag in Aussicht stellen. Mit den Mitteln soll die Verbandsgemeinde als interessanter Standort bekannt gemacht werden. Der Vorsitzende führte hierzu aus, dass derzeit Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV RLP) geführt werden und eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll, in der die gesamte Thematik zum Gegenstand gemacht wird.
Zu Punkt 10. Mitteilungen / Verschiedenes
Es lagen keine Mitteilungen vor.