Tagesordnung
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Unterm Berg" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB |
| 2.1 | Beratung und Beschlussfassung über einen Entwurf |
| 2.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB |
| 2.3 | Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB |
| 3. | Vergabe Hochwasserschäden |
| 4. | 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde ArzfeldTeilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO |
| 5. | Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik- Beschlussfassung zur Auftragserteilung an die Westenergie |
| 6. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 7. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. | Mitteilungen |
| Die Ortsbürgermeisterin informierte über: | |
| - | Die Laufende Kostenbeteiligung für die Entwässerung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze beträgt insgesamt 4.649,72 €. Nach Verrechnung der bereits gezahlten Abschläge verbleibt eine Nachzahlung von ca. 320,00 €. |
| - | Die Bäume am Burgberg werden gerodet. |
| - | Im Gemeindewald werden Douglasien und Käferholz geschlagen. |
| - | Zeitgleich erfolgt die im Städtebaulichen Vertrag festgelegte Ausgleichsmaßnahme für den Bau von Marc Wollwert. |
| - | Herr Lucas Schmitz gewann mit seiner Arbeit am Bauerngarten den Klimaschutzpreis |
| - | Die Spielplatzprüfung fand statt, hier wurde wie bereits zuvor die Zaunanlage des Spielplatzes bemängelt. |
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| Derzeit finden Gespräche über Fördermöglichkeiten durch die Firma Westenergie statt, der restliche Aufwand soll in Eigenleistung stattfinden. Die Arbeiten sind für 2025 geplant. |
| - | Die Kriegsgräbersammlung wird bis zum 25.11.24 durchgeführt. |
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| Im Anschluss gab die Ortsbürgermeisterin das Wort an Herrn Carl Schilling, welcher folgende Anliegen vortragen wollte: |
| - | Vorschlag eines Wegebaus im Bereich des Gemeindewaldes, sodass in Zukunft leichter mit schwerem Gerät an die gemeindlichen Waldparzellen gelangt werden kann, wodurch Pflegemaßnahmen (Primär die zeitnahe Rodung von Käferholz) und Abtransport erleichtert bzw. möglich werden sollen. Er gibt an, dass der Weg über die in seinem Eigentum befindlichen Parzellen verlaufen kann. |
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| Die Finanzierung solle über die Jagdgenossenschaft erfolgen. |
| - | Des Weiteren bemängelt er den Zustand des Wirtschaftsweges bei den Ferienhäusern (Verbindung Waldstraße / L1). Hier stellte er Verbesserungsmöglichkeiten vor. OB Nelles hatte sich ebenfalls ein Angebot über die Instandsetzung eingeholt. Hier sollen Gespräche mit der Jagdgenossenschaft zur Klärung der Finanzierung geführt werden. |
| - | Zuletzt bietet Herr Schilling an, dass, wenn der Verein „Historisches Dasburg“ 2 oder 3 Obstbäume für den Spielplatz am Hohlenweg kaufen würde, er diese Pflanzt und in Zukunft beschneiden würde. Die Ortsgemeinde befürwortet die Idee und gibt diese an den Verein weiter. |
| Der Rat bedankt sich bei Herrn Schilling. Es werden Gespräche zur Verwirklichung seiner Anträge geführt und in einer späteren Sitzung zur Beschlussfassung gebracht. | |
Zu Punkt 2. | Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich "Unterm Berg" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB |
Die Ortsgemeinde Dasburg will auf einer Teilfläche der Parzelle Gemarkung Dasburg, Flur 3, Parzellen-Nr.: 305/10, drei gemeindliche Baustellen schaffen.
Da die geplante Bebauung sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befindet, ist zur Schaffung eines Baurechts die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB erforderlich.
Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich ist im späteren Verfahren überwiegend auf externen Flächen dauerhaft sicher zu stellen.
Zu Punkt 2.1. | Beratung und Beschlussfassung über einen Entwurf |
Frau Strunk vom Architekturbüro Strunk, Lichtenborn, stellte dem Rat den Entwurfsplan der Ergänzungssatzung ausführlich vor.
Dabei informierte Sie, dass die Parzelle im Zuge der Grünlandkartierung als magere Flachlandwiese der Kategorie „A“ bewertet wurde. Das bedeutet, dass bei einer Umnutzung dieser Fläche ein Ausgleich erfolgen muss. Dies erfolgt mit einem Befreiungs- und einem Ausnahmeantrag. Wie hoch der Ausgleich sein soll und ob der Umnutzung stattgegeben werden kann, wird voraussichtlich erst im Januar 2025 bekannt, daher wird die Beschlussfassung vorerst vertagt. In einer neuen Sitzung nach Bekanntgabe der Ergebnisse wird die Entscheidung erneut aufgegriffen.
Die Ortsbürgermeisterin bedankte sich bei Frau Sabine Strunk für Ihren Beitrag und verabschiedete sie.
Zu Punkt 2.2. | Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB |
Der Punkt wird in einer Sitzung im Jahr 2025 zur Beschlussfassung gebracht, da erst im Januar mit Ergebnissen aus TOP 2.1 zu rechnen ist.
Zu Punkt 2.3. | Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB |
Der Punkt wird in einer Sitzung im Jahr 2025 zur Beschlussfassung gebracht, da erst im Januar mit Ergebnissen aus TOP 2.1 zu rechnen ist.
Zu Punkt 3. | Vergabe Hochwasserschäden |
Ratsmitglied Heiko Pint wurde aufgrund von Befangenheit gemäß § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Aufgrund der Starkregenereignisse vom 14. und 15. Juli 2021 kam es im Bereich der Gemarkung Dasburg zu zahlreichen Schäden an Wirtschaftswegen und Durchlässen.
Das technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld hat alle Schäden zusammengefasst und dokumentiert. Zur Schadensbeseitigung wurde ein Antrag zur Förderung an die ADD gestellt. Die für die Ortsgemeinde entstehenden Kosten werden voraussichtlich vollständig über eine öffentliche Förderung durch den Wiederaufbaufonds des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gedeckt. Durch das technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld wurde eine Preisanfrage durchgeführt.
Zum Submissionstermin lagen insgesamt fünf Angebote vor. Die Eignung konnte für alle anbietenden Unternehmen bestätigt werden.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Auftrag zur Schadensbeseitigung soll an die mindestfordernde Firma, Pint Bau GmbH, Neuerburg, auf Grundlage ihres Angebotes i. H. v. 20.819,01 € erteilt werden. Die Verwaltung wird zur Auftragserteilung ermächtigt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | 1 |
Zu Punkt 4. | 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich "Windkraft Geweberwald", Ortsgemeinde Plütscheid- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO |
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 13. Juli 2023 und 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich „Windkraft Geweberwald“, Ortsgemeinde Plütscheid, zu betreiben.
Die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld hat im Rahmen der aktuell rechtswirksamen 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ im Jahr 2016 Sondergebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen.
Diese Sondergebiete bleiben vollumfänglich erhalten.
Die Verbandsgemeinde Arzfeld möchte als Folge der geänderten politischen Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung zusätzliche Flächen, ergänzend zu den bestehenden Sondergebieten, zur Verfügung stellen.
Von der bisher geltenden 3. FNP-Fortschreibung „Windkraft“ aus dem Jahr 2016 wird dabei insoweit abgewichen, als dass in einem bisherigen Ausschlussbereich für Windenergie ein zusätzliches Sondergebiet für Windenergie „Plütscheid-Geweberwald“ mit einer Fläche von 81 ha ausgewiesen werden soll.
Die Grundzüge der Planung bleiben gemäß § 245e Abs.1 BauGB gewahrt, weil
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat deshalb in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, den Teilbereich „Windkraft“ des Flächennutzungsplanes fortzuschreiben.
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgte eine Betrachtung möglicher Umwelteinwirkungen, die sich aus der Ausweisung dieses zusätzlichen Sondergebietes ergeben.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für keines der betrachteten Umweltschutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Der räumliche Änderungsbereich der 26. Fortschreibung des FNP beschränkt sich auf Teilflächen im Südosten der VG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich Geweberwald.
(unmaßstäbliche Verkleinerungen des Sondergebietes „Windkraft Geweberwald)
Der von dem Verbandsgemeinderat Arzfeld beschlossene Kriterienkatalog („harte“ und „weiche“ Ausschlusskriterien), der der Ausweisung zugrunde liegt wird nicht geändert.
Die neu auszuweisende Fläche „Geweberwald“ entspricht vollumfänglich dem Kriterienkatalog.
Diese Fläche wurde im Zuge der 3. Teilfortschreibung des FNP im Jahre 2016 im Rahmen der Abwägung aus dem Verfahren genommen und nicht wegen Überlagerung mit Ausschlusskriterien ausgeschlossen.
Bei der Konfliktbewertung dieser Faktoren (die zum damaligen Verzicht der Fläche „Geweberwald“ geführt haben) haben sich seit 2016 weitreichende Änderungen ergeben, so dass das Konfliktpotential gegenüber der Windenergienutzung heute als deutlich geringer einzustufen ist.
Die nach dieser Neubewertung verbleibenden Konflikte sind auf der Ebene der Einzelgenehmigung lösbar.
Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB ist im Aufstellungsverfahren der Entwurf des Bauleitplans einer Umweltprüfung zu unterziehen. Dabei sollen die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs.4 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
Die erneute verkürzte Unterrichtung der Öffentlichkeit nebst erneuter verkürzter öffentlicher Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 05. Oktober 2024, Ausgabe 40/2024, veranlasst. Die Entwurfsplanung konnte vom 08. Oktober 2024 bis einschließlich 24. Oktober 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld eingesehen werden und lag im gleichen Zeitraum in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht aus.
Die erneute verkürzte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde mit Schreiben vom 07. Oktober 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 24. Oktober 2024 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 29. Oktober 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der 26. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Die Ortsbürgermeisterin informierte den Rat dahingehend, dass sie aktuell abklären lässt, inwieweit die Ortsgemeinde Dasburg über Flächen verfügt, die Sich für die Windkraftnutzung eignen. Hierzu haben bereits mehrere Gespräche stattgefunden. Sobald klare Informationen vorliegen, wird der Rat erneut informiert.
Zu Punkt 5. | Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik- Beschlussfassung zur Auftragserteilung an die Westenergie |
In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach durch Mitarbeiter der Westenergie über die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten informiert.
Die Umstellung auf LED soll in aller Regel im Rahmen der regelmäßigen Wartungsintervalle erfolgen.
Durch diese Umstellung kann gegenüber der bisherigen Straßenbeleuchtung eine erhebliche Stromkostenersparnis erzielt werden.
Die Kosten werden im Haushalt der Ortsgemeinde eingestellt und durch die zu erwartende Stromersparnis refinanziert. Durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung wird diese Vorgehensweise mitgetragen.
Durch die Förderung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz wird ebenfalls die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED unterstützt. Die entsprechende Bewilligung der Mittel liegt bereits vor.
Insgesamt wird ein Betrag von 155.902,10 € an die Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde weitergeleitet.
Die Kosten für die Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage beläuft sich für Ihre Ortsgemeinde auf 31.473,83 €.
Soweit anderweitige Finanzierungsmittel nicht zur Verfügung stehen, ist diese nur durch die Aufnahme eines Darlehens möglich, wofür eine entsprechende Kreditgenehmigung nach § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO beantragt werden muss.
Die Refinanzierung erfolgt in diesem Falle durch eine Amortisation bei den Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung für einen Zeitraum von 5,77 Jahren.
Die anteilige voraussichtliche Förderung aus dem Programm KIPKI beläuft sich auf 3.562,59 €. Die Amortisationszeitraum reduziert sich dementsprechend.
Als Anlage haben wir ein Angebot / Kostenberechnung der Westenergie beigefügt.
Der Rat hat bereits in einer vorherigen Sitzung dem Angebot zu diesen Konditionen zugestimmt.
Daher wird die Verbandsgemeindeverwaltung zur Prüfung aufgefordert. Falls das Angebot per Beschluss noch nicht angenommen sein sollte, wird dem Angebot zu den in der Anlage enthaltenen Konditionen zugestimmt.
Zu Punkt 6. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
- Im Jahre 2022 wurden die Arbeiten an der Burgmauer/Burgbrücke fertig gestellt. Nun sind jedoch Schäden an der Mauer aufgefallen.
Die Verbandsgemeinde soll prüfen, ob über die Gewährleistung eine Reparatur der Schäden erfolgen kann.
- Die derzeitige Buswartehalle ist unzulässig, weshalb eine Alternative geschaffen werden muss. Hierzu bietet sich eine Stelle an der Burgmauer im Bereich des Hotels Daytona an. Die VGV Arzfeld soll prüfen, ob der Standort geeignet ist. Die Verbandsgemeindekasse wird gebeten, einen Ansatz in Höhe von 4.500,00 € für das Haushaltsjahr 2025 einzustellen.
- Die Instandsetzung der Gemeindestraßen insbesondere die Beseitigung von Rissen an der Oberfläche werden im Haushaltsjahr 2025 durchgeführt und abgerechnet.
- Die Ortsgemeinde plant die Instandsetzung der Bergstraße, da eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegt. Das Geländer entlang der Straße bietet nicht genügend Schutz. Es liegt jedoch nur ein Angebot für den Ausbau der Straße vor. Die Ortsgemeinde bittet die VGV um Prüfung, ob ein Ausbau notwendig ist, oder eine Instandsetzung ausreicht.
Zu Punkt 7. | Verschiedenes |
| Die Ortsbürgermeisterin informierte über folgende Termine: | |
| - | Am 30.11.2024 findet die Veranstaltung „In den Advent“ statt. |
| - | Am 06.12.2024 kommt der Nikolaus nach Dasburg. |
| - | Am 15.12.2024 findet der Seniorennachmittag der Ortsgemeinde statt. |
| Außerdem schlägt Lukas Relles (Zuschauer) vor, Bäume auf den gemeindlichen Flächen anzupflanzen. Der Verein Historisches Dasburg wird angefragt, ob Sie die Kosten für die Bäume tragen. | |
| Als Termin der Aktion wird der 23.11.2024 festgelegt. | |