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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Friedhöfe der Stadt Daun und der Stadtteile

Rasengräber

Die Pflege der Rasengräber wird für die komplette Dauer der Ruhezeit von der Stadt Daun übernommen. Damit die Pflege ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist eine individuelle Gestaltung der Grabfläche, auch durch Bepflanzung, nicht möglich. Das Aufstellen von Grableuchten und Grabschmuck auf den Grabplatten ist für den Zeitraum von Allerheiligen bis Ostern erlaubt, damit die Angehörigen ihre Verbundenheit zur Grabstätte zum Ausdruck bringen können. Danach sollten die Nutzungsberechtigen der Grabstätten, die Grableuchten und den Grabschmuck bitte ersatzlos abräumen.

Friedhelm Marder
Stadtbürgermeister