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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 11/2023
Bekanntmachungen der Zweckverbände
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Kindergartenzweckverband Mehren

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbands Mehren für das Haushaltsjahr 2023 vom 09.03.2023

Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung und § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Kindergarten Mehren“ vom 30.12.1985 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.02.2023 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 06.03.2023 für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 1.533.885 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.527.609 EUR

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf 6.276 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 14.050 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 1.850 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 15.900 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf - 14.050 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1 auf 0 EUR

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 EUR

verzinste Kredite auf 0 EUR

zusammen auf 0 EUR

§ 3

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021 vorl.) betrug 49.407,35 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 48.140,35 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2023) 54.416,35 EUR.

§ 4

Verbandsumlagen

Der Zweckverband erhebt gemäß § 8 der Verbandsordnung eine Umlage über die Folgendes bestimmt wird:

Der Zweckverband deckt seinen laufenden Finanzbedarf durch Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern, soweit er nicht durch sonstige Einzahlungen/Erträge und Zuweisungen gedeckt werden kann. Die Umlagen bemessen sich zu 50 % nach der Finanzkraft und zu 50 % nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter, wobei hier Stichtag der 01. August des vorangegangenen Kalenderjahres ist.

Die Berechnung der Umlage geht aus einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan hervor, die zugleich Bestandteil des Haushaltsplans ist.

Die Gesamtumlage beträgt: 533.850 EUR (inkl. 14.050 EUR investive Auszahlungen; weitere Details s. Vorbericht)

Auf die Verbandsmitglieder entfallen:

Demerath = 50.487,76 EUR

Mehren = 278.613,38 EUR

Schalkenmehren = 124.307,19 EUR

Steineberg = 28.401,56 EUR

Steiningen = 52.040,10 EUR

Zusammen = 533.850,00 EUR

§ 5

Altersteilzeit

Die Zahl der bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit nach den §§ 75 a Landesbeamtengesetz (LBG) ff und dem Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAz) in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 5 vom 29.04.2016 wird auf 1 Fall festgesetzt.

54550 Daun, den 09.03.2023

Zweckverband „Kindergarten Mehren“

gez. Scheppe
Verbandsvorsteher

Vermerk der Aufsichtsbehörde:

Kenntnis genommen gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 97 II der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 06.03.2023.

54550 Daun, den 09.03.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems

Siegel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 20.03.2023 bis 30.03.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 09.03.2023
Zweckverband „Kindergarten Mehren“
gez. Scheppe
Verbandsvorsteher