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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lichtenborn für das Haushaltsjahr 2022

Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO

Der Jahresabschluss 2022, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der Ortsgemeinde Lichtenborn wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten Rechnungsprüfungsausschuss am 20.09.2023 gemäß § 112 und 113 GemO geprüft.

Danach wurde der Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Lichtenborn in Ordnung befunden.

Gemäß § 114 GemO hat der Ortsgemeinderat Lichtenborn in der Sitzung am 16.11.2023 dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 mit den Anlagen liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom

19.02.2024 bis 27.02.2024

während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, öffentlich aus.

Lichtenborn, 06.02.2024
Alois Leick
Ortsbürgermeister