1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023 liegt ab dem 09.01.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 120/122, bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch die Zweckverbandsversammlung am 30.01.2023, zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der verbandsangehörenden Ortsgemeinden Bleckhausen, Niederstadtfeld, Oberstadtfeld, Schutz, Üdersdorf und (Daun)-Weiersbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, ab dem 09.01.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan oder seinen Anlagen für das Jahr 2023, schriftlich an die v. g. Adresse oder elektronisch an Th.Reissen@vgv.daun.de einzureichen.