Anträge zur unentgeltlichen Ausleihe bis 15. März 2025 stellen
Wer noch einen Antrag zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für das im Sommer beginnende Schuljahr 2025/2026 stellen möchte, sollte dies jetzt tun.
Die Annahmefrist endet am 15. März 2025.
Die Antragsformulare wurden bereits an alle Schüler ausgehändigt.
Wer noch kein Formular erhalten hat, kann dies in den Schulsekretariaten erfragen. Alternativ ist ein Download möglich unter
- www,vg-arzfeld.de (Infos – Downloads – Formulare - Schulen) oder
- „LMF Online RLP“ (Service - Publikationen - Broschüren und Merkblätter – Schuljahr 2025/2026).
Die Lernmittelfreiheit und auch die entgeltliche Ausleihe muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden auch wenn sich an den auszugebenden Lernmitteln nichts ändert (z.B. Wiederholer oder Oberstufenschüler).
Die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld ist zuständig für folgende Schulen:
| - | Grundschule Arzfeld |
| - | Grundschule Daleiden |
| - | Grundschule Lützkampen |
| - | Grundschule Waxweiler |
Es gibt zwei Arten der Ausleihe:
| 1. | Die Ausleihe ohne Gebühr auf Antrag, ist für Schülerinnen und Schüler bestimmt, deren Eltern ein geringes Einkommen haben. |
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| Eltern, die an dieser Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, müssen den Antrag bis zum Stichtag 15. März 2025 abgegeben haben. |
| 2. | Der Anmeldezeitraum für die Teilnahme gegen Gebühr folgt später, nämlich vom 16.05. bis 12.06.2025. Die dazu erforderlichen Freischaltcodes werden in den Schulen bis spätestens 15. Mai 2025 an alle Schülerinnen und Schüler verteilt. |
Informationen: Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld
Claudia Zimmer, Tel. 06550 974-106, E-Mail claudia.zimmer@vg-arzfeld.de