Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

29. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich: Ortsgemeinde Lichtenborn, Teilbereich: Bebauungsplan „Verlängerung In den Rosen“

(unmaßstäbliche Darstellungen „vor der Änderung“)

(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)

Bekanntmachung

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Beschluss über die Aufstellung der 29. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung In den Rosen":

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13. Juli 2023 beschlossen, das Verfahren der 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lichtenborn, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung In den Rosen“, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 29. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung In den Rosen":

Die Ortsgemeinde Lichtenborn verfügt aktuell über keine gemeindeeigenen Baugrundstücke, welche an Interessenten veräußert werden können. Im Rahmen der Eigenentwicklung sollen insgesamt 6 - 7 neue Wohnbaugrundstücke in 2 Bauabschnitten über die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgewiesen werden. Das Baugebiet aus den Anfang der 2000ern „In den Rosen“ soll dabei in Richtung Norden verlängert werden.

Die Ortsgemeinde Lichtenborn hat bereits im Jahr 2019 erste Überlegungen zur Ausweisung von Wohnbauflächen in Verlängerung des Neubaugebietes „In den Rosen“ angeregt, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Verkaufsverhandlungen wurde jedoch erst 2021 eine entsprechende Vorabstimmung angestoßen.

Zwischenzeitlich konnte die Gemeinde die als Bauflächen ausgewiesenen Grundstücke erwerben, so dass eine Verfügbarkeit gewährleistet ist.

Ein Entwässerungskonzept sowie eine Geruchsprognose wurden inzwischen erarbeitet, welche Bestandteile des parallellaufenden Bebauungsplanverfahrens sind.

Die Ortsgemeinde Lichtenborn hat in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung In den Rosen“ einschließlich des vorliegenden Entwässerungskonzeptes beschlossen. Die Umsetzung ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen, um die Anzahl an Baugrundstücken nicht über den Rahmen der gemeindlichen Eigenentwicklung hinaus anzubieten. Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt wird.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung In den Rosen“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 29. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung In den Rosen":

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Lichtenborn, Flur 4, Flurstück-Nrn.: 31/23 (tlw.), 31/27 (tlw.) 31/3 (tlw.), 31/17 (tlw.), 31/4, 29/19, 30/1 und 30/2.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 13. Juli 2023 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lichtenborn, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung In den Rosen, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

10. Februar 2026 bis einschließlich 10. März 2026

im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf der 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lichtenborn, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung In den Rosen, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können während der o. g. Frist von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lichtenborn, Teilbereich Bebauungsplan „Verlängerung In den Rosen, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Arzfeld, 03. Februar 2026
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl
Bürgermeister