Aus gegebenem Anlass wird noch einmal auf die saubere Mülltrennung auf dem Friedhof hingewiesen.
Auf den Kompost des Friedhofes gehören nur kompostierbare Abfälle, welche auf dem Friedhof anfallen.
Die Entsorgung von Blumenerdenfolien, Pflanztöpfen, Grabkerzen und nicht kompostierbaren Abfällen ist im eigenen Hausmüll sicherzustellen.
Die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen auf dem Friedhofskompost stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern nach dem Umweltbußgeldkatalog geahndet werden.