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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 12/2026
Bekanntmachungen der Zweckverbände
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Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Nerdlen und Kradenbach

Haushaltssatzung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun in Nerdlen und Kradenbach“ für das Haushaltsjahr 2026 vom 03.12.2025

Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 1. der Gemeindeordnung (GemO) vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728) in der jeweils geltenden Fassung und § 9 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun in Nerdlen und Kradenbach“ vom 07.11.1994 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 03.12.2025 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 04.03.2026 für das Haushaltsjahr 2026 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

274.334 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

333.523 EUR

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf

- 59.189 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

0 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeiten auf

0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1 auf

0 EUR

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 EUR

verzinste Kredite auf

0 EUR

zusammen auf

0 EUR

§ 3

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2024) betrug 645 TEUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2025) beträgt 586 TEUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2026) 527 TEUR.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (gem. Liquiditätsplanung)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 283.900 EUR.

§ 5

Verbandsumlagen

Nach § 9 der Verbandsordnung trägt die Verbandsgemeinde Daun alle Aufwendungen des Zweckverbands durch einen jährlich in der Haushaltssatzung des Zweckverbands festzusetzenden Verbandsbeitrag, soweit Aufwendungen nicht durch Zuschüsse Dritter, durch Grundstücksverkaufserlöse und Beiträge der Ortsgemeinden Nerdlen und Kradenbach gedeckt sind. Die nach der Erschließung des Gebiets entstehenden laufenden jährlichen Aufwendungen, insbesondere solche, die aus der Straßenbaulast resultieren, tragen die Ortsgemeinden Nerdlen und Kradenbach, wenn und soweit sie Grundsteuer- und Gewerbesteuermehrerträge nach § 10 der Verbandsordnung erhalten. Soweit Grundstücksverkaufserlösen und sonstigen Einnahmen des Zweckverbands keine Aufwendungen gegenüberstehen, werden diese als Ausschüttung an die Verbandsgemeinde Daun in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Der Verbandsbeitrag bzw. die Zuweisung der Verbandsgemeinde Daun für das Haushaltsjahr 2026 wird im

a)

Finanzhaushalt (laufende Ein- u.

Auszahlungen) auf

196.500 EUR

b)

Finanzhaushalt (Ein- u. Auszahlungen

aus Investitionstätigkeiten) auf

0 EUR

festgesetzt.

54550 Daun, den 10.03.2026
Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun in Nerdlen und Kradenbach“
gez. Scheppe
Verbandsvorsteher

Vermerk der Aufsichtsbehörde:

Genehmigt gemäß §§ 7 Abs. I, Satz 1 Nr. 8 KomZG, 95 IV, 105 III der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 04.03.2026.

54550 Daun, den 04.03.2026
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 23.03.2026 bis 02.04.2026 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 10.03.2026
Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun
in Nerdlen und Kradenbach“
gez. Scheppe
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.