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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Irsental für das Haushaltsjahr 2026 vom 11.02.2026

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 1 ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Irsental, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

wird nicht verändert.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht verändert.

§ 5 Steuersätze

werden nicht geändert.

§ 6 Gebühren und Beiträge

werden nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital

wird nicht verändert.

54687 Arzfeld, 11.02.2026
Johannes Kuhl
Verbandsvorsteher

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 02.03.2026 bis 11.03.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 11.02.2026
Johannes Kuhl
Bürgermeister