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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

49. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Arzfeld

Teilbereich: Bebauungsplan „Ausstellungsgelände

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) -

Beschluss über die Aufstellung der 49. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Ausstellungsgelände":

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 05. Februar 2026 beschlossen, das Verfahren der 49. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Arzfeld, Teilbereich Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 49. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“:

Die Ortsgemeinde Arzfeld beabsichtigt das ehemalige Bahngelände (heute Messe- und Aus-stellungsgelände genannt) künftig zu einem „Handwerkerpark“ zu entwickeln und hierfür einen rechtskräftigen Bebauungsplan, vorrangig mit Ausweisung eines Mischgebiets aufzustellen.

Aus diesem Grund hat die Ortsgemeinde vorlaufend zur Ausarbeitung des Bebauungsplans die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in Auftrag gegeben, um die potenzielle Bebauung abstrakt darstellen zu lassen.

Das Plangebiet hat eine Größe von rund 3,0 ha und befindet sich am nördlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Arzfeld. Das Baugebiet umfasst unbebaute und zudem brachliegende Grünflächen, welche auch zu kulturellen Events genutzt wird.

Ziel der Ortsgemeinde ist es, die durch die parallellaufenden Bauleitplanverfahren „Eckelsbach“ und „Kreuzstraße“ den Wohnungsbedarf in der Ortsgemeinde zu sichern. Der Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“ soll darüber hinaus die damit einhergehende Dienstleistungen und Arbeitsstätten schaffen.

Die verkehrliche Erschließung der Plangebiete ist über das öffentliche Straßennetz und die neue Erschließungsstraße gesichert.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 erforderlich.

Die 49. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ausstellungsgelände“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Die Änderungsflächen werden bisher als Grünlandflächen genutzt. Im derzeit gültigen Flächen-nutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld, wird das Plangebiet als Sonderbaufläche dargestellt.

Die Umnutzung für die dargestellten Mischbaufläche bedeutet einen Eingriff in Natur und Landschaft. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine differenzierte Betrachtung der Umweltbelange mit einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und der Erarbeitung möglicher notwendiger Maßnahmen.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 49. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“:

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand der Ortslage Arzfeld und ist durch die Straße „Zum Bahnhof“ sowie die Straße „Am Wald“ an das örtliche Verkehrsnetz angebunden.

Südwestlich befindet sich das Plangebiet „Eckelsbach“ (derzeitige in der Entwurfsphase), welches zukünftig auch aus dieser Richtung eine Erschließung des Plangebietes „Ausstellungsgelände“ zulässt.

Derzeit ist das Plangebiet als brachliegende Grünfläche mit vereinzelten asphaltierten Flächen zu beschreiben, welches durch landwirtschaftliche Flächen im Nordosten sowie Südwesten begrenzt wird.

Im Nordwesten befindet sich Waldflächen.

Im Südosten grenzt unmittelbar an das Plangebiet das alte Bahnhofsgebäude der Ortsgemeinde Arzfeld.

Der vorliegende Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 3,0 ha und umfasst in der Ortsgemeinde Arzfeld die Flurstücke Gemarkung Arzfeld, Flur 6, Flurstücks-Nrn.: 64/29 und 64/30.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:

(unmaßstäbliche Darstellung „vor der Änderung“)

(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 06. Februar 2026 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, beschlossen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf zur 49. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

24. Februar 2026 bis einschließlich 24. März 2026

im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link: https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6 eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf der 49. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vor genannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können während der o. g. Frist von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 49. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Ausstellungsgelände“, elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Arzfeld, 17. Februar 2026
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl, Bürgermeister