Die Eigentümerinnen / Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Daleiden gehören, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für Montag, 25. März 2024, 14:00 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus Daleiden eingeladen.
Tagesordnung:
Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen.
Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 10. März 2024 bis 24. März 2024 in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers der Jagdgenossenschaft Daleiden zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.