Sofern sich die/der amtierende Ortsbürgermeister/in für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters selbst bewirbt, tritt die/der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde als Wahlleiter/in für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters an dessen Stelle. Bewirbt sich die/der 1. Beigeordnete ebenfalls, so treten die weiteren Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis an dessen Stelle. Bewerben sich alle Beigeordneten, so wählt der Gemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens der Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister einen besonderen Wahlleiter.
Änderungen in der Person des Wahlleiters werden unter der jeweiligen Ortsgemeinde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld bekannt gegeben.