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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waxweiler

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

vom 10.02.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 26.01.2026 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

(Euro)

(Euro)

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.738.318

3.588.030

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.980.926

3.808.650

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-242.608

-220.620

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

3.613.453

3.467.565

die ordentlichen Auszahlungen auf

3.786.873

3.623.737

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

-173.420

-156.172

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

55.000

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

55.000

0

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0

0

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

350.110

336.207

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

176.690

180.035

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

173.420

156.172

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite für

2026 auf

0,00 EUR

2027 auf

0,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2026 und 2027 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Vebindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für 2026 auf  —  5.374.000,00 EUR

für 2027 auf  —  5.564.000,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

(v. H.)

(v. H.)

Grundsteuer A auf

550

550

Grundsteuer B auf

690

690

Gewerbesteuer auf

400

400

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2026

2027

(Euro)

(Euro)

für den ersten Hund

80

80

für den zweiten Hund

120

120

für jeden weiteren Hund

150

150

für den ersten gefährlichen Hund

400

400

für den zweiten gefährlichen Hund

500

500

für jeden weiteren gefährlichen Hund

600

600

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2026 und 2027 neu festgesetzt:

1.

Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2026 und 2027 festgesetzt.

2.

Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach § 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren werden für das Jahr

2026 auf

42,00 Euro und

2027 auf

42,00 Euro

je lfdm. Grabfläche festgesetzt.

3.

Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt festgesetzt:

2026

2027

(Euro)

(Euro)

je Grab (Erdbestattung)

550,00

550,00

je Grab (Erdbestattung Tiefengrab)

600,00

600,00

je Grab (Urnenbestattung)

220,00

220,00

§ 7 Eigenkapital

(Euro)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorvorjahres

2024

451.245,69

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres

2025

193.821,69

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres

2026

-48.786,31

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres

2027

-269.406,31

Waxweiler, 10.02.2026
Martin Krohn
Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 23.02.2026 bis 04.03.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 10.02.2026
Johannes Kuhl
Bürgermeister