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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 findet die

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

statt.

Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2. Die Verbandsgemeinde Arzfeld ist in 39 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlbezirke sowie die Wahlräume der einzelnen Wahlbezirke sind dieser Wahlbekanntmachung als Anlage beigefügt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 02.02.2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände der 3 Briefwahlbezirke der VG Arzfeld treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Briefwahlbezirke der Verbandsgemeinde Arzfeld für die Bundestagswahl um 15:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld, zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a)

für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b)

für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a)

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)

durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Arzfeld, 07. Februar 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld

Anlage zur Wahlbekanntmachung

Wahlbezirk

Wahlraum

barrierefrei

Arzfeld

Gemeindehaus Arzfeld

ja

Dackscheid

Mehrzweckgebäude Dackscheid

ja

Dahnen

Dorfgemeinschaftshaus Dahnen

ja

Daleiden-Reipeldingen

Haus Islek

ja

Dasburg

Dorfgemeinschaftshaus Dasburg

ja

Eilscheid

Ferienhaus Ortsbürgermeister

ja

Eschfeld-Sengerich

Dorfgemeinschaftshaus Eschfeld

ja

Euscheid

Mehrzweckgebäude Euscheid

nein

Großkampenberg

Dorfgemeinschaftshaus Großkampenberg

ja

Hargarten

Mehrzweckgebäude Hargarten

ja

Harspelt

Gemeinderaum Harspelt

ja

Herzfeld

Wohnung Ortsbürgermeister Richarz

nein

Irrhausen

Dorfgemeinschaftshaus Irrhausen

ja

Jucken

Gemeindehaus Jucken

ja

Kesfeld

Gemeindehaus Kesfeld

ja

Kickeshausen

Wohnung Ortsbürgermeister Zimmermann

nein

Kinzenburg

Wohnung Ortsbürgermeister Kandels

nein

Krautscheid

Dorfgemeinschaftshaus Ringhuscheid

ja

Lambertsberg

Dorfgemeinschaftshaus Lambertsberg

ja

Lascheid

Dorfgemeinschaftshaus Lascheid

nein

Lauperath

Dorfgemeinschaftshaus Lauperath

ja

Leidenborn

Dorfgemeinschaftshaus Leidenborn

ja

Lichtenborn

Dorfgemeinschaftshaus Lichtenborn

ja

Lierfeld

Bürgerhaus Lierfeld

ja

Lünebach-Strickscheid

Bürgerheim Lünebach

ja

Lützkampen

Dorfgemeinschaftshaus Lützkampen

ja

Manderscheid

Wohnung Ortsbürgermeister

nein

Mauel

Dorfgemeinschaftshaus Mauel

nein

Merlscheid

Mehrzweckgebäude Merlscheid

ja

Niederpierscheid

Dorfgemeinschaftshaus Niederpierscheid

ja

Oberpierscheid

Feuerwehrhaus Philippsweiler

ja

Olmscheid

Dorfgemeinschaftshaus Olmscheid

ja

Plütscheid

Dorfgemeinschaftshaus Plütscheid

ja

Preischeid

Dorfgemeinschaftshaus Preischeid

ja

Reiff

Wohnung Ortsbürgermeister Wonner

ja

Roscheid

Dorfgemeinschaftshaus Roscheid

ja

Sevenig/Our

Mehrzweckgebäude Sevenig/Our

ja

Üttfeld

Dorfgemeinschaftshaus Binscheid

nein

Waxweiler-Pintesfeld

Dechant-Faber-Haus Waxweiler

ja

Briefwahl VG Arzfeld

Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld

ja