Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung und § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Kindergarten Mehren“ vom 30.12.1985 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.02.2023 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 06.03.2023 für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.533.885 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.527.609 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf 6.276 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 14.050 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 1.850 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 15.900 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf - 14.050 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1 auf 0 EUR
1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 0 EUR
zusammen auf 0 EUR
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021 vorl.) betrug 49.407,35 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 48.140,35 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2023) 54.416,35 EUR.
Der Zweckverband erhebt gemäß § 8 der Verbandsordnung eine Umlage über die Folgendes bestimmt wird:
Der Zweckverband deckt seinen laufenden Finanzbedarf durch Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern, soweit er nicht durch sonstige Einzahlungen/Erträge und Zuweisungen gedeckt werden kann. Die Umlagen bemessen sich zu 50 % nach der Finanzkraft und zu 50 % nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter, wobei hier Stichtag der 01. August des vorangegangenen Kalenderjahres ist.
Die Berechnung der Umlage geht aus einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan hervor, die zugleich Bestandteil des Haushaltsplans ist.
Die Gesamtumlage beträgt: 533.850 EUR (inkl. 14.050 EUR investive Auszahlungen; weitere Details s. Vorbericht)
Auf die Verbandsmitglieder entfallen:
Demerath = 50.487,76 EUR
Mehren = 278.613,38 EUR
Schalkenmehren = 124.307,19 EUR
Steineberg = 28.401,56 EUR
Steiningen = 52.040,10 EUR
Zusammen = 533.850,00 EUR
Die Zahl der bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit nach den §§ 75 a Landesbeamtengesetz (LBG) ff und dem Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAz) in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 5 vom 29.04.2016 wird auf 1 Fall festgesetzt.
54550 Daun, den 09.03.2023
Zweckverband „Kindergarten Mehren“
Vermerk der Aufsichtsbehörde:
Kenntnis genommen gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 97 II der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 06.03.2023.
Siegel
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 20.03.2023 bis 30.03.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.