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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Manderscheid „Manderscheiderhof“; Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

(unmaßstäbliche Verkleinerungen)

Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat Manderscheid hat in seiner Sitzung am 29. November 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Manderscheiderhof“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 03. Mai 2022 bis einschließlich 03. Juni 2022.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 11. Mai 2022 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 17. Juni 2022 aufgefordert worden.

In der Sitzung vom 25. April 2024 hat die Ortsgemeinde Manderscheid über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der TöB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplanes angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes „Manderscheiderhof“:

Die Ortsgemeinde Manderscheid beabsichtigt, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die Schaffung von Bauland im Ortsteil Manderscheiderhof.

In der Ortsgemeinde Manderscheid, Ortsteil Manderscheiderhof, wollen sich mehrere ein-heimische Familien ansiedeln. Jedoch besteht im Moment keine Möglichkeit einer Bebauung, da es sich bei dem Ortsteil Manderscheiderhof um eine kleine gewachsene Siedlung handelt, die dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen ist.

Aus diesem Grund ist es zur Eigenentwicklung der Ortsgemeinde Manderscheid erforderlich, im Ortsteil Manderscheiderhof zur Deckung des tatsächlich vorhandenen Baubedarfs Bauland zu schaffen und durch den beabsichtigten Lückenschluss (in 2 Planabschnitten) eine städtebauliche Ordnung herzustellen.

Der Bebauungsplan wird im sogenannten "Regelverfahren" aufgestellt.

Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans "Manderscheiderhof" sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung der Wohnbebauung geschaffen werden. Zur Umsetzung der Planung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld und die Aufstellung des Bebauungsplans "Manderscheiderhof" im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Manderscheiderhof“

Der 0,82 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt beidseits der Kreisstraße 140 zwischen den bereits bebauten Bereichen des Ortsteils Manderscheiderhof und umfasst das Flurstück der Gemarkung Manderscheid, Flur 3, Parzellen-Nr.: 28/11 sowie unterschiedlich große Teilflächen der Flurstücks-Nrn.: 17/7, 28/9, 30/1, 30/16, 42/2, 42/3 und 157/18.

Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, im Osten durch Bestandsbebauung, südlich grenzen ebenfalls landwirtschaftliche Flächen an den Geltungsbereich und westlich angrenzend befindet sich südlich der Kreisstraße ein bestehendes Anwesen, auf dessen Höhe nördlich der Kreisstraße der Geltungsbereich des Bebauungsplans endet. Die Bebauung wird somit nicht weiter als die bisherige Bebauung entlang der Kreisstraße ausgedehnt.

Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in den nachstehenden nicht maßstäblichen Planzeichnungen dargestellt:

In einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurden die Umweltbelange geprüft. Dabei wurde gem. § 1a Abs. 3 BauGB die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der VG Arzfeld veröffentlicht :

Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz

Fachbeitrag Artenschutz

Sachverständigengutachten:

o Geotechnische Berichte

o Entwässerungskonzept

Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

-

Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt

Immissionen und Emissionen, Luftqualität, Stör- und Unfallrisiko

-

Boden und Fläche

Flächenverluste von landwirtschaftlich genutzter Fläche, Bodentypen, Bodenfunktion, Bodenstruktur, Baugrund, Flächenversiegelung, Schadstoffe, Bodenaushub

-

Wasser und Abwasser

Gewässersituation im Plangebiet und dessen Umgebung, Lage außerhalb eines Überschwemmungsgebietes, Lage außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten, hydrogeologische Verhältnisse, Grundwasserneubildung, Oberflächenabflüsse / Starkregenereignisse, Schmutz- und Niederschlagswasser

-

Klima und Luft

Klimabewertung, Klimatop, Frischluftproduktion, Luftbelastungen, Jahresniederschlag, Temperatur

-

Tiere, Pflanzen, Biodiversität, Biotope, Natura 2000 Gebiete

Vegetationsflächen, Potentielle natürliche und tatsächliche Vegetation, Biotope / Biotopkomplexe im Plangebietsumfeld, Biotoptypen im Plangebiet, Artenschutz

-

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Bodendenkmalschutz, archäologische Bodenfunde, Gebäudeabriss

-

Orts- und Landschaftsbild, Landschaft und Erholung

Wechselwirkungen auf Orts- und Landschaftsbild und die Erholungsfunktion,

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Ortsgemeinderat Manderscheid hat am 25. April 2024 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Manderscheiderhof“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

04. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Manderscheiderhof“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Manderscheiderhof“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

54649 Manderscheid
Lothar Müller
Ortsbürgermeister