des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungszweckverbandes Gruppenwasserwerk Daun für das Wirtschaftsjahr 2023
Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes „Gruppenwasserwerk Daun“ hat am 07. Dezember 2022 die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan des Wasserversorgungszweck-verbandes „Gruppenwasserwerk Daun“ für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen, die am 28.02.2023 gemäß § 7 (1) Ziff. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 97 (2) der Gemeindeordnung (GemO) in der zurzeit gültigen Fassung und der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999, durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird.
Der Wirtschaftsplan wird
im Erfolgsplan
in den Gesamterträgen auf — 3.717.000 EUR
in den Gesamtaufwendungen auf — 3.717.000 EUR
im Vermögensplan
in den Gesamteinnahmen auf — 6.054.000 EUR
in den Gesamtausgaben auf — 6.054.000 EUR
festgesetzt.
Zur Deckung des Aufwands im Vermögensplan werden die erwirtschafteten Abschreibungen herangezogen.
Die Aufnahme von Kapitalmarktdarlehen zur weiteren Deckung im Vermögensplan wird auf 2.750.000 EUR festgesetzt.
Der Betrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Investitionen 2024 wird auf 530.000 EUR festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme an 8 Werktagen, und zwar in der Zeit von
Montag, dem 20. März 2023
bis einschließlich Mittwoch, dem 29. März 2023
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun - Zimmer 09 Außenstelle - Leopoldstraße 29, 54550 Daun öffentlich aus.