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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Hofswaldzweckverbandes für das Haushaltsjahr 2025 vom 11.02.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 1 ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 227) in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt 2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  269.221

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  189.331

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf  —  79.890

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  269.180

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  185.375

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  83.805

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  83.805

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -83.805

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,

wird festgesetzt für verzinste Kredite für 2025 auf  —  0,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2025 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Vebindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt für 2025 auf  —  0 EUR

§ 5 Ausschüttung an die Verbandsmitglieder

Eine Ausschüttung an die Verbandsmitglieder für das Haushaltsjahr 2025 findet nicht statt.

§ 6 Eigenkapital

 —  (Euro)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorvorjahres 2023  —  3.601.661,19

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorjahres 2024  —  3.668.189,19

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Haushaltsjahres 2025  —  3.748.079,19

Arzfeld, 11.02.2025
Johannes Kuhl
Verbandsvorsteher

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 24.02.2025 bis 07.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 11.02.2025
Johannes Kuhl
Bürgermeister