Forstwirtschaftsplan 2023
Der Stadtrat beschloss den Forstwirtschaftsplan 2023 nach den Erläuterungen durch das Forstpersonal des Forstamtes.
Teilnahme am Förderprogramm des Bundes für „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Start des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ angekündigt. Gefördert werden u. a. kommunale Waldbesitzende, die sich dazu verpflichten, Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements über 10 oder 20 Jahre einzuhalten. Das Forstpersonal des Forstamtes Daun erläuterte die Kriterien. Der Stadtrat beschloss der Teilnahme am Förderprogramm zuzustimmen.
Preisanpassung für Forstbetriebsarbeiten
Landesforsten Rheinland-Pfalz bietet seinen Forstunternehmern die Möglichkeit, im Anhalt an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes die in Mehrjahresverträgen vereinbarten Preise aufgrund der Kostensteigerungen anzupassen. Diese Vorgehensweise wurde auch der Stadt Daun für den 2019 geschlossenen Rahmenvertrag vorgeschlagen. Der Stadtrat beschloss die Anwendung der Preisgleitklausel nicht zu übernehmen.
Beteiligung an den Sachkosten der Kindertagesstätten St. Nikolaus und Thomas Morus für das Jahr 2023
Die Stadt Daun beteiligt sich seit 1999 entsprechend der bistumsweiten Regelung an den Sachkosten der in der Trägerschaft der Kita gGmbH stehenden Kindertagesstätten. Der Stadtrat beschloss den Abschluss der vorliegenden Sachkostenvereinbarungen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe im Rahmen der Renaturierungsmaßnahme am Hasbach in Daun-Rengen
Im Rahmen der Renaturierungsmaßnahme am Hasbach im Stadtteil Daun-Rengen sollen u. a. auch Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Förderung der Trägerbohlenwände wurde von 90 % auf 60 % reduziert, sodass die eingestellten Mittel nicht mehr ausreichen. Der Stadtrat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe für den zu leistenden Eigenanteil der Hochwasserschutzmaßnahmen zu.
Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Daun für das Haushaltsjahr 2023
Der Haushaltsplan schließt mit einem Defizit von 2,7 Mio. EUR, was einer Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr von ca. 1,8 Mio. EUR entspricht. Durch die Neuregelung des Landesfinanzausgleichgesetzes (LFAG) und die damit einhergehende Anpassung der Nivellierungssätze sind die Kommunen aufgrund der Vorgaben durch das Land dazu verpflichtet, die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze anzuheben, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden und dadurch handlungsunfähig zu werden. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden bedeutet dies finanzielle Mehrbelastungen. Die vorgeschriebene und alternativlose Erhöhung der Hebesätze sowie die Art der Umsetzung wurden vom Stadtrat intensiv diskutiert und kritisiert. Der Stadtrat stimmte unter den vorgenannten Maßgaben und den daraus resultierenden Konsequenzen dem Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu.
Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Verbandsgemeinde beabsichtigt die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), gemeinsam mit der Stadt Daun und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde, um sich im Bereich der Energieversorgung stärker zu engagieren. Neben einer regionalen Wertschöpfung dient die zu gründende AöR dabei auch dem Zweck, Einnahmen solidarisch zu verteilen. Zur Wahrung und Sicherung der kommunalen Interessen im Rahmen der Energieversorgung beschloss der Stadtrat, die Aufgabe der Energieversorgung (insb. Gewinnung aus erneuerbaren Energien) auf die AöR zu übertragen, der Satzung für die gemeinsame AöR sowie der Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen AöR zuzustimmen und ermächtigte den Stadtbürgermeister die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.
Bebauungsplan Mehrener Straße
Zur Baurechtsbeschaffung für den Ausbau der Mehrener Straße wurde auf Grundlage des vom Stadtrat gebilligten Bebauungsplanentwurfs das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Stadtrat beschloss die Vertagung des Tagesordnungspunktes, um noch einmal eine alternative Lösungsmöglichkeit zu prüfen.
Raumordnungsverfahren Fashion-Outlet-Center Montabaur
Das Fashion-Outlet-Center in Montabaur soll mehr als verdoppelt werden. Im Vorfeld des dafür erforderlichen Bauleitplanverfahrens soll die Raumverträglichkeit in einem Raumordnungsverfahren geprüft werden. Die Stadt beschoss folgende Stellungnahme: Der Stadtrat befürchtet einen weiteren Kaufkraftabfluss und eine Schwächung des Einzelhandels in der Innenstadt.