Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung und § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Kindergarten Gillenfeld/Strohn“ vom 30.12.1985 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 30.01.2023 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 03.03.2023 für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 934.970 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 934.021 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf — 949 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 4.550 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 451.350 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 455.900 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeiten auf — - 4.550 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit1 auf — 0 EUR
1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 EUR
verzinste Kredite auf — 0 EUR
zusammen auf — 0 EUR
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 20.437,15 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 18.319,15 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2023) 19.268,15 EUR.
Der Zweckverband erhebt gemäß § 8 der Verbandsordnung eine Umlage über die Folgendes bestimmt wird:
Der Zweckverband deckt seinen laufenden Finanzbedarf durch Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern, soweit er nicht durch sonstige Einzahlungen/Erträge und Zuweisungen gedeckt werden kann. Die Umlagen bemessen sich zu 50 % nach der Finanzkraft und zu 50 % nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter, wobei hier Stichtag der 01. August des vorangegangenen Kalenderjahres ist.
Die Berechnung der Umlage geht aus einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan hervor, die zugleich Bestandteil des Haushaltsplans ist.
Die Gesamtumlage beträgt: 387.850 EUR (inkl. 4.550 EUR für Erwerb Betriebs- und Geschäftsausstattung).
Auf die Verbandsmitglieder entfallen:
| Brockscheid | = | 20.451,51 EUR |
| Ellscheid | = | 30.040,04 EUR |
| Gillenfeld | = | 151.217,58 EUR |
| Immerath | = | 20.606,84 EUR |
| Mückeln | = | 31.893,51 EUR |
| Saxler | = | 8.713,40 EUR |
| Strohn | = | 44.310,54 EUR |
| Strotzbüsch | = | 38.316,01 EUR |
| Udler | = | 31.244,07 EUR |
| Winkel | = | 11.056,48 EUR |
| Zusammen | = | 387.850,00 EUR |
Der Nettoinvestitionsbedarf (Anlaufbetrag) für den Neubau des Kindergartengebäudes in Gillenfeld beträgt 449.000 EUR, welcher satzungsgemäß über die nachfolgend aufgeführte Baukostenumlage zu refinanzieren ist (Detailaufstellung s. Anlage und Erläuterungen im Vorbericht):
Auf die Verbandsmitglieder entfallen:
| Brockscheid | = | 18.787,22 EUR |
| Ellscheid | = | 35.244,24 EUR |
| Gillenfeld | = | 177.823,22 EUR |
| Immerath | = | 24.903,99 EUR |
| Mückeln | = | 40.632,83 EUR |
| Saxler | = | 8.301,33 EUR |
| Strohn | = | 59.274,41 EUR |
| Strotzbüsch | = | 41.797,92 EUR |
| Udler | = | 29.127,47 EUR |
| Winkel | = | 13.107,36 EUR |
| Zusammen | = | 449.000,00 EUR |
Vermerk der Aufsichtsbehörde:
Kenntnis genommen gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 97 II der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 03.03.2023.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 20.03.2023 bis 30.03.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.