Die Pflege der Rasengräber wird für die komplette Dauer der Ruhezeit von der Stadt Daun übernommen. Damit die Pflege ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist eine individuelle Gestaltung der Grabfläche, auch durch Bepflanzung, nicht möglich. Das Aufstellen von Grableuchten und Grabschmuck auf den Grabplatten ist für den Zeitraum von Allerheiligen bis Ostern geduldet, damit die Angehörigen ihre Verbundenheit zur Grabstätte zum Ausdruck bringen können. Danach sollten die Nutzungsberechtigen der Grabstätten, die Grableuchten und den Grabschmuck bitte bis spätestens 20. April 2025 ersatzlos abräumen.
Für Ihr Verständnis vielen Dank.