Aus einem Teil des Friedhofs Wehrbüsch hat die Stadt am Fuße alter Bäume einen sensibel gestalteten Ort der Ruhe geschaffen. Zum Gedenken und Erinnern an die Verstorbenen werden lediglich schlichte Markierungsschilder auf der Urne platziert. Das Ablegen und Aufstellen von Grabschmuck, Pflanzschalen und Grableuchten ist nur für den Zeitpunkt der Beisetzung gestattet. Anschließend sind diese Gegenstände unaufgefordert zu entfernen. Ebenso ist eine Bepflanzung der Grabstätten nicht erlaubt. Leider müssen wir feststellen, dass dies vielfach nicht beachtet wird. Um den Charakter der Naturbegräbnisstätte zu erhalten, ist sämtlicher Grabschmuck bis zum 31. März 2024 ersatzlos zu entfernen.