(unmaßstäbliche Darstellungen des Geltungsbereichs der Ergänzungssatzung)
Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid hat in seiner Sitzung am 13. November 2024 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Südliche Dorfstraße“ beschlossen. Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht:
Zweck der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Südliche Dorfstraße“:
Es sollen die derzeit unbebaute Außenbereichsflächen „Südliche Dorfstraße“ durch die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Wohnbauflächen in den bauplanungsrechtlichen Innenbereich einbezogen werden.
Die Ortsgemeinde kann durch diese Satzung Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind, was im Plangebiet aufgrund des unmittelbar angrenzenden Baubestands gegeben ist.
Auf diese Weise soll eine zusätzliche Wohnbebauung ermöglicht werden. Die Bebauung orientiert sich an der Umgebungsstruktur, sodass eine geordnete städtebauliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet wird.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld ist das Plangebiet bislang noch als Fläche für Landwirtschaft dargestellt.
Eine förmliche, parallele Änderung des Flächennutzungsplanes ist zur vorliegenden Ergänzungssatzung nicht erforderlich, erfolgt jedoch im Zuge der 34. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld.
Unmittelbar an das Plangebiet angrenzend sind Wohn- und Mischbauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt; hiernach hat sich die ergänzende Bebauung zu orientieren. Insbesondere Gewerbebaugrundstücke sind demnach im Plangebiet ausgeschlossen und in der Plankonzeption auch nicht beabsichtigt.
Lage und Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Südliche Dorfstraße“
Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Oberpierscheid.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,3 ha und die Flurstücke der Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstücks-Nrn.: 162/1 (tlw.), 164/3 (tlw.), 164/4 (tlw.) und 164/5 (tlw.).
Der räumliche Geltungsbereich der von der Ergänzungssatzung betroffenen Grundstücke ist in der beiliegenden Karte abgedruckt:
Berücksichtigung der Umweltbelange:
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des BauGB ist für die vorliegende Satzung die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (insb. aufgrund § 18 BNatSchG) anzuwenden.
In diesem Zusammenhang ergab sich das Erfordernis zur externen Kompensationsplanung, da innerhalb des Satzungsgebiets räumlich bedingt kein Ausgleich möglich ist.
Zur Durchführung der externen Kompensation wird das sofort verfügbare Grundstück außerhalb des Plangebietes in der Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück-Nr.: 162/1, herangezogen.
Geplant ist u.a. die Anlegung einer Streuobstwiese.
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid hat in seiner Sitzung am 13. November 2024 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Absatz 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Absatz 6 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf zur Ergänzungssatzung „Südliche Dorfstraße“ einschließlich den dazugehörigen Unterlagen kann in der Zeit vom
18. Februar 2025 bis einschließlich 21. März 2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden.
Des Weiteren liegt der Entwurf zur Ergänzungssatzung „Südliche Dorfstraße“ einschließlich den dazugehörigen Unterlagen während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung elektronisch (Email-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Südliche Dorfstraße“ unberücksichtigt bleiben.