(unmaßstäbliche Verkleinerungen des Sondergebietes „Windkraft Geweberwald)
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO |
| 3. | Aufstellung eines Bebauungsplanes "Erweiterung Auf dem Acker" |
| 3.1 | Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung |
| 3.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB |
| 3.3 | Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB |
| 4. | Auftragsvergaben |
| 5. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 6. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Besprechungspunkte vor.
Zu Punkt 2. 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid
- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13. Juli 2023 und 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, zu betreiben.
Die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld hat im Rahmen der aktuell rechtswirksamen 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ im Jahr 2016 Sondergebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen.
Diese Sondergebiete bleiben vollumfänglich erhalten.
Die Verbandsgemeinde Arzfeld möchte als Folge der geänderten politischen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung zusätzliche Flächen, ergänzend zu den bestehenden Sondergebieten, zur Verfügung stellen.
Von der bisher geltenden 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ aus dem Jahr 2016 wird dabei insoweit abgewichen, als dass in einem bisherigen Ausschlussbereich für Windenergie ein zusätzliches Sondergebiet für Windenergie „Plütscheid-Geweberwald“ mit einer Fläche von 81 ha ausgewiesen werden soll.
Die Grundzüge der Planung bleiben gemäß § 245e Abs.1 BauGB gewahrt, weil
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat deshalb in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, den Teilbereich „Windkraft“ des Flächennutzungsplanes fortzuschreiben.
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgte eine Betrachtung möglicher Umwelteinwirkungen, die sich aus der Ausweisung dieses zusätzlichen Sondergebietes ergeben.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für keines der betrachteten Umweltschutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Der räumliche Änderungsbereich der 26. Fortschreibung des FNP beschränkt sich auf Teilflächen im Südosten der VG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich Geweberwald.
Der von dem Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossene Kriterienkatalog („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien), der der Ausweisung zugrunde liegt wird nicht geändert.
Die neu auszuweisende Fläche „Geweberwald“ entspricht vollumfänglich dem Kriterienkatalog.
Diese Fläche wurde im Zuge der 3. Teilfortschreibung des FNP im Jahre 2016 im Rahmen der Abwägung aus dem Verfahren genommen und nicht wegen Überlagerung mit Ausschlusskriterien ausgeschlossen.
Bei der Konfliktbewertung dieser Faktoren (die zum damaligen Verzicht der Fläche „Geweberwald“ geführt haben) haben sich seit 2016 weitreichende Änderungen ergeben, so dass das Konfliktpotential gegenüber der Windenergienutzung heute als deutlich geringer einzustufen ist.
Die nach dieser Neubewertung verbleibenden Konflikte sind auf der Ebene der Einzelgenehmigung lösbar.
Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB ist im Aufstellungsverfahren der Entwurf des Bauleitplans einer Umweltprüfung zu unterziehen. Dabei sollen die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs.4 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
Die erneute verkürzte Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst erneuter verkürzter öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 05. Oktober 2024, Ausgabe 40/2024, veranlasst. Die Entwurfsplanung konnte vom 08. Oktober 2024 bis einschließlich 24. Oktober 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld eingesehen werden und lag im gleichen Zeitraum in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht aus.
Die erneute verkürzte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde mit Schreiben vom 07. Oktober 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 24. Oktober 2024 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 29. Oktober 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 3. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Erweiterung Auf dem Acker"
Die Ortsgemeinde möchte der stetigen Nachfrage nach Wohnraum gerecht werden. Daher beabsichtigt sie mit Aufstellung dieses Bebauungsplans gemäß § 30 BauGB bisher landwirtschaftlich ungenutzte Flächen einer aktiven Wohnnutzung zu überführen.
Den Ratsmitgliedern wurde der Entwurf zum Bebauungsplan vom Vertreter der Verwaltung vorgestellt und als Tischvorlage ausgehändigt.
Zu Punkt 3.1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung
Die Ortsgemeinde Lierfeld beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Auf dem Acker“. Mit diesem Bebauungsplan soll ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO zur Ausweisung von ca. 11 gemeindlichen Baugrundstücken in 2 Bauabschnitten realisiert werden.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,27 ha (Gemarkung Lierfeld, Flur 10, Nrn.: 16 und 17) und schließt direkt an das aktuelle Neubaugebiet „Auf dem Acker“ an.
Der Bebauungsplan soll im so genannten „Regelverfahren“ erfolgen. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich Ortsgemeinde Lierfeld, weist für den Bereich bereits Wohnbaufläche aus. Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes muss somit nicht erfolgen.
Die Bezeichnung des Bebauungsplans soll „Erweiterung Auf dem Acker“ lauten.
Seitens des Rates gab es keine weiteren Ergänzungen zum Entwurf.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Rat stimmte der Aufstellung des Bebauungsplans in der vorgestellten Form, dem Entwurf und der Bezeichnung zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Der Entwurf der Plankarte ist Bestandteil der Niederschrift und ist dieser im Ratsinformationssystem beigefügt.
Zu Punkt 3.2. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 3.3. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 4. Auftragsvergaben
4.1 Erstellung eines Entwässerungskonzeptes
Die Angebote zur Erstellung eines Entwässerungskonzeptes wurden angefragt, liegen jedoch noch nicht vor. Angefragt wurden drei regionale Firmen.
Nach kurzer Diskussion fasste der Rat folgenden Beschluss:
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach Vorliegen der Angebote dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag für die Erstellung eines Entwässerungskonzeptes zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
4.2 Planungsleistungen für die Erstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Auf dem Acker“
Zur Erbringung der Planungsleistungen wurden drei Angebote eingeholt.
Nach ausgiebiger Diskussion fasste der Rat folgenden Beschluss:
Das Planungsbüro Becker GmbH wird mit der Erbringung der Planungsleistungen beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauantrag Az.: BA-BA-2024-095
Gemarkung Lierfeld, Flur 10, Flurstück 75
„Neubau eine Garage und nachträgliche Genehmigung eines angelegten Grillplatzes“
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 I BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 6. Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte über die geplante Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Erneuerbare Energien/Windkraft.
Aus der Mitte des Rates wurde angeregt, eine Verkehrsberuhigung am Ortseingang Lierfeld (K118 aus Richtung Matzerath kommend) einzurichten.
Die Verwaltung wird gebeten an dieser Stelle einen mobilen Geschwindigkeitsmesser anzubringen und die Möglichkeit einer vorübergehenden Verkehrsberuhigung zu prüfen.
Zudem soll dieses Thema in die nächste Verkehrsschau aufgenommen werden.
Der Rat beabsichtigt eine Anhebung der Nutzungsgebühren des Bürgerhauses. Abschießend soll in einer der nächsten Sitzungen darüber abgestimmt werden.
Angedacht ist eine Erhöhung der Miete von 120,- Euro auf 140,- Euro und für die Reinigung von 30,- Euro auf 40,- Euro.