Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO |
| 2. | Mitteilungen |
| 3. | Auftragsvergabe Wiederherstellung des Wanderweges entlang der Prüm und Sportplatz |
| 4. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 5. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO |
Es lagen keine Anfragen vor.
| Zu Punkt 2. | Mitteilungen |
Ortsbürgermeister Manfred Groben informierte über
| - | den Stand der Bauarbeiten am Gewässer „Weiherbach“ „Gewölbedurchlasses. |
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| Lt. Mitteilung des Grundstücksangrenzers sind in diesem Bereich dringende Maßnahmen erforderlich, da bereits Wasser in die angrenzenden Gebäude eindringt. |
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| Der Ortsgemeinderat sprach sich ausdrücklich dafür aus, dass die notwendige Brücke im Bereich des Gewölbedurchlasses in offener Bauweise erfolgen soll, damit auch in Zukunft die Unterhaltung in diesem Bereich gewährleistet ist, |
| - | das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept, welches nun auf der Homepage der VG online einsehbar ist. Eine Verlinkung mit der Homepage der OG Waxweiler ist vorgesehen. Für die sich aus dem v. g. Konzept ergebenden Maßnahmen sind die entsprechenden Förderanträge an den Kreis und die Verbandsgemeinde in Vorbereitung. |
| - | die Bauarbeiten an der Ufermauer „Am Kanal“, |
| - | die vorliegenden Förderbescheide des Landes hinsichtlich des Wiederaufbaues „Hochwasser 2021“ sowie Lebendige Zentren für das Bürgerhaus, |
| - | die Angelegenheit hinsichtlich der Aufstellung eines Geldautomaten „Am Kanal“. |
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| Nach Auskunft der Fremdfirma ist der gewählte Standort für den Automaten geeignet und ggfls. ist zeitnah mit der Aufstellung zu rechnen. Ratsmitglied Manfred Trapp regte an, einen Ansprechpartner zu benennen, wenn der Geldautomat defekt oder leer ist, |
| - | die Einladung der Freien Wählergemeinschaft zu dem stattfindenden Wolfsgipfel in Mainz, |
| - | die Notwendigkeit der Einsparung von rd. 50.000,00 EUR im Rahmen der Maßnahmen Freizeitanlagen „Unten in der Acht“. |
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| Ortsbürgermeister Manfred Groben informierte über die Möglichkeiten der Einsparmöglichkeiten und zwar |
| - | die Asphaltflächen (ca. 670 qm) in Eigenregie aufnehmen und zu entsorgen, |
| - | den Fußweg zum Gerberweg zunächst zu belassen, |
| - | ggfls. sollte das Ausschreibungsergebnis „Kleinspielfeld“ abgewartet werden, |
| - | im Bereich der Freizeitanlagen besteht der Verdacht, dass dort gefährliche Stoffe, Kampfmittel gelagert sind. Hierzu sollten im Vorfeld die notwendigen Untersuchungen erfolgen. |
| Zu Punkt 3. | Auftragsvergabe Wiederherstellung des Wanderweges entlang der Prüm und Sportplatz |
Der Wanderweg zwischen Ferienpark Waxweiler und der Wanderbrücke am Sportplatz wurde beim Hochwasserereignis weggeschwemmt. Bei der Hochwasserhilfe wurde ein Antrag auf Wiederherstellung gestellt. Die Ortsgemeinde Waxweiler hat einen Bewilligungsbescheid über 9571,53 Euro erhalten.
Die Verbandsgemeinde Arzfeld hat für die Arbeiten eine Preisanfrage an 3 Firmen gestellt. Zur festgesetzten Abgabefrist am 12.12.2023 lagen 2 Angebote vor.
Ortsbürgermeister Groben hat aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten bereits der Auftragserteilung an den wirtschaftlichsten Anbieter die Fa. Weiland zugestimmt.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt nachträglich der Auftragserteilung für die Wegebauarbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter die Weiland, Irrhausen, zu. Die Auftragssumme beträgt 9.259,51 Euro.“
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass sich im hinteren Bereich der Sportanlage Waxweiler (Hangfläche zur Prüm), insbesondere auch durch die Bauarbeiten an der Holzbrücke, Hecken und Baumbewuchs befindet, der zeitnah zu beseitigen ist.
Der Bauhof der Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten durchzuführen.
| Zu Punkt 4. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
4.1 Bauantrag Az.: BA-BVA-2023-088
Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für die Errichtung eines
Garten- und Gerätehauses
Außenbereich, Waxweiler,
Gemarkung Waxweiler, Flur 4, Nr. 640/461
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | 2 | 2 |
4.2 Bauantrag Az.: BA-BA-2023-123
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Unter der Mühle, Waxweiler,
Gemarkung Waxweiler, Flur 4, Nr. 419/7
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
An der Beratung und Beschlussfassung haben die Ratsmitglieder Manfred Berg, Wilhelm Kessler und Karin Junghölter nicht mitgewirkt.
4.3 Bauantrag Az.: BA-BA-2023-127
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
Auf der Kehr, Waxweiler,
Gemarkung Waxweiler, Flur 4, Nr. 1715
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.
Die Antragsteller beabsichtigen von der im Bebauungsplan festgelegten Dachform abzuweichen. Es handelt sich beim Einfamilienhaus um ein Fertighaus. Zulässig gemäß Bebauungsplan geneigte Dächer – Sattel – oder Walmdach. Geplant: Zwerchgiebel mit Schleppdach.
Abstimmungsergebnis:.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 14 | - | - |
| Zu Punkt 5. | Verschiedenes |
5.1 Schneeräumung in der Hauptstraße
Bei der letzten Schneeräumaktion wurde festgestellt, dass die Schneeräumung in der Hauptstraße überwiegend in Richtung der Häuser auf der rechten Seite bis zur Tür erfolgt.
Ortsbürgermeister Groben wird gebeten, dies mit dem Räumdienst zu besprechen.
5.2 Informationen über das neue Entschuldungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz
„Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz, PEK-RP“
Verwaltungsfachwirt Karl-Heinz Kellen gab hierzu einen allgemeinen Überblick über die vorgesehene Entschuldung der Kommunen.
Das am 25.01.2023 beschlossene Landesgesetz über Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) dient zur unmittelbaren Entlastung der von einer hohen Liquiditätsverschuldung besonders betroffen Kommunen sowie der Verhinderung des erneuten Aufwuchses solcher Schulden.
Da die Ortsgemeinde Waxweiler zurzeit über den entsprechenden Liquiditätsbedarf verfügt, sind die Voraussetzungen für die Teilnahme am PEK-RP gegeben.
Sobald die weiteren Unterlagen hierzu vorliegen, wird der Ortsgemeinderat in der nächsten Sitzung eine Beschlussfassung hinsichtlich der Teilnahme herbeiführen.
Der Ortsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.