Das traditionelle „Burgbrennen“ findet dieses Jahr am 22. Februar statt.
Bitte beachten Sie, dass das Verbrennen pflanzlicher und forstlicher Abfälle grundsätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden muss.
Hierzu senden Sie uns bitte eine Mail mit den Angaben zu ihrer Person (Name, Vorname, Adresse) und Angaben zur Örtlichkeit des Verbrennens (Gemarkung, Flurnummer, Parzellennummer) an ordnungsamt@vg-arzfeld.de. Die Anzeigen sind bis zum 18.02.2026 um 16:00 Uhr bei der VGV Arzfeld einzureichen.
Ferner bitten wir Sie um Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Diese können Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Arzfeld unter
www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/abfallentsorgung finden.
Insbesondere verweisen wir hierzu auf das unzulässige Verbrennen nicht pflanzlicher Abfälle wie z. B. Altreifen, Planen oder behandelter Hölzer.
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.