Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 1 ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 227) in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt 2025
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 269.221
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 189.331
der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf — 79.890
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 269.180
die ordentlichen Auszahlungen auf — 185.375
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 83.805
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 83.805
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -83.805
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,
wird festgesetzt für verzinste Kredite für 2025 auf — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2025 nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
wird festgesetzt für 2025 auf — 0 EUR
Eine Ausschüttung an die Verbandsmitglieder für das Haushaltsjahr 2025 findet nicht statt.
— (Euro)
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorvorjahres 2023 — 3.601.661,19
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorjahres 2024 — 3.668.189,19
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsjahres 2025 — 3.748.079,19
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 24.02.2025 bis 07.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.