Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO |
| 2. | Vorstellung und Beschlussfassung über den Schulentwicklungsplan für die Verbandsgemeinde Arzfeld |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung zur 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung eines Solarparks", Ortsgemeinde Dahnen |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung zur 31. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung eines Solarparks", Ortsgemeinde Arzfeld, OT Halenbach und Ortsgemeinde Üttfeld |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur 32. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Talweg", Ortsgemeinde Eschfeld |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung zur 33. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Buchenweg", Ortsgemeinde Euscheid |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung zur 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hahnengasse", Ortsgemeinde Lünebach |
| 7.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 7.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren - zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung zur 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Gewerbebetrieb Billen", Ortsgemeinde Plütscheid |
| 8.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der - gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
| 8.2 | Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung zur 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich "Hauptstraße", Ortsgemeinde Dahnen |
| 9.1 | Erneute Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der gemäß - § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit - § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung zur 34. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld - Teilbereich Bebauungsplan "Dorfstraße", Ortsgemeinde Oberpierscheid |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung zur 35. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld -Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung einer zentralen Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlage unter Verwendung der Wasserstofftechnologie", Ortsgemeinde Üttfeld |
| 12. | Fortführung des Projektes Gemeindeschwester plus |
| 13. | Neukonzeption Wegemanagement der Wanderwege |
| 14. | Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Lünebach |
| 15. | Abriss der ehem. Eisenbahnbrücke Lünebach - Pronsfeld |
| 16. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022 |
| 17. | Beratung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 |
| 18. | Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 |
| 18.1 | Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs |
| 18.2 | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes |
| 19. | Verwendung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) |
| 20. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO |
| 21. | Anträge und Anfragen |
| 22. | Mitteilungen / Verschiedenes |
| 22.1 | Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung) |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1.
Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
Es lagen keine Fragen aus der Einwohnerschaft vor.
Zu Punkt 2.
Vorstellung und Beschlussfassung über den Schulentwicklungsplan für die Verbandsgemeinde Arzfeld
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Johannes Kuhl Herrn Hamel von dem Büro biregio, Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, der die Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld vorstellte.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass derzeit ein Handlungsbedarf für die Grundschulen der Verbandsgemeinde nicht gesehen wird. Die Schulen sind in ihrer Existenz nicht gefährdet und es besteht auch kein weitere Baubedarf. Als Fazit konnte festgehalten werden, dass vorübergehende Spitzen auch zeitnah wieder zurückgehen und diese nur kurzzeitig auftreten werden.
Fraktionssprecher Horper dankte Herrn Hamel für diese umfangreiche Bestandsaufnahme und sieht die Notwendigkeit, dass die Grundschulen in ihrer Existenz gesichert werden müssen. Er wertete die Ausführungen als realistische Einschätzung.
Anschließend wurden verschiedene Rückfragen hinsichtlich der Luxemburger Schüler und zur Integration der inklusiven Schüler gestellt. Insbesondere wurden die hier vorhandenen Möglichkeiten sowie die Personalsituation hinterfragt.
Ratsmitglied Heinisch vermisst eine konkrete Aufgabenstellung, die allerdings nach den Ausführungen von Bürgermeister Kuhl erst zu einer der späteren Sitzungen des Verbandsgemeinderates angegangen werden soll.
Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst:
„Dem von dem Büro biregio, Projektgruppe Bildung & Region, Bonn, erstellten Entwurf des Schulentwicklungsplanes für die Verbandsgemeinde Arzfeld wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus diesem Schulentwicklungsplan ergebenden Aufgabenstellungen in die Umsetzung zu bringen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 19 | - | - |
Zu Punkt 3.
Beratung und Beschlussfassung zur 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung eines Solarparks", Ortsgemeinde Dahnen
Bürgermeister Johannes Kuhl verwies hierzu auf die im Ratsinformationssystem eingestellte Vorlage.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Solarpark Dahnen“ der Ortsgemeinde Dahnen Kenntnis.
Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Dahnen rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 30. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.
Alle Kosten der 30. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 4.
Beratung und Beschlussfassung zur 31. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung eines Solarparks",
Ortsgemeinde Arzfeld, OT Halenbach und Ortsgemeinde Üttfeld
Bürgermeister Johannes Kuhl verwies hierzu auf die im Ratsinformationssystem eingestellte Vorlage.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 31. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Errichtung eines Solarparks“ der Ortsgemeinden Arzfeld und Üttfeld, Kenntnis.
Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinden Arzfeld und Üttfeld rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 31. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.
Alle Kosten der 31. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 5.
Beratung und Beschlussfassung zur 32. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
-Teilbereich Bebauungsplan "Talweg", Ortsgemeinde Eschfeld
Bürgermeister Johannes Kuhl verwies hierzu auf die im Ratsinformationssystem eingestellte Vorlage.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 32. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Talweg“ der Ortsgemeinde Eschfeld, Kenntnis.
Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Eschfeld rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 32. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 6. Beratung und Beschlussfassung zur 33. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Buchenweg", Ortsgemeinde Euscheid
Bürgermeister Johannes Kuhl verwies hierzu auf die im Ratsinformationssystem eingestellte Vorlage.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 33. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Buchenweg“ der Ortsgemeinde Euscheid, Kenntnis.
Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Euscheid rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 33. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 7.
Beratung und Beschlussfassung zur 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hahnengasse", Ortsgemeinde Lünebach
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 7. April 2022 beschlossen, das Verfahren der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lünebach, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“, zu betreiben.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wurde gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 02. September 2023 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld öffentlich bekannt gemacht.
Zu Punkt 7.1.
Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 7.2.
Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurden den Beschlussvorschlägen des Planers zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Auf dieser Grundlage ist das Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen, soweit sich durch die weitere Planung und durch die Erkenntnisse aus weiteren Gutachten keine grundsätzlichen Änderungen an der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 8.
Beratung und Beschlussfassung zur 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Gewerbebetrieb Billen", Ortsgemeinde Plütscheid
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld sieht mit den vorliegenden Planunterlagen die 22. Änderung für Teilbereiche der Ortsgemeinde Plütscheid, OT Atzseifen vor.
Das vorliegende Planverfahren wurde eingeleitet, weil einige Erfordernisse zur Fortschreibung der Planinhalte in der genannten Ortsgemeinde aufgetreten sind. Die Flächen im Änderungsbereich wurden bereits größtenteils gewerblich genutzt. Nach dem Brandfall sind die ehemaligen gewerblichen Hallen im Süden des Plangebietes vollständig zerstört worden. Diese sollen nun wieder aufgebaut werden. Hierzu wird parallel zur Bebauungsplanaufstellung der Flächennutzungsplan fortgeschrieben.
Gegenstand der Änderungsplanung ist also die Neuausweisung gewerblicher Bauflächen.
Zu Punkt 8.1.
Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten.
Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechtskraft-Setzung der 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 8.2.
Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Auf der Grundlage des unter Tagesordnungspunkt 8.1 gefassten Beschlusses ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 9.
Beratung und Beschlussfassung zur 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich "Hauptstraße", Ortsgemeinde Dahnen
Zu Punkt 9.1.
Erneute Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der gemäß- § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und den aufgetretenen Änderungen zustimmend Kenntnis erhalten.
Aufgrund der eingetretenen gesetzlichen Änderung hinsichtlich der Nichtanwendbarkeit des § 13 b BauGB und der daraus resultierenden Umwandlung des maßgeblichen Bebauungsplanverfahrens „Verlängerung Birkenweg“ in ein Regelverfahren muss entgegen der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates in Sitzungen vom 20. Mai 2021 und 20. Juli 2022 eine erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des geänderten Entwurfs der 11. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Arzfeld gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB für die 11. Teilfortschreibung durchgeführt werden.
Der Verbandsgemeinderat beschließt diesen Verfahrensschritt nach § 4 a Abs. 3 BauGB unter Anpassung der Planunterlagen und der landesplanerischen Stellungnahme durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 10.
Beratung und Beschlussfassung zur 34. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Dorfstraße", Ortsgemeinde Oberpierscheid
Bürgermeister Johannes Kuhl verwies hierzu auf die im Ratsinformationssystem eingestellte Vorlage.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 34. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Dorfstraße“ der Ortsgemeinde Oberpierscheid, Kenntnis.
Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Oberpierscheid rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 34. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 11.
Beratung und Beschlussfassung zur 35. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Bebauungsplan "Errichtung einer zentralen Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlage unter Verwendung der Wasserstofftechnologie", Ortsgemeinde Üttfeld
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Ingenieur Neuss vom Planungsbüro Berg, Aachen, anwesend. Er erläuterte anhand einer PowerPoint-Präsentation das beabsichtigte Vorhaben im Bereich der Ortsgemeinde Üttfeld, Ortsteil Spielmannsholz.
Die Umsetzung des Gesamtprojektes ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Der Verbandsgemeinderat nahm hiervon mit Interesse Kenntnis und fasste anschließend folgenden Beschluss:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit zur 35. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „Errichtung einer zentralen Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlage unter Verwendung der Wasserstofftechnologie“ der Ortsgemeinde Üttfeld, Kenntnis.
Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Üttfeld rechtlich abgeschlossen werden kann, wird die 35. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und soweit erforderlich eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.
Alle Kosten der 35. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen vom Investor getragen werden.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 12.
Fortführung des Projektes Gemeindeschwester plus
Ergänzend zu den Erläuterungen trug Bürgermeister Johannes Kuhl die statistischen Daten der letzten Jahre der Tätigkeit der Gemeindeschwester plus vor. Insgesamt wurde das Vorhaben von den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates positiv bewertet, sodass anschließend folgender Beschluss gefasst wurde:
„Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortführung des Projektes Gemeindeschwesterplus unter Maßgabe der Beibehaltung der Förderung durch das Land und der Kostenbeteiligung der jeweiligen Kommune von gegenwärtig jährlich 5.250,00 €. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung auf Ebene des Eifelkreises zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrag der Kostenbeteiligung in den Haushaltsplan aufzunehmen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 13.
Neukonzeption Wegemanagement der Wanderwege
Vor nunmehr 10 Jahren wurden die Premiumwanderwege des NaturWanderPark delux eröffnet. Von Beginn an hat der Zweckverband Naturpark Südeifel (ZV) das Wegemanagement für diese Wanderwege übernommen und hierfür eine jährliche Pauschale von 100,00 € / km erhalten. Für den Wegeanteil der VG Arzfeld von 73,2 km musste bisher somit eine Pauschale von 7.320,00 € an den ZV gezahlt werden.
Für die in den letzten Jahren im Rahmen des Projektes „Touristische Landschaftsnutzung“ geschaffenen örtlichen Wanderwege, die sogenannten TLN-Routen, haben jeweils die betreffenden Ortsgemeinden die Unterhaltung der Wanderwege übernommen. Die Praxis zeigt jedoch, dass manche Ortsgemeinden leider ihrer Aufgabe nicht nachkommen und sich damit nicht um die vorhandenen Wanderwege kümmern; sei es die Beschilderung oder auch die Ruhebänke. Dies führt leider immer mehr zu Beschwerden von Wanderern.
Von Seiten des ZV wird nun eine Neukonzeption des Wegemanagements für die Premiumwanderwege des NaturWanderPark delux und der TLN-Routen vorgeschlagen. Der ZV ist bereit, für die Qualitätssicherung der Wanderwege einen Wegetechniker einzustellen, der dann vielfältige Aufgaben (z. B. Kontrolle und Ausführung notwendiger Reparaturen der Routen, Markierung und Wegweisung, Möblierung usw.) durchführen soll.
Die Kosten für diesen Wegetechniker von jährlich rd. 73.000,00 € sollen zwischen dem ZV und den Verbandsgemeinden Arzfeld, Bitburger Land, Südeifel, Trier-Land, den Landkreisen Bitburg-Prüm und Trier-Saarburg sowie dem Verein Naturpark Südeifel e. V. aufgeteilt werden. Für die VG Arzfeld ergibt sich bei einem Wegeanteil von 325,8 km ein Kostenanteil von 16.290,00 €.
Zusätzlich zu den Kosten für den Wegetechniker soll die VG jährlich einen Betrag von rd. 2.300,00 € (7,00 € je km Wanderweg) für die Finanzierung von Materialkosten und rd. 1.460,00 € als Aufwands-entschädigung für die Wegepaten des NaturWanderPark delux in ihren Haushalt einstellen. Mit der zu zahlenden Verbandsumlage an den ZV ergeben sich damit Gesamtkosten von 34.064,18 €.
Nachfolgend eine Gegenüberstellung der bisherigen und künftigen
| Kosten: | ||
| - Bisherige Kosten: | ||
| Kosten Wegemanagement an ZV | = | 7.320,00 € |
| Umlagezahlung an ZV | = | 11.475,00 € |
| Unterhaltungskosten NWP delux | = | 10.000,00 € |
| — -------------------------- | ||
| Gesamt | = | 28.795,00 € |
| - Künftige Kosten: | ||
| Kosten Wegemanagement an ZV | = | 16.290,00 € |
| Umlagezahlung an ZV | = | 14.037,58 € |
| Materialkosten | = | 2.300,00 € |
| Kosten Wegepaten (72,8 km x 20,00 €) | = | 1.456,00 € |
| — -------------------------- | ||
| Gesamt | = | 34.083,58 € |
| Mehrkosten | = | 5.288,58 € |
Zur teilweisen Finanzierung der Mehrkosten von 5.288,58 € wird vom ZV vorgeschlagen, künftig auf die Zertifizierung der Premiumwanderwege des NaturWanderPark delux zu verzichten. Hierdurch könnten für die VG Arzfeld jährlich 2.620,00 € eingespart werden.
Von der Verwaltung wird der vorgeschlagenen Neukonzeption des Wegemanagements der Premiumwanderwege des NaturWanderPark delux sowie der TLN-Routen zugestimmt. Hierdurch kann für alle von der Touristinformation beworbenen Wanderwege die gleiche Qualität erreicht werden.
Fachbereichsleiter Freichels stellte das Konzept anhand einer PowerPoint-Präsentation nochmals im Detail vor. Hierzu hatte bereits der Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, eine weitere Beratung im Haushaltsjahr 2024 vorzunehmen.
Fraktionssprecher Horper sah hier Probleme insbesondere im Bereich der Zuständigkeit sowie dem Aufwand für die Erledigung der notwendigen Aufgaben.
Ratsmitglied Lothar Brandt sieht hier Mehrkosten in unverhältnismäßiger Höhe auf die Verbandsgemeinde bzw. Ortsgemeinden zukommen. Er hob hervor, dass die Wanderwege einer ordnungsgemäßen Instandhaltung bedürfen, da sie das wichtigste Gut unserer Verbandsgemeinde seien.
Ratsmitglied Heinisch sah Probleme bei der Stellvertretung der zuständigen Wegewarte. Auf keinen Fall darf seiner Ansicht nach die Zuständigkeit auf die Ortsbürgermeister übertragen werden.
Insgesamt verblieb man dergestalt, dass zur nächsten Sitzung die Vertreterin des Naturparks Südeifel, Frau Torgau, eingeladen werden soll und das Gesamtkonzept nochmals vorstellen soll.
Eine Beschlussfassung wird in dieser Sitzung nicht erfolgen, sondern in einer der späteren Sitzungen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 18 | - | 2 |
Zu Punkt 14.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Lünebach
Am Standort der Freiwilligen Feuerwehr Lünebach ist derzeit ein LF 10/10 stationiert. Im Rahmen einer Einsatzfahrt ist das Feuerwehrfahrzeug kürzlich bei einem Unfall beträchtlich beschädigt worden. Das Gutachten über den hierdurch eingetretenen Unfallschaden durch die DEKRA steht derzeit noch aus. Auf Grund der erkennbaren Unfallschäden ist jedoch davon auszugehen, dass hier ein Totalschaden vorliegt.
Kurzfristig konnte für den Standort ein Ersatzfahrzeug über die Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land organisiert werden, so dass die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Lünebach gegeben ist. Für den Fall, dass das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann ist eine Ersatzbeschaffung durchzuführen. Für das 15 Jahre alte Fahrzeug besteht eine Vollkasko-Versicherung bei der GVV-Versicherung, Köln.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Für den Fall, dass eine Reparatur des LF 10/10 der Freiwilligen Feuerwehr Lünebach nach dem Unfallschaden nicht mehr möglich ist, stimmt der Verbandsgemeinderat Arzfeld einer Ersatzbeschaffung zu. Ebenfalls wird die Verwaltung beauftragt, bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eine Vorabgenehmigung für die erforderliche Kreditfinanzierung der Fahrzeuganschaffung zu beantragen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 15.
Abriss der ehem. Eisenbahnbrücke Lünebach - Pronsfeld
Die Verbandsgemeinden Prüm und Arzfeld teilen das Eigentum an der ehem. Eisenbahnbrücke Pronsfeld/Lünebach. Auf die Verbandsgemeinde Prüm entfallen ca. 1/3 und auf die Verbandsgemeinde Arzfeld ca. 2/3. Die Brücke hat keinen verkehrlichen Zweck; sie ist ungenutzt.
Die Brücke befindet sich in einem schlechten Zustand und ist abgängig. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht werden fortlaufend Unterhaltungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen notwendig. Da die Brücke keinerlei verkehrlichen Nutzen mehr erfüllt, wird daher der Abriss der Brücke als die dauerhaft wirtschaftlichste Lösung angesehen.
Durch die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld wurde eine Preisanfrage für die Erbringung der Ingenieurleistungen für den Abriss eingeholt. Es wird vorgeschlagen die Leistungen an das Ingenieurbüro HSI Consult GmbH, Trier zu vergeben. Lt. Angebot betragen die Kosten ca. 30.000 € (brutto). Ggfls. ergibt sich während der Planung die Notwendigkeit zur Einholung von ergänzenden Sonderleistungen (z. B. Naturschutz).
Es wird angestrebt den Abriss im Jahr 2025 durchzuführen.
Die Kosten sollen entsprechend der Eigentumsanteile auf die Verbandsgemeinden Prüm und Arzfeld aufgeteilt werden.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat stimmt der Vergabe der Ingenieurleistungen zum Abbruch der ehem. Eisenbahnbrücke zu.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde wird ermächtigt ergänzend erforderlich werdende Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu vergeben.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 16.
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Rüdiger Schausen, führte aus, dass diverse Rückfragen gestellt wurden, die erschöpfend beantwortet werden konnten, sodass er dem Verbandsgemeinderat empfahl, dem Jahresabschluss zuzustimmen und die Entlastung zu erteilen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
a) Feststellung Jahresabschluss 2022:
Der Verbandsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
b) Entlastungserteilung:
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Bürgermeister und die Beigeordneten nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied Friedhelm Hermes.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | - | - |
Zu Punkt 17. Beratung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024
Gemäß § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, aufzustellen. Außerdem ist als Anlage ein fünfjähriger Finanzplan beizufügen. Die Feststellung erfolgt nach der Vorberatung im Werkausschuss durch den Verbandsgemeinderat gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 EigAnVO.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Hierin sind weitergehende ausführliche Erläuterungen zum Geschäftsverlauf und zu einzelnen Planansätzen sowie die Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze enthalten.
Der Erfolgsplan schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis bei einem Umsatz von 3.500.000 EUR. Dabei ist keine Anpassung der Gebühren- und Beitragssätze vorgesehen, allerdings ist zum Haushaltsausgleich eine Erstattungsleistung der Windkraft Arzfeld GmbH in Höhe von 90.000 EUR eingeplant.
Folgende laufende Entgeltssätze sind im Wirtschaftsplan vorgesehen:
Kanalbenutzungsgebühr (pro m³ Frischwasserbezug) — 4,00 EUR
Wiederkehrender Beitrag SW (pro m² Grundstücksfläche) — 0,07 EUR
Grundgebühr SW (pro genutzten Hausanschluss) — 60,00 EUR
Wiederkehrender Beitrag NW
(pro m² mögliche Abflussfläche) — 0,24 EUR
Benutzungsgebühr NW (pro m² tatsächlich Anschlussfläche) — 0,23 EUR
Mobile Entsorgung aus geschlossenen Gruben
(pro m³ abgefahrener Menge) — 30,00 EUR
Mobile Entsorgung aus Kleinkläranlagen
(pro m³ abgefahrener Menge) — 65,00 EUR
Abwasserabgabe Kleineinleiter (je Einwohner) — 17,90 EUR
Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von 5.500.000 EUR eingestellt, wovon der größte Anteil mit 3 Mio. EUR auf den Neubau der Kläranlage Arzfeld entfällt. Zur Finanzierung sind neben den ordentlichen Abschreibungen auch Fördermittel des Landes in Form von Zuschüssen und zinslosen Darlehen vorgesehen.
Die Finanzplanung sieht bis 2027 die Fortführung der laufenden Maßnahmen und die Erschließung weiterer Neubaugebiete sowie Kanalsanierungen bzw. -erneuerungen im Rahmen verschiedener Gemeinschaftsmaßnahmen bei Straßenbauprojekten vor.
Für die Einstellung eines neuen Auszubildenden im technischen Bereich wurde eine zusätzliche Stelle im Stellenplan ausgewiesen.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 dem Verbandsgemeinderat die Festsetzung des Wirtschaftsplanes entsprechend dem beigefügten Entwurf empfohlen.
Nach ergänzenden Ausführungen durch Werkleiter Herbert Gierenz anhand einer PowerPoint-Präsentation wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld beschließt die Festsetzung des Wirtschaftsplanes entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
Dies umfasst auch die Festsetzung der Entgeltssätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerk Arzfeld“ nach § 5 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2024.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 20 | - | - |
Zu Punkt 18.
Erlass einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024
Zu diesem Tagesordnungspunkt war den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates online alle Daten zur Verfügung gestellt worden.
Zu Punkt 18.1.
Beratung und Beschlussfassung über die eventuellen Eingaben der Einwohnerschaft nach Einsichtnahme des Entwurfs
Es lagen keine Eingaben aus der Einwohnerschaft vor.
Zu Punkt 18.2.
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläuterte Bürgermeister Johannes Kuhl den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024.
Der Haushaltsplan sieht für 2024 einen unausgeglichenen Haushalt vor, wobei der Versuch unternommen werden soll, ihn in dieser Form bei der Kommunalaufsicht einzureichen und eine Genehmigung zu erhalten.
Vorberatungen waren bereits im Ältestenrat sowie im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt, die beide eine Vorlage mit dem dargestellten Fehlbedarf befürworteten.
Fraktionssprecher Horper dankte dem Bürgermeister für den strukturierten Vortrag und sprach sich für die Ausweisung des Fehlbedarfes aus. Es sollte keinesfalls eine Umlageerhöhung zu Lasten der Ortsgemeinden erfolgen.
Für die SPD-Fraktion dankte Ratsmitglied Dieter Thommes für das vorliegende Gesamtwerk und bewertete ebenfalls die nicht vorgenommene Umlageerhöhung positiv. Er stellte außerdem den Antrag auf Einrichtung eines Arbeitskreises Finanzen, dessen Beratung und ggf. Einrichtung allerdings dann unter Tagesordnungspunkt 21 erfolgen soll
Anschließend fasste der Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
„Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2024 werden in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die in der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite nach Einholung mehrerer Angebote bei dem preisgünstigsten Kreditinstitut nach pflichtgemäßem Ermessen aufzunehmen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 18 | - | - |
Zu Punkt 19.
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Gemäß Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) werden den Kommunen für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 einmalig Finanzmittel von bis zu 240 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.
Die Verbandsgemeinde Arzfeld und ihre Ortsgemeinden erhalten einen Zuweisungsbetrag von 282.402,10 €, der zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden aufgeteilt werden kann.
In dem positiven Maßnahmenkatalog ist u.a. die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED als förderfähige Maßnahme vorgesehen.
Da bis auf wenige Ausnahmen alle Ortsgemeinden Ihre Straßenbeleuchtung (soweit nicht bereits erfolgt) auf LED umstellen möchten, sollte diese Maßnahme für eine Förderung angemeldet werden.
In einem Sammelantrag könnte die Umrüstung der Straßenbeleuchtungen auf LED beantragt werden.
Daneben trägt sich die Verbandsgemeinde bereits seit längerem mit dem Gedanken die vorhandene Beleuchtung im Verwaltungsgebäude auf LED umzustellen. Die Innenbeleuchtung stammt größtenteils noch aus der Erbauungszeit 1971. Durch den Austausch bzw. Neuinstallation von LED-Beleuchtung ist eine erhebliche Stromersparnis zu erwarten.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat beschließt die im Rahmen des Förderprogrammes KIPKI zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 282.402,10 € zwischen Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden aufzuteilen.
Die Fördermittel sollen anteilmäßig für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED der Ortsgemeinden und die Umstellung der Innenbeleuchtung des Verwaltungsgebäudes auf LED verwendet werden.
Soweit eine Ortsgemeinde bereits die Umstellung Ihrer Straßenbeleuchtung beauftragt hat und eine Förderung damit nicht mehr erfolgen kann, soll ein anderes geeignetes Projekt Berücksichtigung finden.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 18 | - | - |
Zu Punkt 20.
Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Verbandsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO
Eine Beschlussvorlage hierzu lag nicht vor, sodass sich eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erübrigt.
Zu Punkt 21.
Anträge und Anfragen
Das Mitglied des Verbandsgemeinderates Dieter Thommes erläuterte den Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Arbeitskreises Finanzen.
Andere Fraktionen waren der Ansicht, dass dieser Arbeitskreis bereits durch die Aktivitäten des Ältestenrates sowie des Haupt- und Finanzausschusses abgedeckt sei.
Schließlich seien hier auch alle Fraktionsvorsitzenden eingeladen. Fraktionssprecher Horper war der Ansicht, dass zum heutigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung hierüber erfolgen sollte, bevor nicht in den einzelnen Fraktionen hierüber ausgiebig beraten worden sei.
Insgesamt wurde anschließend die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates verwiesen.
Zu Punkt 22.
Mitteilungen / Verschiedenes
Bürgermeister Kuhl informierte über den Stand des Antrages zur Wärmeplanung, der allerdings aufgrund der Haushaltssperre des Bundes derzeit gestoppt ist.
Zu Punkt 22.1.
Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung)
Vorlage 2023/45VG/086
Der Vorsitzende informierte über den Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR.
Der gesamte Netto-Auszahlungsbetrag liegt bei EUR 47.671,62, der Anteil der Verbandsgemeinde Arzfeld beträgt EUR 4.632,93.