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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Satzung

der Ortsgemeinde Utzerath

über die Aufhebung des Wirtschaftsweges

Gemarkung Utzerath, Flur 6 Nr. 53

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der jeweils geltenden Fassung in der Sitzung vom 22.01.2024 folgende Satzung beschlossen, die nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 07.03.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

Die Wegeparzelle Gemarkung Utzerath, Flur 6 Nr. 53 hat ihre Bedeutung als Wirtschaftsweg verloren und wird, wie auf beiliegender Karte dargestellt, aufgehoben. Der beiliegende Auszug aus der Flurkarte ist Bestandteil dieser Satzung.

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Utzerath, 12.03.2024
Ortsgemeinde Utzerath
gez. Annen, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.