Die Eigentümerinnen/Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Leidenborn gehören, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für Donnerstag, 20. März 2025, 20:00 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus nach Leidenborn eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Informationen über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft in den Jahren 2015 bis 2024 mit gleichzeitiger Entlastung des Jagdvorstandes |
| 2. | Neuwahl des Jagdvorstandes |
| 3. | Verwendung des Reinerlöses / der Rücklagen |
| 4. | Verschiedenes |
Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen.
Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 05.03.2025 bis 19.03.2025 in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.