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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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48. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

(unmaßstäbliche Darstellung „vor der Änderung“)

(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)

Bereich:

Ortsgemeinde Preischeid

Teilbereich:

Bebauungsplan „Schulstraße“

Bekanntmachung

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Beschluss über die Aufstellung der 48. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Schulstraße":

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 03. Juli 2025 beschlossen, das Verfahren der 48. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Preischeid, Teilbereich Bebauungsplan „Schulstraße“, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 48. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Schulstraße“:

Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde festgestellt, dass eine genehmigte Maschinen- und Holzlagerhalle bereits durch einen Anbau und zusätzlich durch eine Rundbogenhalle erweitert worden ist.

Da sich die nicht genehmigten baulichen Anlagen im Außenbereich befinden, ist zur Legalisierung der gewerblich genutzten Gebäude die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren erforderlich.

Die Ortsgemeinde Preischeid hat bereits die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße“ beschlossen. Diese Ausweisung geht nicht über den Rahmen der gemeindlichen Eigenentwicklung hinaus.

Infolge der geplanten baulichen Nutzung entspricht der künftige Bebauungsplan nicht mehr den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld weist diese Fläche aktuell als landwirtschaftliche Fläche aus.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 48. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Schulstraße“:

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst den westlichen Bereich des Flurstückes der Gemarkung Preischeid, Flur 1, Flurstücks-Nr.: 264/3 (tlw.).

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 03. Juli 2025 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 48. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Schulstraße“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

17. Februar 2026 bis einschließlich 17. März 2026

im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf der 48. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Schulstraße“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können während der o. g. Frist von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 48. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Schulstraße“, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Arzfeld, 17. Februar 2026
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister