Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Daleiden für das Haushaltsjahr 2023 vom 23.02.2023

der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Daleiden für das Haushaltsjahr 2023 vom 23.02.2023

Der Ortsgemeinderat Daleiden hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 09.01.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

2023

2023

2023

2023

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

EUR

EUR

EUR

auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.809.505

0

0

1.809.505

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.009.170

10.000

0

2.019.170

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-199.665

-10.000

0

-209.665

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

1.740.770

0

0

1.740.770

die ordentlichen Auszahlungen auf

1.921.501

10.000

0

1.931.501

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-180.731

-10.000

0

-190.731

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

36.500

0

36.500

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

236.050

0

236.050

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

-199.550

0

-199.550

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

312.206

209.550

0

521.756

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

131.475

0

0

131.475

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

180.731

209.550

0

390.281

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

von bisher 0 EUR auf  — 199.550,00 EUR.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2023 nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

entfällt

§ 5

Steuersätze

werden nicht geändert.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2023 neu festgesetzt:

1.

wird nicht geändert

2.

wird nicht geändert

3.

Die Kostenpauschale für das Ausheben und Schließen der Gräber nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt festgesetzt:

2022

2023

bisher

neu

(Euro)

(Euro)

je Grab (Erdbestattung)

500,00

550,00

je Grab (Erdbestattung Tiefengrab)

600,00

600,00

je Grab (Urnenbestattung)

200,00

200,00

§ 7

Eigenkapital

 — EUR

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres —  -264.230,99

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres — -84.968,73

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres —  -289.812,73

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres —  -499.477,73

Daleiden, 23.02.2023
Herbert Maus, Ortsbürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 06.03.2023 bis 15.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 23.02.2023
Johannes Kuhl, Bürgermeister